Schutzschuhe durch Geschäftsführung vorschreiben!!!

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  • Hi,

    in unserem Krankenhaus hat es im letzten Jahr mehrere Unfälle gegeben bei denen keine geeigneten Schuhe von unseren Mitarbeitern getragen wurden.
    Unsere Geschäftsführung überlegt nun das tragen von sicherem Schuhwerk zu verlangen.
    Jetzt meine Fragen wenn es Pflicht wird muß der Betrieb dann Schuhe für die Mitarbeiter stellen.

    MFG

    Jan

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  • Hallo,

    bei uns im Krankenhaus haben wir ein ähnliches Problem. Noch haben wir keine Arbeitsunfälle! Aber wir haben auch noch keine Arbeitsschuhe. Nun habe ich da mal etwas Nachgelesen und siehe da: Wenn eine Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) für den Arbeitsbereich (in dem Fall für die Pflege) vorliegt und in den Maßnahmen Arbeitsschuhe genannt werden, dann hat der Arbeitgeber diese Maßnahmen zu finanzieren (§2 Abs. 5 BGV A1).

    Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer die Schutzausrüstung, die zur Verfügung gestellt wird auch zu benutzen (§ 15 Abs. ArbSchG).

    Es ist also ein ständiges Geben und Nehmen! ;)

    Hol Dir den Betriebsrat mit ins Boot. Der kann das mit der Belegschaft umsetzen. Es ist ja schließlich nix Schlechtes!! 8|

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

  • Wenn eine Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) für den Arbeitsbereich (in dem Fall für die Pflege) vorliegt und in den Maßnahmen Arbeitsschuhe genannt werden, dann hat der Arbeitgeber diese Maßnahmen zu finanzieren (§2 Abs. 5 BGV A1).
    Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer die Schutzausrüstung, die zur Verfügung gestellt wird auch zu benutzen (§ 15 Abs. ArbSchG).

    Danke für den guten Beitrag! Als Menschenschützer müssen wir noch mehr als bisher deutlich machen, dass die GefB für einen Betrieb "zum Gesetz wird", weil ArbSchG, GefStoffV, BetrSichV, u.a. die Rücknahme von Verordnungen / Regeln / Richtlinien fordern und dafür die vom Unternehmen erstellte GefB in den Vordergrund stellen.
    Ähnlich wie die Vorgaben eines Genehmigungsbescheides nach BImSchG Gesetzescharakter hat, ist die verabschiedete GefB immer mehr verbindlich.
    Viele Unternehmer blenden diese Tatsache leider aus.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • bei uns im Krankenhaus haben wir ein ähnliches Problem. Noch haben wir keine Arbeitsunfälle! Aber wir haben auch noch keine Arbeitsschuhe. Nun habe ich da mal etwas Nachgelesen und siehe da: Wenn eine Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) für den Arbeitsbereich (in dem Fall für die Pflege) vorliegt und in den Maßnahmen Arbeitsschuhe genannt werden, dann hat der Arbeitgeber diese Maßnahmen zu finanzieren (§2 Abs. 5 BGV A1).

    Wenn es notwendig wird, dass man dem Arbeitnehmer durch eine Gefährdungsbeurteilung vorschreiben muss das er geeignetes Schuhwerk zu tragen hat (hier gehts ja nicht um einen Schuh mit speziellem Schutz) dann kommen auf uns traurige Verhältnisse zu. Die bGW schreibt doch schon lange geschlossenes Schuhwerk mit mindestens Fersernriemen vor. Das sollte für das Pflegepersonal ausreichen. Andere Funktionsbereiche erfordern natürlich evtl andere Schuhe.

    Hier wäre aus meiner Sicht eine Betriebsvereinbarung, die verschieden Punkte aufgreift besser.

    Hier z. B. eine Anweisung http://www.uk-essen.de/krankenhaushyg…enliche_hyg.pdf

  • Hi,

    wenn PSA vorgeschrieben ist, muss sie der Arbeitgeber auch bezahlen, außer jemand will einen Schuh haben der das doppelte kostet, dann muss der Arbeitgeber nur den Betrag erstatten, was der Standardschuh kostet.
    Sonderwünsche bleiben dann beim Arbeitnehmer.

    Daher gleich mit Aushandeln, das mind. 3 verschiedene Schuhe angeboten werden.

    Grüße aus München
    Lucy

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  • Die Frage die zu stellen ist lautet:
    Welche Schuhe sind aufgund der Gefährdungen erforderlich?

    A) Geschlossene Schuhe mit rutschfester Sohle Zehenkappe ist nicht erforderlich
    B) Schutzschuhe
    C) Sicherheitsschuhe

    Bei Antwort A: Hier handelt es sich nicht um eine PSA somit auch nicht vom AG zu bezahlen.

    Bei Antwort B und C: Hier Handelt es sich um PSA (s. auch BGR 191) aund sind vom AG zu bezahlen.

    So wie es im moment für mich Aussieht ist Antwort a wohl die richtige


    Viele Grüße

    kuddel

  • Hi,

    in unserem Krankenhaus hat es im letzten Jahr mehrere Unfälle gegeben bei denen keine geeigneten Schuhe von unseren Mitarbeitern getragen wurden.
    Unsere Geschäftsführung überlegt nun das tragen von sicherem Schuhwerk zu verlangen.
    Jetzt meine Fragen wenn es Pflicht wird muß der Betrieb dann Schuhe für die Mitarbeiter stellen.

    MFG

    Jan


    Hallo,
    das ihr mehere Unfälle durch ungeeignetes Schuhwerk hattet zeigt doch das Defizit auf. Wie wärs mit einer Gefährdungsbeurteilung als Ergebniss könnte Berufssschuhe stehen. = PSA Tragepflicht= Kosten trägt der Unternehmer

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-