Betriebsanweisung für das Betreiben von privaten Elektrogeräten

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  • Hallo zusammen

    Ich möchte bei mir im Betrieb eine BA für das Betreiben von privaten Elektrogeräten (z.B. Kaffeemschine, Wasserkocher) erstellen. Hat jemand so etwas schon im Einsatz oder kann mir ein paar Tipps geben.

    Vielen Dank

    2 Mal editiert, zuletzt von boffi (11. April 2011 um 10:03)

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  • Hallo Boffi,

    was soll denn mit der BA gerregelt werden?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    wir haben eine solche Regelung bei uns getroffen, doch als Dienstanweisung und nicht als Betriebsanweisung:

    Zitat


    Private Elektrogeräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Radios usw.) im Krankenhaus stellen eine zusätzliche Gefahr dar, da sie nicht den üblichen Überprüfungen des TÜV unterliegen.

    Aus diesem Grund müssen mitgebrachte Geräte in einem einwandfreien technischen Zustand sein, so dass keine Personenschäden und keine Schäden an den elektrischen Anlagen im Krankenhaus entstehen können.

    Elektrogeräte, die privat ins Krankenhaus mitgebracht werden, müssen dem Technischen Dienst zur technischen Überprüfung übergeben werden, erst nach erfolgreicher Überprüfung dürfen die Geräte im Krankenhaus eingesetzt werden.

    Und ich muß sagen, man hält sich dran! :thumbup:

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

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  • Hi,

    schau mal in das kleingedruckte der Brandschutzversicherung...

    Heufig werden private Geräte ausgeschlossen, auch wenn die geprüft sind, gilt auch für Handy-Ladegeräte und Co.

    Grüße aus München
    Lucy