Bau einer neuen Fertigungshalle

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  • Hallo zusammen

    Wir wollen anfang nächstes Jahres eine neue Pruduktionhalle bauen.

    jetzt die Frage wir als Sicherheitsfachkraft haben wir die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle oder ist es die Firma die den Bau durchführt..

    wäre euch dankbar wenn ihr paar Tipps geben könntet oder auch damit erfahrung habt..

    euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr

    MFG

    Mit freundlichen Grüssen

    M.Alkan

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  • Hallo Sifamemoo,

    die Antwort ist ganz eindeutig: Kommt darauf an. Maßgeblich ist hier die Vertragsgestaltung zwischen Bauherrn und Bauausführer. In der Baustellenverordnung findest Du eigentlich die wichtigsten Dinge zu diesem Thema. Googel mal nach"Sigeko". Dort wirds Du mehr Informationen hierzu finden, als Dir lieb ist.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • die Antwort ist ganz eindeutig: Kommt darauf an. Maßgeblich ist hier die Vertragsgestaltung zwischen Bauherrn und Bauausführer. In der Baustellenverordnung findest Du eigentlich die wichtigsten Dinge zu diesem Thema. Googel mal nach"Sigeko". Dort wirds Du mehr Informationen hierzu finden, als Dir lieb ist.

    Hallo Sifamemoo,

    die Antwort ist ganz eindeutig: Kommt darauf an. Maßgeblich ist hier die Vertragsgestaltung zwischen Bauherrn und Bauausführer. In der Baustellenverordnung findest Du eigentlich die wichtigsten Dinge zu diesem Thema. Googel mal nach"Sigeko". Dort wirds Du mehr Informationen hierzu finden, als Dir lieb ist.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723


    Danke für dein Tipp.

    Darf denn der Bauherr seine eigenen Sicherheitsfachkräfte als SiGeKo einsetzten??

    Gruß

    Mit freundlichen Grüssen

    M.Alkan

  • Hallo sifamemoo,

    kann er, steht normalerwiese der Baustellenverordnung unter Bestellung von Koordinatoren. Wichtig ist dass es zwischen Bauherrn und Bauausführer koordiniert wird.

    Hier noch ein Link zum Thema http://www.sifatipp.de/fachwissen/fac…grosbaustellen/

    Gruß

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • ......jetzt die Frage wir als Sicherheitsfachkraft haben wir die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle ....


    Als Sicherheitsfachkraft hast Du keinerlei(!) Verantwortung.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo A_B (Anrufbeantworter?),

    Verantwortung immer schön von sich weisen. Klar trägt die Sifa Verantwortung, wenn sie als SigeKo tätig wird. Dies ergibt sich ganz klar aus §4 der Baustellenverordnung.

    § 4 Beauftragung

    Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zutreffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen.

    Nur weil der SigeKo vielleicht auch noch SiFa ist, kann er sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Bitte Vorsicht mit solchen Pauschalierungen. Bei Neulingen kann das ganz schön ins Auge gehen.

    Nichts für ungut.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo,

    grundsätzlich ist der Bauherr für den Gesundheitsschutz und die Koordination verantwortlich. Er kann diese Vertantwortung auch an einen Dritten (Architekt, externer SiGeKo) abgeben. Dieser ist dann, vorausgesetzt man hat einen Vertrag gemacht in der Verantwortung. D.h. er muss schon in der Planungsphase miteinbezogen werden, damit er von Anfang an richtig Koordinieren kann und eventuelle Gefahren abwehren kann. Ausserdem muss er fachlich dafür geeignet sein, d.h. er muss die Prüfung zum SiGeKo abgelegt haben. Dies ist dem zuständigen Bauamt u.u. durch eine Urkunde nachzuweisen, usw, usw. Bin selber SiGeKo und habe Baustellen zu betreuen, und man muss nicht meinen, dass man als SiGeKo auf normale Arbeitssicherheit zu achten hat, dazu gehört auch einiges an Wissen über den Bau (Beton, Eisenflechten, Mauern, Instalation von Elektro, Sanitär, Gas, Innenausbau, dachdecker usw, usw.) ganz schön umfangreiches Spektrum. Wer also meint als Sifa auch Baustellen betreuen zu können, der mutet sich viel zu. In dessen Haut möchte ich nicht stecken!
    Vieleicht solltet Ihr euch mal mit der RAB 30, 31 und der Baustellenverordnung auseinandersetzen.
    Wer näheres wissen will, bitte PN.

    Mit oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
    Ritschi

    P.S.: Zum Bau gehört nicht nur Hochbau (also übererdig) sondern auch der Tiefbau (Gräben usw.) und im Tiefbau muss man wieder auf ander sachen achten wie im Hochbau. Grabenverbau, Böschungswinkel, usw. Im übrigen ist der Architekt verpflichtet deb Bauherrn auf den SiGeKo hinzuweisen, mit all seinen Aufgaben.

