Kennzeichnung von Glastüren

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  • Moin Forum,

    ich hätte da mal wieder eine Frage an Euch Spezialisten.

    Folgende Situation: In unserm Verwaltungsgebäude sind zur Unterteilung der einzelnen Büros (und um den Einfall von Tageslicht zu gewährleisten) sehr viele Glasflächen eingebaut worden. Auch die Bürotüren, Größe einer normalen Zimmertür, bestehen aus Glas.

    Ihr könnt Euch denken, was jetzt kommt: Ab und zu laufen Mitarbeiter in ihrem Arbeitseifer (manche wohl auch im Halbschlaf) in die geschlossenen Glastüren. Dabei ist bisher zwar nicht viel passiert, aber das will ich auch nicht abwarten. Ich habe festgestellt, dass keine dieser Türen in Augenhöhe gekennzeichnet ist, was die ASR 10/5 fordert und die BGI 669 empfiehlt.

    Meine Frage ist nun: Gelten die Vorschriften für alle Türen, unabhängig von ihrer Größe (die Beispielfotos, die ich bisher gesehen habe, zeigen immer große Eingangstüren und keine kleinen Bürotüren) oder habe ich noch nicht alle Vorschriften gefunden?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hi

    Glastüren und -wände in/an Verkehrswegen die zu mehr als 70 % aus Glas bestehen, müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.
    Dazu findet man auch in irgendeiner BGV/R/I eine Angabe - welche das ist, müsste ich erst auf meinem Firmen-PC nachschauen ;)

    Augenhöhe ist dabei relativ: wenn viele Kinder in den Räumen sind (Arztpraxis) ist "Augenhöhe" sicher anders zu definieren als in einem reinen Büro.

    Gru A

  • Hallo in den Norden,

    vorneweg die Anmerkungen, dass die ASR 10/5 seit 2009 nicht mehr gültig ist und durch die ASR A1.7 ersetzt wurde. In der ASR 1.7 finden sich außer der geforderten Bruchsicherheit keine Anforderungen an Glastüren im Sinne Deiner Frage. Damit wäre die Frage erledigt...

    ...wenn es da nicht die Gefährdungsanalyse gäbe. Ohne zu sehr in Detail zu gehen, stellen vollflächige Glastüren für mich eine Gefährdung dar. Eine Differenzierung nach der Größe gab es auch in der alten ASR nicht. Da war nur die Rede von vollflächigen Glastüren. Macht auch wenig Sinn zu differenzieren. Lauf mal mit Schwung dagegen. Ich glaube nicht, dass das bei großen Türen weniger weh tut. Also: Schreib zwei Sätze in Deine Gefährdungsanalyse und lege mit Hinweis auf die alte ASR fest, dass die Türen zu kennzeichnen sind. Hast Du auch mal geprüft, ob das Glas die Anforderungen hinsichtlich Bruchsicherheit erfüllt. Ich habe vor Jahren bei einem Büroneubau erlebt, dass 46 Glastüren ausgetauscht werden mussten. Weder Nachweis über die Bruchsicherheit vorhanden noch in Augenhöhe gekennzeichnet. Der Architekt hat ganz schön getobt. Hatte bisher nur immer schön Wohnhäuser gebaut. Als guter Spezi vom Chef dürfte er dann auch mal ein Bürogebäude planen.

    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Auf die schnelle mal gegoogelt:


    Quelle: http://www.bge.de/bge/pdf/m29.pdf

    Sicher ist ein Büro keine Verkaufsstelle, aber man kann ja Analogieschlüsse ziehen....Insbesondere unter Verwendung einer GB ;)

  • ...für die Beseitigung des berühmten Brettes vor dem Kopf und Eure schnelle Hilfe.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Die Forderung nach Kennzeichnung in Augenhöhe steht doch direkt in der Arbeitsstättenverordnung.

    Anhang zur Arbeitsstättenverordnung 1.7 Türen, Tore
    ...........
    (2) Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.
    ..........


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,

    Richtig! Hab ich glatt übersehen. Ich habe nur die ASR A 1.7 überflogen. Da habe ich nichts dazu gefunden. Wird auch immer schwerer den Überblick zu bewahren, alte ArbStättVO, neue ArbStättVO, alte ASR, neue ASR....

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von andreas68723 (1. Februar 2011 um 12:05)

  • Nochmals :62:

    Andreas hat Recht, den Überblick zu behalten ist nicht ganz einfach, manchmal verheddert man sich halt (so wie ich gestern).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.