Frau G. verletzt sich – zur Arbeit gehend - im 6. Obergeschoss an der Wohnungstür am Türgriff (Platzwunde 3cm am Unterarm))im allgemeinen Treppenhaus von 60 Wohneinheiten. Sie selbst wohnt im 6. Stock.
Wegeunfall oder nicht? Die Meinungen gehen auch beim Durchgangsarzt sehr auseinander. Kennt jemand aussagekräftige Quellen?
Danke im Voraus!