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

    Einmal editiert, zuletzt von Rigesa (30. Dezember 2010 um 05:53)

  • Hallo A_B (Anrufbeantworter?),


    Scherzkeks


    Verantwortung immer schön von sich weisen. Klar trägt die Sifa Verantwortung, wenn sie als SigeKo tätig wird. Dies ergibt sich ganz klar aus §4 der Baustellenverordnung.


    1) War das nicht die Ausgangsfrage!!!
    2) Nur ist dann die SiFa nicht mehr als SiFA, sondern als SiGeKo tätig. Ein(e) SiGeKo muss nicht nicht SiFa sein.
    3) Trägt ein(e) SiGeKo nur Verantwortung, wenn er/sie auch über Weisungsbefugnis verfügt.

    und nochmal: Eine SiFa hat keinerlei(!) Verantwortung.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • und nochmal: Eine SiFa hat keinerlei(!) Verantwortung.


    Ich fühl mich aber schon verantwortlich wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung erstelle und meine Kunden in punkto Arbeitssicherheit berate.
    Ich bin dann nicht verantwortlich wenn sich die Kunden in bestimmten punkten als Beratungsresistent herausstellen und was passiert. Wenn aber was passiert und ich habe über eine Gefährdung nicht richtig beraten, was dann? Ich denke dass ich dann schon Verantwortlich bin. 8)

  • was passiert und ich habe über eine Gefährdung nicht richtig beraten, was dann? Ich denke dass ich dann schon Verantwortlich bin. 8)

    Dann bist du mit in der Verantwortung. Den Rest sagt dir dann schon der Staatsanwalt, ob dir das gefällt oder nicht, habe das schon einmal durch!

    Mit oberschwäbischen Grüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Kollegen,

    man muss da ganz klar unterscheiden. Einerseits ist da die strafrechtliche Verantwortung. Diese sollte aber eigentlich nur eine Rolle spielen, wenn die SiFa vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch berät oder auch nicht berät. Ich möchte mal behaupten, dass keine SiFa so etwas macht. Von Seiten der BGen wird auch immer betont, dass die SiFa keine Verantwortung trägt. Ein Staatsanwalt sieht das aber möglicherweise ganz anders. Glücklicherweise ist mir das persönlich bisher erspart geblieben. Mir sind aber Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft eine ganz andere Vorstellung von Verantwortung hatte.

    Auf der anderen Seite ist die moralische Verantwortung. Die kann einem keiner abnehmen und die kann zu einer großen Last werden. Wer nicht bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen und damit umgehen kann, sollte sich ein neues Betätigungsfeld suchen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • wenn die SiFa vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch berät oder auch nicht berät. Ich möchte mal behaupten, dass keine SiFa so etwas macht.

    Tja, leider sind Sifas auch nur Menschen.

    Ich bin hier zuständig für das Erteilen von Arbeitsfreigaben. Um diese zu erhalten müssen die Unternehmen in schriftlicher Form eine Gefährdungsbeurteilung der tatsächlichen Arbeitssituation erstellen.

    Nun habe ich eine Sifa hier der eine Arbeitsfreigabe für Arbeiten in einem Teleskopsteiger haben wollte. Das fing damit an dass er die Leute zwar mit Sicherheitsgurten sichern wollte, aber auf meine Frage hin welches Seil denn benutzt werden sollte, ob er dies bitte in dem Antrag definieren könne, kam er ins stottern. Meinte dann: "ja ganz normal, mit Falldämpfung und so".
    :rolleyes:
    Dialog wiedergabe:
    Ich: wie mit Falldämpfung, auf welcher Höhe arbeiten die denn? (ich wußte es zwar... aber nunja)
    Sifa: ja so in etwa 3 m
    Ich: wieviel hat das Seil mit Falldämpfung
    Sifa: weiß ich grad nicht, werd ich prüfen
    Ich: nö, wirst du nicht (wir sind hier alle per du)
    'Sifa: klar werde ich.... (leicht gereizt)
    Ich: nö, weil die in dieser Art Arbeitsbühne gar keine Falldämpfung benutzen dürfen
    Sifa: (kuckt mich völlig entgeistert an) wie... äh... was...
    Ich: nun, so ein Steiger kann sich wie ein Katapult verhalten, in dem Fall wäre die Falldämpfung für den Mitarbeiter tödlich. Er würde gnadenlos aus der Gondel gegen die Stahlträger geschleudert werden.
    Sifa: (kriegt einen roten Kopf)
    Ich: (schreibe eine Anmerkung auf seine Arbeitsfreigabe, wegen kurzer hundeleine (nenne wir hier so) und anschlagpunkt und noch so einiges.) Hier, bitte im Toolboxmeeting darauf hinweisen.

