Hi
ich betreue u.a. einige Großküchen.
In fast allen Küchen werden die Messer lose in Schubladen aufbewahrt. Dies ist gemäß BG-Richtlinien nicht zulässig (Gefahr beim Hineingreifen). Mal abgesehen davon, dass die Messer stumpf werden.
Lösung der BG: z.B. Magnetleisten oder Futteraale.
Die Antwort der Küchenleitung: das ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig.
Der zweite Punkt sind die Aushänge: BA´s von Gefahrstoffen oder Geräten/Maschinen. Erste-Hilfe-Plakate etc. kann man ja in weniger kritische Bereiche hängen, aber die BA´s sollte ja schon ortsnah hängen.
Auch hier wird immer wieder die Hygiene verwiesen, selbst hinsichtlich laminierter BA´s.
Die einzige Aussage in den BG-Vorschriften hierzu die annähernd heranziehbar wäre ist: Wände müssen glatt, abwaschbar und so beschaffen sein, dass sich Ungeziefre nicht verkriechen kann.
Ich suche nun die (angeblichen?) hygienischen Vorschriften, auf die sich die Küchenleiter berufen. In den öffentlich zugängigen HACCP-Konzepten (HACCP:
Hazard Analysis Critical Control Point) habe ich nichts dazu gefunden.
Und sofern es diese Vorschriften gibt: praktikable Lösungsmöglichkeiten.
Gruß A