Überprüfung Gefährdungsbeurteilungen

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  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich möchte mal eine Frage in den Ring werfen, weil ich hierzu keine wirklich gute Lösung habe: Gefährdungsbeurteilungen müssen (jährlich) überprüft werden. In welcher Form kann man das am effektivsten dokumentieren? Wie wird das bei Euch gemacht? Bin gespannt auf Eure Vorschläge.

    Viele Grüße

    Karin ?(

    Karin

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  • Hallo Karin,

    ich stimme dem Michael zu.

    Allerdings meine ich zu wissen, dass nur die Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV mind. jährlich geprüft werden müssen. Bei neuen Gefährdungen und jeglichen Veränderungen selbstverständlich öfter.

    Bei den Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV sind die Überprüfungen meineswissens nach mind. 3 Jahren vorgegeben.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV mind. jährlich geprüft werden müssen


    Hallo,

    da werden viele Dinge miteinander vermischt.
    Also:
    - Es gibt keine behördliche Forderung nach einer fristgemäßen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Die Forderung ist, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell sein muss.
    - Wie der jeweilige Arbeitgeber die Aktualität sicherstellt, ist ihm bzw. seinen Organisationspflichten überlassen. Das kann eine tagesaktuelle Überprüfung oder, im anderen Extremfall, eine einmalige Erstellung sein. Bewährt hat sich eine Überprüfungsfrist zwischen drei Monaten und drei Jahren.
    - Der Staatsanwalt oder vorher schon die Kripo (wie bei uns) überprüft umgehend, ob die Gefährdung, die zu einem Vorfall geführt hat, auch in der aktuellen Beurteilung enthalten ist.
    - Die BetrSichV (§10) fordert, dass in der Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen für dem Verschleiß unterliegende Arbeitsmittel festgelegt werden. Das hat aber nichts mit der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung selbst zu tun.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Karin

    Gefährdungsbeurteilungen müssen (jährlich) überprüft werden.


    Bei uns machen wir das durch ein Audit zu Beginn des Jahres. Ein Teil dieses Audits geht nämlich um die aktualität der Gefährdungsbeurteilungen. Ist der letzte Stand der GB aktuell, dann ists ok.
    Ansonsten muss die GB überprüft werden. Wir haben bei uns den Zeitraum auf 1 Jahr gesetzt.



    In welcher Form kann man das am effektivsten dokumentieren? Wie wird das bei Euch gemacht? Bin gespannt auf Eure Vorschläge.

    Wir haben ein Dokument in Word erstellt. Zuerst mache ich mir mit dem jeweiligen Vorgesetzten und ggf. Sicherheitsbeauftragten Gedanken zu der Tätigkeit/Maschine die betrachtet werden soll.
    Dann schreib ich das ganze noch mal übersichtlich in Word ab. Dieses Dokument wird dann anschließend vom Vorgsetzten unterschrieben und ist gültig.
    kommt es dann zu einer Änderung (ob jetzt nach 1 Jahr, oder weil eine neue Gefahr auftritt) wird einfach die Datei am PC weiter geschrieben, die Änderung als soche kenntlich gemacht und neu vom Vorgesetzten unterschrieben.
    So wird das immer weiterlaufend dokumentiert und man hat immer den aktuellen Stand.

    So machen wir das. Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

    Gruß Robin

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  • Der Staatsanwalt oder vorher schon die Kripo (wie bei uns) überprüft umgehend, ob die Gefährdung, die zu einem Vorfall geführt hat, auch in der aktuellen Beurteilung enthalten ist.

    Hi Niko,

    mich würde hier mal interessieren, wie genau die Gefährdung beschrieben in diesem Fall sein musste.

    Ganz ehrlich: ich würde mich außerstande sehen, wirklich jede Gefährdung zu erkennen.
    nur mal als Beispiel: Betrieb mit 100 Mitarbeitern, kein betriebshandwerker, kein Hausmeister. Dachrinne verstopft, irgend ein mitarbeiter soll sie reinigen und fällt von der Leiter. Wer hat so etwas wirklich in der GeBe drin? Oder schneeräumen im Winter? oder......

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Naja, das ist so ne Frage...

    Natürlich können wir als Menschen ga nicht alle Gefährdungen erfassen. Deswegen soll man sich ja auch regelmäßig Gedanken dazu machen und z.B. die Beurteilung in regelmäßigen Abständen neu betrachten. Vielleicht dann auch mal andere Kollegen dazu holen...

    Und im Ernstfall wird die BG dann entscheiden, ob sie die Beurteilung für ausreichend hält oder nicht. Die zahlen ja schließlich bei einem Unfall.
    Es ist ja so, dass die BG will, dass der Unternehmer und die Führungskräfte sich Gedanken machen über die möglichen Gefährdungen und versuchen diese so gut es geht zu reduzieren.
    Wenn die das erkennen können in deiner Gefährdungsbeurteilung, bist du eigentlich auf der sicheren Seite.
    Das ist halt immer so ein abwägen.
    Der vorgesetzte und der Unternehmer müssen ein ruhiges Gewissen haben nach der Beurteilung der Gefährdung.
    Denn die sind es, die nacher den Kopf hinhalten müssen und erklären müssen, warum sie die Risiken so beurteilt haben usw.

    Gruß Robin

  • Hallo,
    in unserem kleinen Unternehmen wird das folgendermaßen gehandhabt.
    bei jeder ASA Sitzung ist unter Protokollkonterolle der Punkt Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen drinn.
    meistens mit der Bemerkung keine veränderten Arbeitsverfahren, keine neuen Gef. Stoffe. Überabeitung nicht erforderlich.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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