Muß eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unternehmer Unterwiesen werden??

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  • Hallo Kollegen,

    ich habe mein Studium vor 3 Wochen erfolgreich Abgeschlossen,quasi jetzt Fachkraft für Arbeitssicherheit :)

    Hier meine Frage an euch :

    Muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unternehmer über Bereichsspezifische oder Grund-Unterweisung unterwiesen werden??

    Oder reicht die Fachkunde und die Fachkraft muss nicht mehr Unterwiesen werden.

    ?(?(?(?(

    LG Kai

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  • ...also ob das jetzt der Unternehmer persönlich macht lasse ich mal dahingestellt...

    Nichtsdestotrotz hat Martin recht. Dies hast Du doch sicher während Deines Studiums gelernt. ;)

    Kleiner Tipp: Bei dieser Gelegenheit kannst Du auch gleich mal etwas über den Mindset bzw. die Ernstahftigkeit solcher Belange in einem Unternehmen lernen. Du selbst solltest diese Unterweisung, Einführung, however you call it, ernsthaft betrachten und durchaus dumme Fragen stellen. Damit kannst Du auch gleich DEINE Einstellung zum Thema deutlich machen...

    Und noch ein Tipp: Bist Du neu in einem Unternehmen, versuche gerade am Anfang auch entsprechende "Unterweisungen" in den einzelnen Betriebsbereichen zu bekommen (Du wirst Dich ja überall herumtreiben). Ansonsten gelten auch dabei die o.g. Hintergründe.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ja, man muss sich auch als SiFa unterweisen lassen. Ist ganz lustig, wenn man am Montag Mitarbeiter unterweist, am Dienstag zum selben Thema selbst unterwiesen wird und dann am Mittwoch wieder unterweist...

    Wenn man - wie ich zur Zeit bei meinem Arbeitgeber - die gleichen Unterweisungen macht, die auch die Kollegen machen (beiderlei Geschlechts, auch ohne Sternchen-Innen), ist das sehr interessant, wie die das machen. Jeder entwickelt schließlich mit der Zeit gewisse eigene Schwerpunkte.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • wenn man am Montag Mitarbeiter unterweist,

    Ich gehe davon aus der Unternehmer/die Führungskraft ist bei der Unterweisung dabei ?! Dass Sifas die Unterweisung als Aufgabe übertragen bekommen, scheint wohl weit verbreitet zu sein.In kleineren Unternehmen sicherlich auch möglich. Zu speziellen Themen, welche sich direkt auf die Tätigkeit beziehen (Ergebnisse der GBU), halte ich jedoch die Unterweisung durch die Führungskraft für angebracht und auch für glaubwürdiger.

    Ansonsten gleiche Meinung. Gerade wenn die Sifa in Bereichen unterwegs ist, die besonderer Beachtung bedürfen, ist eine Unterweisung dringend angeraten. Zwecks der allgemeinen Themen Erste-Hilfe, Brandschutz etc. trägt man natürlich Eulen nach Athen. Sinnvolle Fragen an den Unterweisenden können aber wieder etwas mehr Bewegung in die ganze Sache bringen, sollte es noch Lücken / festgefahrerene Prozesse geben.

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  • Moin,

    auch die SiFa/FaSi ist ein Arbeitnehmer der die entsprechenden Unterweisungen braucht: Neueinstellung, neuer Arbeitsplatz, jährliche Grundunterweisung, aus gegebenem Anlass, usw.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Tree723

    dies ist leider weit verbreitet! Ich selber unterweise sämtliche Mitarbeiter auch die Führungskräfte. Sie sind bei den Unterweisungen dabei und laden mich bei Unterweisungen als Dozenten ein. Ich habe das schon in mehreren Unternehmen so gemacht.

