Hallo zusammen
Ich möchte bei mir im Betrieb eine BA für das Betreiben von privaten Elektrogeräten (z.B. Kaffeemschine, Wasserkocher) erstellen. Hat jemand so etwas schon im Einsatz oder kann mir ein paar Tipps geben.
Vielen Dank
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen
Ich möchte bei mir im Betrieb eine BA für das Betreiben von privaten Elektrogeräten (z.B. Kaffeemschine, Wasserkocher) erstellen. Hat jemand so etwas schon im Einsatz oder kann mir ein paar Tipps geben.
Vielen Dank
...meinst Du das im Ernst?????
In diesem Sinne
Der Michael
Hallo Boffi,
was soll denn mit der BA gerregelt werden?
Grüße
awen
Hallo,
wir haben eine solche Regelung bei uns getroffen, doch als Dienstanweisung und nicht als Betriebsanweisung:
Zitat
Private Elektrogeräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Radios usw.) im Krankenhaus stellen eine zusätzliche Gefahr dar, da sie nicht den üblichen Überprüfungen des TÜV unterliegen.Aus diesem Grund müssen mitgebrachte Geräte in einem einwandfreien technischen Zustand sein, so dass keine Personenschäden und keine Schäden an den elektrischen Anlagen im Krankenhaus entstehen können.
Elektrogeräte, die privat ins Krankenhaus mitgebracht werden, müssen dem Technischen Dienst zur technischen Überprüfung übergeben werden, erst nach erfolgreicher Überprüfung dürfen die Geräte im Krankenhaus eingesetzt werden.
Und ich muß sagen, man hält sich dran!
So ist es bei uns geregelt.
Ist auch in der Brandschutzordnung Teil B enthalten.
Gruß Fusch
Hallo Fusch,
Danke für die Bereitstellung.
Gruß Olaf
Vielen dank für eure Tipps,
Fusch deine BA hat mir sehr weitergeholfen.
Hallo Fusch,
Danke für die Bereitstellung.
Gruß Olaf
Da hänge ich noch eins dran! DANKE !
lg vom Sifa :Schland:
Sehr gut .
Danke
August Horch
Hi,
schau mal in das kleingedruckte der Brandschutzversicherung...
Heufig werden private Geräte ausgeschlossen, auch wenn die geprüft sind, gilt auch für Handy-Ladegeräte und Co.
Grüße aus München
Lucy