    Am nächsten Morgen, ich seh von weitem den Steiger, die Sifa und ein Mitarbeiter im Korb am rauffahren.
    Ich komme näher, und ich denke ich sehe nicht richtig. Hat der Mitabeiter ein Gurt mit Falldämpfung an.
    Sifa zusammengeschissen ob er über Nacht vergessen hat worüber wir gesprochen haben.
    Er: wir haben keine andern Seile
    Ich: na dann besorgt sie, solange wird diese Arbeit nicht gemacht. Steht auf der Freigabe. Hast du gelesen was ich draufgeschrieben habe?
    Er: ich denke das was du mir erzählt hast...
    Inzwischen hab ich den Mitarbeiter aus dem Steiger geholt.
    Dann noch ein Protokoll angefertigt, Arbeitsfreigabe entzogen. Deren Bauleiter kam zu mir, hab ihm alles erklärt, ist losgefahren die richtigen Seile besorgen.... alles wird gut.

    Der Möchte Gern Sifa habe ich empfohlen den Job zu wechseln. Denn irgendwann wird es ihm passieren. Wegen seiner Nachlässigkeit,Faulheit, Dummheit... oder wie immer man das nennen mag.. wird irgendwann jemand zu schaden kommen.

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  • Tja, leider sind Sifas auch nur Menschen.


    ...genau. Kann man als Sifa wirklich auf jedem Themengebiet Experte sein? Hat nicht jeder von uns Spezialgebiete, in denen wir absolut fit sind, - und in manchen eben weniger?

    Der Möchte Gern Sifa habe ich empfohlen den Job zu wechseln. Denn irgendwann wird es ihm passieren. Wegen seiner Nachlässigkeit,Faulheit, Dummheit... oder wie immer man das nennen mag.. wird irgendwann jemand zu schaden kommen.

    nunja..., ich denke, ich weiß eine Menge in Sachen Arbeitsschutz, aber jemandem zu raten, er soll den Job wechseln ... ?( ; sehr gewagt, wie ich finde.
    Das bringt den Auftraggeber und die Arbeitskräfte in dem Moment nicht weiter. Ich fände es schöner und zielführender, man würde sich gegenseitig unterstützen. Niemand von uns hat Arbeitssicherheit in die Wiege gelegt bekommen. Und: der Tag kommt ganz sicher, an dem man "auf dem Schlauch steht" und sich freut, wenn man statt der Empfehlung, den Job zu wechseln, etwas Hilfe bekommt.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo zusammen,

    bedenkt bitte, dass ein SiGeKo Fachliche Hintergrundkenntnisse seines Gewerkes und der Planung haben muss!!
    Das heißt auf einer Baustelle er sollte zumindest Polierer, Bauingenieur, Architekt oder ähnlich sein. Für den Bau einer Maschine muss ich Maschinenbauingnieur, Techniker, Meister sein um mein Fachwissen mit dem Fachwissen des SiGeKo verbinden und eine vernüftige Fachberatung abgeben zu können.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)


  • Ich fühl mich aber schon verantwortlich wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung erstelle und meine Kunden in punkto Arbeitssicherheit berate.
    Ich bin dann nicht verantwortlich wenn sich die Kunden in bestimmten punkten als Beratungsresistent herausstellen und was passiert. Wenn aber was passiert und ich habe über eine Gefährdung nicht richtig beraten, was dann? Ich denke dass ich dann schon Verantwortlich bin. 8)

    Hallo Andrasta,

    genau so sehe ich das auch. Ich habe eine Verantwortung für meine Beratung. Ist diese Mangelhaft, nicht ausreichend oder unterschlägt wichtige Aspekte bin ich dran. Habe ich alles richtig gemacht und die Verantwortlichen setzen es partout nicht um. Bin ich ich höchstwahrscheinlich rechtlich draussen, moralisch ist das schwieriger.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo sifamemo,

    die Verantwortung des Bauherren ist zum einen über die Baustellenverordnung (wurde ja bereits ausführlich behandelt) aber auch wenn Ihr auf Eurem Betriebdgelände bauen lasst über die BGV A1 § 5 und § 6 geregelt.

    Ihr müsst schriftlich festlegen, dass der Auftragnehmer neben Stand der Technik auch das Regelwerk der BG einzuhalten hat.
    Ihr müsst euch vergewissern, dass die Baubeteiligten angemessene Anweisungen zum Arbeits und Gesundheitsschutz erhalten (z.B. über Anforderung einer Kopie der baustellenbezogenen Unterweisung). Wenn von der Baustelle Gefährdungen auf euren Betrieb oder umgekehrt ausgehen können müsst Ihr einen weisungsbefugten Koordinator (nicht zu verwechseln mit dem SiGeKo nach Baustellenverordnung) bestimmen.

    viele Grüße

    kuddel

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