    Leider ist es für Führungskräfte nicht immer möglich ihre Mitarbeiter zu unterweisen weil es immer mehr Führungskräte in der mittleren Führungsebenen gibt die als Quereinsteiger nicht das nötige Fachwissen für bestimmte Bereiche haben oder nicht unterweisen können weil sie es nicht gelernt haben. Der Führungskräftemangel ist bei uns mitlerweile auch angekommen, man findet eben nicht so leicht geeignete Fachkräfte mit dem nötigen Wissen u. Können.
    Viele Meister/Technikerstellen wurden gestrichen oder mit nicht so teueren Mitarbeitern besetzt. Dazu kommt das viele Fachkräfte der geburtenstarken Jahrgängen jetzt in Rente mit 63 gehen und leider die Stellen nicht mit den nötigen qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden oder besetzt werden können. (Kostengründe/Mangel an Fachkräften) Dazu kommt das auch immer weniger junge Mitarbeiter nicht bereit sind sich zum Meister/Techniker auf Abendschulen weiterzubilden und wenn sie dann dazu bereit sind werden sie dann als Führungskraft nicht eingestellt weil sie keine Berufserfahrung haben.
    Als ich meinen Meisterlehrgang angefangen habe musste ich 5 Facharbeiterjahre noch nachweisen heute lernt man aus und geht dann zu Meister- Technikerschule.

    Viele junge Ing,s die nach dem Abi studiert haben aber leider in Ihren Bereich keine Berufserfahrung haben werden als Führungskräfte eingesetzt und haben von Arbeitssicherheit keine Ahnung woher auch es wird an der Uni in den seltesten Fällen beigebracht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Servus!

    ich habe mein Studium vor 3 Wochen erfolgreich Abgeschlossen,quasi jetzt Fachkraft für Arbeitssicherheit :)

    Gratuliere! Wünsche Alles Gute und viel Erfolg. Einschliesslich einer gehörigen Frustrationstoleranz ... ;(8o


    Muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unternehmer über Bereichsspezifische oder Grund-Unterweisung unterwiesen werden??
    Oder reicht die Fachkunde und die Fachkraft muss nicht mehr Unterwiesen werden.

    Also, dass sich die FASI über die Gegebenheiten im Betrieb ständig am Laufenden halten sollte, steht wohl ausser Frage und ist selbstverständlich. Stimme da meinen Vorschreibern voll und ganz zu. Wie das nun bezeichnet und dokumentiert wird sei dahin gestellt. ;(

    Und wenn ein qualifizierter/befähigter Referent (FASI-Ausbildung) für die Grundunterweisung eine Grundunterweisung braucht, dann sollte ich mich fragen ob hier nicht was gewaltig schief läuft. :cursing:

    Wenn jemand von ausserhalb (des Betriebes) drauf schaut, wäre mir wichtig, dass in sich greifende PDSA-Zyklen erkennbar/nachvollziehbar wären. Als Stichworte fallen mir da ASA, Bericht an GL/GF, Weiterbildung, Begehungen, Maßnahmenverfolungen (Erfüllungsgrade! ---> Folgemaßnahmen), unbedingt Wirksamkeitsnachweise, etc. ein. Die bereichsspezifischen (Kurz-)unterweisungen der FKs etc. ergeben sich dabei für mich von selbst/by the way. Wenn dann da noch ordentliche Protokolle/Nachweise geführt werden, erledigt sich das für mich implizit/von Selbst. Wenn dann darauf im Weiterbildungs-/Unterweisungs-Bericht verwiesen wird oder Links (von mir aus, auch ordentlich zitiert wird) enthalten sind, ist es für mich erledigt. :thumbup: Wenn die Methode und die konkrete Umsetzung stimmt, dann ist es i.O.

    Professionelle 'Bedenkenträger' hat niemand gerne!
    Probleme hab ich selbst genug, Lösungen sind gefragt ...

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  • Ich gehe davon aus der Unternehmer/die Führungskraft ist bei der Unterweisung dabei ?! Dass Sifas die Unterweisung als Aufgabe übertragen bekommen, scheint wohl weit verbreitet zu sein.In kleineren Unternehmen sicherlich auch möglich.

    Ganz im Gegenteil. In Großunternehmen besteht die Möglichkeit Fachkräfte zu beschäftigen, die nichts anderes tun als zu unterweisen. Da ist das Niveau in Folge sehr hoch - höher als es in kleinen und mittleren Unternehmen im Allgemeinen aus Kapazitätsgründen üblich ist.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • In Großunternehmen besteht die Möglichkeit Fachkräfte zu beschäftigen, die nichts anderes tun als zu unterweisen.

