Hallo FASi-Kollegen,
folgendes Problem: In einen dunklen Kellerwinkel habe ich bei einer Begehung festellen müssen, dass in einem abgetrennten Bereich (Gitter mit Schloß davor) giftige Stoffe gelagert werden. Die Menge betrug ca. 20 Eimer á 25kg.
Die Gebinde selber sind ordnungsgemäß beschriftet, doch fehlt jegliche Bezeichnung von außen. Wenn diese Art der Lagerung zulässig ist, wie müßte dann der Bereich von außen kenntlich gemacht werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.
Grüße
Fasi oder Hasi