Kennzeichnung von Gefahrstofflagern

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  • Hallo FASi-Kollegen,

    folgendes Problem: In einen dunklen Kellerwinkel habe ich bei einer Begehung festellen müssen, dass in einem abgetrennten Bereich (Gitter mit Schloß davor) giftige Stoffe gelagert werden. Die Menge betrug ca. 20 Eimer á 25kg.

    Die Gebinde selber sind ordnungsgemäß beschriftet, doch fehlt jegliche Bezeichnung von außen. Wenn diese Art der Lagerung zulässig ist, wie müßte dann der Bereich von außen kenntlich gemacht werden?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.

    Grüße

    Fasi oder Hasi

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  • ...gar nicht. Wenn giftige Stoffe so gelagert sind, dass ein unbefugter Zugriff auszuschließen ist - und das ist ja augenscheinlich der Fall - dann muß hier keine "Lagerkennzeichnung" erfolgen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Fasi-Hasi
    schau mal hier, bedenke auch den Brandfall. Der Lagerbereich sollte ein eigener Brandschutzabschnitt sein
    http://myska.com/service/hilfsm…offlagerung.pdf

    LG Dental :D 8)

    ganz genau,

    der Lagerbereich muß eine Kennzeichnung haben.Es handelt sich bei dir ja auch nicht um eine Kleinmenge (ca 500kg,aber Hallo!!!)grad mal so.

    Kennzeichnung (zb.Sicherheitsdatenblatt ,feuergefährlich,explosionsgefährlich Hinweise ) muß sein ,zb wird in dem Bereich gearbeitet(Instandhaltung usw),mit offenem Feuer ,oder Wasser usw. und dort lagert ein Gefahrstoff der leicht endzündlich ist,oder auf Wasser reagiert.

    Auch denk ich ,ist der Ort nicht geeignet um die Sachen dort zulagern.Dort stehen Eimer....was ist drin??????

    sind Auffangwannen darunter usw....

    der Lagerplatz kommt mir eher vor wie ,da sieht es ja keiner!!! :45: dann ist es ok!

    TRGS 514,515 da wird ihnen geholfen!


    lg vom sifa 1962 :Schland: :666:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Hallo,

    das ist in der TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern geregelt, die TRGS 514 und 515 wurden aufgehoben. Im Abschnitt 5 sind Anforderungen an spezielle Gefahrstoffe geregelt, dazu gehören auch die giftigen.

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=5

    Das der Raum verschlossen ist, ist schon mal gut. Welche sonstigen Anforderungen einzuhalten sind, kannst du der TRGS entnehmen.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Kollegen,

    vielen Dank an ALLE für die hilfreichen Tipps !!!

    Hab' mir heute morgen den Verantworlichen geschnappt und ihm vor Ort die TRGS 510 erläutert. Da war er ganz schön platt ...

    Nur zur Anmerkung: Es handelt sich bei den Eimer um Chrom(VI)-Schuppen ....

    Grüße

    Hasi oder Fasi