    Siehe §12 ArbSchG, §12 BetrSichV, §14 GefStoffV, § 14 BioStoffV, § 4 DGUV V 1, ...

    Grundtenor der o.g. Vorschriften: Der Arbeitgeber hat zu unterweisen.
    Davor heißt es immer, dass der AG die Arbeitsbedingungen zu beurteilen hat.
    Sinn und Zweck dieser Sache ist, dass der AG/die Führungskraft i.d.R. die Prozesse und somit auch die möglichen Gefährdungen am besten kennt. Komme ich als Sifa in ein Labor, kann ich nur die augenscheinlichen Gefährdungen erkennen. Ich weiß ohne detaillierten Input nicht, was die Kollegen hier so alles treiben, wenn die Begehung zur GBU zu Ende ist.

    Wenn jemand so viele Sifas hat, die neben den Aufgaben nach ASiG noch ausreichend Kapazitäten haben, um alle Gefährdungsbeurteilungen zu begleiten und anschließend die MA zu unterweisen, dann ist das natürlich schön für die Führungskräfte. Ob das Niveau dadurch per se höher ist, mag ich zumindest bezweifeln. Man kann annehmen, dass eine Sifa etwas mehr von den Hintergründen und der Arbeitsschutzmethodik versteht. Ob sie/er ein guter Didakt ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn allerdings der Unternehmner/die Führungskraft bei der Unterweisung nicht zugegen ist, dann erteilt die Sifa eine Anweisung an die versammelte Meute, zu der sie ohne entsprechende Ermächtigung gar nicht berechtigt ist. Nur der Vorgesetzte kann bindende Weisungen an die MA erteilen. Wenn es hier abweichende interne Ermächtigungen gibt, dann ist dies was anderes.

  • Also jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazugeben. Hier wird immer wieder auf den Begrifflichkeiten "Weisung", "Anweisen" etc. im Zusammenhang mit Unterweisungen rumgeritten.

    Grundsätzlich ist es doch so, dass diejenigen, die einen Job am besten machen können, ihn auch machen sollten - zum Wohle aller Beteiligten. Ich für meinen Teil beackere die Thematik "Unterweisung" so schlecht nicht - weil es mir einfach auch einen Heidenspass macht. Die Rückmeldungen der Teilnehmer sind hier auch durchaus positiv.

    Ich mach sicher nicht alle Unterweisungen; Insbesondere bei speziell arbeitsplatzbezogenen sind hier die FK nach wie vor sehr viel stärker in der Pflicht. Wenn wir allerdings allgemeine Themen (Gefahrstoffe, Störfall, Notfall etc.pp.) haben, mache ich das, auch bereichsübergreifend, sehr gerne.

    Und um einmal auf die so gern zitierte Rechtslage einzugehen: Die Unterweisungspflicht liegt grundsätzlich beim Unternehmer, der die Organisationspflichten hat und dessen Angestellter auch ich bin. Wenn dieser mir im Rahmen seines Organisations-/Direktionsrechtes einen entsprechenden Auftrag erteilt, dann ist es sowas von egal ob eine zuständige Führungskraft dabei ist oder nicht.

    Oder, wie mein Chef zu sagen pflegt: "Wenn Du da draussen bist, bist Du mein verlängerter Arm!" Damit ist alles gesagt.

    Also, bevor ihr euch mit solchen überflüssigen Spitzfindigkeiten aufhaltet denkt vielleicht eher mal drüber nach, wie ich vorhandene Ressourcen am sinnvollsten und effektiv nutzen kann.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...aber jetzt gleiten wir mal wieder massiv von der ursprünglichen Fragestellung ab, sorry!

