Moin Forum,
ich hätte da mal wieder eine Frage an Euch Spezialisten.
Folgende Situation: In unserm Verwaltungsgebäude sind zur Unterteilung der einzelnen Büros (und um den Einfall von Tageslicht zu gewährleisten) sehr viele Glasflächen eingebaut worden. Auch die Bürotüren, Größe einer normalen Zimmertür, bestehen aus Glas.
Ihr könnt Euch denken, was jetzt kommt: Ab und zu laufen Mitarbeiter in ihrem Arbeitseifer (manche wohl auch im Halbschlaf) in die geschlossenen Glastüren. Dabei ist bisher zwar nicht viel passiert, aber das will ich auch nicht abwarten. Ich habe festgestellt, dass keine dieser Türen in Augenhöhe gekennzeichnet ist, was die ASR 10/5 fordert und die BGI 669 empfiehlt.
Meine Frage ist nun: Gelten die Vorschriften für alle Türen, unabhängig von ihrer Größe (die Beispielfotos, die ich bisher gesehen habe, zeigen immer große Eingangstüren und keine kleinen Bürotüren) oder habe ich noch nicht alle Vorschriften gefunden?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964