Ist es erlaubt generell nur nachts zu arbeiten?

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  • hallo gemeinde


    hier mal wieder eine frage: wenn es in einem bereich nur möglich ist von 18 uhr abends bis 6 uhr in der früh zu arbeiten-ist dies erlaubt?

    eine stunde pause wird gewährleistet, alles von montag bis freitag morgen (rest des freitags ist dann frei, es geht montags wieder weiter)


    das ArbZG sieht das ja etwas anders vor, kann mir jemand sagen ob es evtl. doch möglich ist und wenn ja auf welcher grundlage?


    danke im voraus

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  • Was hälst du von Dauernachtwachen im Krankenhaus? Interessieren tut nur die tägliche Arbeitszeit und die Ruhezeiten. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt, wie du richtig angemerkt hast. Aber täglich elf Stunden mit einer Stunde Pause halte ich für durchaus fragwürdig. Das Problem am Arbeitszeitgesetz sind die Ausnahmen. Da kommt es schon auf die Betriebsart an.

    Hardy

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)


  • Was hälst du von Dauernachtwachen im Krankenhaus? Interessieren tut nur die tägliche Arbeitszeit und die Ruhezeiten.
    Hardy

    Naja so ganz einfach würd ich das nicht sehen. Nur Nachtschicht ist ja nicht das übliche und auch bestimmt nicht das besste.
    Arbeitszeitgesetzt sagt ja:

    Zitat

    § 6 Nacht- und Schichtarbeit#
    (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten
    arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
    festzulegen.


    Die Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sind nämlich so, dass Nachtarbeit nicht die besste schicht ist. Und auf Dauer zu schädigungen führen kann.
    Nicht um sonst wird in Absatz 3 die Arbeitsmedizinische Untersuchung angesprochen

    Zitat

    (3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach
    in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch
    untersuchen zu lassen
    ....


    Außerdem hat der Arbeitnehmer recht auf zuschüsse.

    Zitat


    (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber
    dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine
    angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm
    hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.


    Alle diese Punkte zeigen mir, dass das nicht mal eben so geht.
    Ich würde die Arbeit bei der Aufsichtbehörde anzeigen, dann biste auf der sicheren Seite, wenn die das genehmigen.

    Gruß Robin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    habe bei KomNet was dazu gefunden...

    Eine permanente Nachtschicht ist nicht zulässig, auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden wäre.
    Für Nacht- und Schichtarbeitnehmer gelten die besonderen Vorschriften des § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die
    menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Nach den Leitlinien der Europ. Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin gelten u.a. folgende Empfehlungen (vgl. Wedderburn, Leitlinien für Schichtarbeit. BEST-Bulletin of European Shift work Topics, Nr. 3/1991) , Internet: http://www.baua.de/prax/bass.htm:

    1. Kein dauerhafter Nachtdienst, nur in besonderen Ausnahmefällen.
    2. Möglichst kurze Nachtschichtfolgen, in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge.
    4. Regelmäßige freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen.
    5. Keine Arbeitsperioden von acht oder mehr Arbeitstagen in Folge.

    Einen umfassenden Überblick zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit wird u.a. auf den Internetseiten http://www.arbeitszeiten.nrw.de angeboten.
    Informationen zu arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bzw.
    arbeitsmedizinische Empfehlungen bietet der BGAG-Report 1/2001 "Lage und Dauer der Arbeitszeit aus der Sicht des Arbeitsschutzes", Internet http://www.hvbg.de/d/bgag/publik/rep/bgag1_02.pdf .

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hier ein link zu einer guten Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriften über Pausen und Arbeitszeiten betreffend Krankenhauswachen. (da dies zur Sprache kam)

    http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/r…achtdienst.html

    Es ist natürlich abhängig davon welche Arbeiten ausgeführt werden sollen. Da gibt es sicherlich wieder unterschiedliche Regelungen wenn es Nachtschicht Arbeiten in einer Fabrik betrifft oder Wachdienst eines Werkgeländes zum Beispiel.

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  • Hallo,

    das von komnet habe ich auch gefunden. Das stimmt aber so nicht, Dauernachtschicht ist in nicht verboten, sondern in einigen Industriebereichen, z.B. der Automobilindustrie, durchaus üblich.

    Das Arbeitszeitgesetz sagt in § 6 dazu:

    § 6 Nacht- und Schichtarbeit
    (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
    (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
    (3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

    ............

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

    Ich hab das komnet auch mitgeteilt, mal sehen was die sagen.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016


  • Du könntest die Krankenhäuser schließten, du bekämest kein Personal für den Nachtdienst.

    Aber auch die Aufsichtbehörden bemängeln das nicht.

    Deshalb wies ich auf die Ausnahmen hin, man müsste schon die Branche und die Tätigkeit kennen um das wirklich klären zu können.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hier ein link zu einer guten Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriften über Pausen und Arbeitszeiten betreffend Krankenhauswachen. (da dies zur Sprache kam)

    http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/r…achtdienst.html

    Es ist natürlich abhängig davon welche Arbeiten ausgeführt werden sollen. Da gibt es sicherlich wieder unterschiedliche Regelungen wenn es Nachtschicht Arbeiten in einer Fabrik betrifft oder Wachdienst eines Werkgeländes zum Beispiel.


    Und das entspricht genau der Realität, in allen Kliniken, in denen ich bisher tätig war.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Leitlinien der Europ. Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin

    Bedeutet das
    Europ. Stiftung zur "Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin"?
    Gibt's auch eine Stiftung für Hannover?

    >> Duck-und-weg << ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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