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Stimme prinzipiell zu. Die Trennung macht i.d.R. Sinn, insbesondere wenn ich bspw. ein Thema etwas weiter ausführen möchte. Dass der Sinn und Zweck davon ist, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und damit zu schützen, sollte klar sein. Nichtsdestotrotz ist und bleibt es eine Anweisung (siehe auch DGUV Regel 100-001 Abschnitt 2.3), welche nur durch verantwortliche Personen verbindlich erteilt werden kann. Der Unternehmer bleibt also verantwortlich. Dies wird i.d.R. nur relevant, falls jemand nachfragt/etwas passiert und die Unterweisung dabei von Belang ist. Wie die Gerichtsbarkeit dazu steht, kann ich nicht sagen. Der Gesetztestext ist nunmal bindend, gleich welche praxisnahe betriebliche Lösung praktiziert wird.

    Da es hier nicht reinpasst und es dafür an anderer Stelle genug Text gibt, hier der Verweis auf den Thread:
    Unterweisungen durch FaSi

    Gruß

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  • Nochmal deutlich und zum besseren Verständnis: Wenn mein Unternehmer MICH (als SiFa) beauftragt eine solche Unterweisung durchzuführen, dann BIN ich verantwortlich (auf Weisung höchster Stelle) und MEINE "Weisungen" sind ebenfalls verbindlich für alle Teilnehmer.

    Iss jetzt wieder ein anderes Thema, aber: "Weisungsfreiheit" in der Anwendung der Fachkunde bezogen auf die SiFa Tätigkeit bezieht sich eher auf Weisungen FÜR die SiFa. Das heißt nicht, dass ich als SiFa keine Anweisungen erteilen darf...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...und hier ist mal wieder Schluß für mich in dieser Diskussion... ;)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Tree723: Das ist SiFa-Basiswissen. Man darf aber nicht aus den Augen verlieren, dass Regelwerke höchst unterschiedlich gelebt werden können. Ich kenne das in den verschiedenen Varianten als ehemalige externe SiFa für kleinere und mittlere Unternehmen, als einzige interne SiFa und nun als eine von vielen SiFas in einem Großunternehmen.

    Die Grauzone der Unterweisungen ist nach meiner Erfahrung am Ehesten in den kleineren und mittleren Unternehmen anzutreffen. In der Großindustrie mit produktbedingt hohem Gefährdungspotential wird die Arbeitssicherheit erheblich ernster genommen. Und ja, die SiFas haben für die Ausführung ihrer Aufgaben ausdrücklich Weisungsbefugnis (wie es mein Namensvetter schilderte: Ich habe die Anweisung, Anweisungen zu erteilen und die Mitarbeiter haben die Anweisung, Anweisungen von mir und meinen Kollegen zu beachten bzw. umzusetzen), sie sind lediglich keine Linienvorgesetzte. Ich darf keine Namen nennen, aber wir sprechen von einem Konzern mit fast 80.000 Mitarbeitern. Glaub mir einfach, dass es im Sinne der einschlägigen Regelwerke sehr gut läuft, weit besser als im Mittel aller Unternehmen üblich, was in Folge zu einer sehr geringen Zahl an Unfällen führt.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit (8. Mai 2019 um 09:21)

  • "Weisungsfreiheit" in der Anwendung der Fachkunde bezogen auf die SiFa Tätigkeit bezieht sich eher auf Weisungen FÜR die SiFa. Das heißt nicht, dass ich als SiFa keine Anweisungen erteilen darf...

    Das ist logisch.

    dass Regelwerke höchst unterschiedlich gelebt werden können.

    Was man auch immer darunter versteht...

    Wenn mein Unternehmer MICH (als SiFa) beauftragt eine solche Unterweisung durchzuführen, dann BIN ich verantwortlich (auf Weisung höchster Stelle) und MEINE "Weisungen" sind ebenfalls verbindlich für alle Teilnehmer.

    Wenn man sich das auf den Tisch ziehen möchte, dann spricht wohl nichts dagegen, obwohl das ArbSchG etc. und das ASiG dies nicht vorsehen. Ob man Weisungsrecht auf Sifas übertragen kann, ist wohl eher was für die Juristen.

    Für mich ist das Thema jetzt auch abgeschlossen.

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  • Wenn mein Unternehmer MICH (als SiFa) beauftragt eine solche Unterweisung durchzuführen, dann BIN ich verantwortlich (auf Weisung höchster Stelle) und MEINE "Weisungen" sind ebenfalls verbindlich für alle Teilnehmer.

