Fachkraft für Arbeitssicherheit

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  • Hallo zusammen,

    ich habe ja letzte Woche die LEK 1 bestanden und jetzt fragt mein Chef, ab wann ich denn nun auch im Betrieb offiziell als Fachkraft für Arbeitssicherheit gelte. D.h. ab wann darf ich auch als SIFA irgendwelche Anfragen bezüglich der Arbeitssicherheit von Lieferanten o.ä. unterschreiben ?


    Grüße aus dem Schwabenländle

    Axel

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  • Hallo a.maier66,

    siehe hierzu folgende Beiträge: sifapage

    Anfragen bezüglich der Arbeitssicherheit von Lieferanten o.ä. unterschreiben


    Ob du als Mitarbeiter deiner Firma unterschreiben darfst (auch bzgl. Arbeitssicherheit), hat nichts mit deiner Fachkunde als SiFa zu tun.
    Die Unterschriftsberechtigung liegt allein in der Entscheidung deines Chefs, der Arbeitsordnung, der betrieblichen Organisation, etc.

    Und wie du sicher schon weißt: Als SiFa bist du zuerst mal "nur beratend tätig". ;)
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo zusammen,

    ich habe ja letzte Woche die LEK 1 bestanden und jetzt fragt mein Chef, ab wann ich denn nun auch im Betrieb offiziell als Fachkraft für Arbeitssicherheit gelte. D.h. ab wann darf ich auch als SIFA irgendwelche Anfragen bezüglich der Arbeitssicherheit von Lieferanten o.ä. unterschreiben ?


    Grüße aus dem Schwabenländle

    Axel


    Laut Dozenten des BGW ist ein Tätigkeit als Sifa frühestens möglich nach erfolgreich bestandenem Praktikum und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Da kann ich Hardy nur zustimmen, ich habe gerade die Zustimmung der Aufsichtsbehörde erhalten, nach dem ich das Praktikum bestanden habe

    Grüßle aus dem Wilden Süden

    Hans

    Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht den Weg nicht mehr


  • Laut Dozenten des BGW ist ein Tätigkeit als Sifa frühestens möglich nach erfolgreich bestandenem Praktikum und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

    Hardy


    Genau so siehts aus .Das wollen sie bei mir in der Firma auch nicht glauben!
    Aber es ist so!
    lg vom sifa 1962 :Schland: :666:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Hallo zusammen, ich bin derzeit auch in der Ausbildung (BG-Bau) und da war das ganze so geregelt, dass die BG sagte dass nach der PV und der bestandenen LEK IV der Betrieb einen offiziell als SiFa bestellen darf.

    .
    .Keine Fehler macht der, der nichts macht :D :D
    .

  • Moin zusammen,

    um die Angaben von Werner71 noch zu ergänzen: P I und bestandene LEK I müssen vorher schon sein. Aber dann kann man die P V vorziehen und nach bestandener LEK IV, zumindest bei der BG Bau, loslegen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Aus unserer Runde hat einer nach der 3.1 die Sonderzulassung von der BG erhalten in "seinem" Betrieb,also intern, zu arbeiten.
    Unsere Dozenten sagten uns, extern kann man erst nach PV und LEK 4 tätig werden.

    LG Steffi

  • Hallo zusammen,
    ich wurde nach dem Bestehen der LEK 1 mit einer Sondergtenemigung durch die BezReg und dem TA zur FaSi bestellt.

    War etwas umständlich, aber es geht.

    Mein Vorgänger ist so überraschen in den Ruhestand gegangen ( hat wohl über Nacht sein Rentenalter erreicht.
    Aufgrund diesen Notfalls hätten wir sonst nicht genug FaSis am Standort gehabt.
    (Die Umgrupierung kam natürlich erst nach dem Abschluss der Ausbildung - wir wollen uns ja an Regeln halten, nicht war?)

    LG Marko

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  • Du kannst nach bestandener LEK 1 und mit Genehmigung des Amtes für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) als SiFa bestellt werden.
    Die Ausnahmegenehmigung kostete uns so um die 800,- Teuros lt. Hessischer Gebührenverordnung.

    Wenn Dein Handy nicht klingelt bin ich das ...