    Dann verlasse ich aber meine Stabsfunktion.

    Wenn man sich das auf den Tisch ziehen möchte, dann spricht wohl nichts dagegen, obwohl das ArbSchG etc. und das ASiG dies nicht vorsehen. Ob man Weisungsrecht auf Sifas übertragen kann, ist wohl eher was für die Juristen.

    Genau so sehe ich das auch. Aber derjenige, der hier die Unterweisung tätigt, sollte sich auch bewusst darüber sein, welche Auswirkungen das hat. Da ist man dann als SiFa ganz schnell in einem Bereich, den man weder vollumfänglich kennt, noch entsprechende Anweisungen erteilen kann.

    "Weisungsfreiheit" in der Anwendung der Fachkunde bezogen auf die SiFa Tätigkeit bezieht sich eher auf Weisungen FÜR die SiFa.

    Ja, es bezieht sich darauf, dass ich als Fachexperte entscheide, wie ich meine Arbeit durchführe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nochmal deutlich und zum besseren Verständnis: Wenn mein Unternehmer MICH (als SiFa) beauftragt eine solche Unterweisung durchzuführen, dann BIN ich verantwortlich (auf Weisung höchster Stelle) und MEINE "Weisungen" sind ebenfalls verbindlich für alle Teilnehmer.

    (...)


    Genau wie AxelS geschrieben hat: Verlassen der Stabsfunktion. Du KANNST keine Weisungen erteilen, den Du bist für die Weisungen verantwortlich: Budget, disziplinarisch, strafrechtlich.

    Was ich grundsätzlich klarstelle: die Unterweisung ist in Namen der GF und/oder des betreffenden Vorgesetzten. Er spricht quasi in diesem Moment durch mich, und jeder, der hier im Raum ist, könnte ebenso beauftragt sein. Da ich als Berater die Inhalte für die Führungskräfte organisiert habe, darf ich sie also auch gleich vortragen, aber wer sich sicherheitswidrig verhält, kriegt nur mit dem Chef Ärger, nicht mit mir.... Im Moment des Vortrags bin ich auch nicht die SiFa, sondern ein beliebiger Mittarbeiter mit einer Zusatzaufgabe.

    Genau das weiß auch jeder Vorgesetzte, und die Inhalte sind im Führungskreis abgesprochen.

    Einzelne Themen übernehme ich auch für einzelne Führungskräfte, wie Kran/Stapler- Update, Gefahrstoffe, Lärm... Ansonsten müssen sie den "Rest" noch selbst abhalten.

    Die Unterweisungsnachweise gehen nach der Unterweisung Original an die Führungskräfte. (Scan geht auf den Server), DIE müssen prüfen, wer gefehlt hat (mache ich auch, aber ich verrate das nicht, solange ich nicht eingreifen muss).

  • Sach ma: Sprech ich Kisuaheli????????

    Wenn ich von meinem Geschäftsführer eine Aufgabe bekomme, mich zu deren Durchführung fachlich, körperlich und geistig in der Lage sehe, diese Aufgabe annehme und diese Tatsache sogar an die Belegschaft kommuniziert ist - Leute, dann darf ich (fast) alles. Schon mal erst recht Unterweisungen durchführen und Weisungen erteilen.

    Das Problem, welches scheinbar viele haben ist der vielzitierte A... in der Hose, solche Verantwortlichkeiten, die ich dann selbstverständlich habe, auch anzunehmen und dafür nötigenfalls gerade zu stehen. Also ICH kann und möchte das sogar.

    ...selbstverständlich ist das Leben sehr viel einfacher, wenn ich mich darauf zurückziehen kann, dass ich ja gar nicht Entscheidungs- und/oder Weisungsbefugt bin. Aber das ist, auch als Sifa, nicht meine Welt. Ich treffe halt auch gerne mal Entscheidungen, übernehme Verantwortung und setze mich mit potenziellen Folgen auseinander - das macht das Erteilen von Ratschlägen in einer Stabsfunktion im Übrigen auch sehr viel praxisnäher...

    Also, passt auf das eure Hosen nicht rutschen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)