Anlagenverantwortlicher für Elektrik

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  • Liebe Kollegen,

    beim letzten Audit wurde die Forderung gestellt einen Anlagenverantwortlichen nach DIN VDE 0105-100 zu benennen. Bis zu diesem Zeitpunkt war mir der Begriff völlig unbekannt. Nach einer Recherche im Netz sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Wann muß eigentlich ein Anlagenverantwortlicher bestellt werden? Nur wenn im Unternehmen besondere elektrische Einrichtungen (z.B. Trafostationen) vorhanden sind oder grundsätzlich auch dann immer, wenn elektrische Betriebsmittel vorhanden und eingesetzt werden? Ich würde mich freuen, wenn einer der hier mitlesenden Experten das für einen Laien vertändlich machen könnte. Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Wie im Merkblatt M 36 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m36/m36.htm erläutert, muss jede elektrische Anlage gemäß DIN VDE 0105-100 unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenverantwortlichen, betrieben werden. Der Anlagenverantwortliche hat sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe der elektrischen Anlage sowohl die besonderen Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, berücksichtigt werden als auch ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Er regelt z.B. auch den Zugang zu Orten, wo elektrische Gefährdungen für Laien bestehen. Der Anlagenverantwortliche muss Elektrofachkraft sein.
    Für jede Arbeit an elektrischen Anlagen muss ein Arbeitsverantwortlicher benannt werden. Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche können ein- und dieselbe Person sein. Sowohl Anlagenverantwortlicher wie Arbeitsverantwortlicher müssen Elektrofachkraft sein.

    Dem Regelwerk ist aber nicht zu entnehmen, dass Anlagen- bzw Arbeitsverantwortlicher zu jeder Betriebszeit anwesend sein müssen. Dabei ist relevant, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Entweder der Anlagenverantwortliche oder der Arbeitsverantwortliche muss sicherstellen, dass vor Beginn von Arbeiten an elektrischen Anlagen die auszuführenden Personen aufgabenbezogen unterwiesen werden.

    KomNet, Stand: Mai 2010

  • Hallo.

    Dieses Thema hatten wir auch vor kurzem bei der BG elektro im Fachspezifischen teil. Der Anlagenverantwortliche kann auch ruhig eine "Elektrofachkraft für Festgelegte Tätigkeiten" sein, das muss nicht unbedingt eine Elektrofachkraft (auch Elektriker genannt) sein. Dasselbe lässt sich auch auf Arbeitsverantwortliche spiegeln, wobei ich der Meinung bin, dass das unbedingt ein ausgebildeter Elektriker sein sollte.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Dieses Thema hatten wir auch vor kurzem bei der BG elektro im Fachspezifischen teil. Der Anlagenverantwortliche kann auch ruhig eine "Elektrofachkraft für Festgelegte Tätigkeiten" sein, das muss nicht unbedingt eine Elektrofachkraft (auch Elektriker genannt) sein. Dasselbe lässt sich auch auf Arbeitsverantwortliche spiegeln, wobei ich der Meinung bin, dass das unbedingt ein ausgebildeter Elektriker sein sollte.

    Schauder......

    Bei solchen Aussagen sträuben sich meine Nackenhaare.... Und das von der BG.

    Da frag ich mich allen Ernstes, warum in der VDE 1000-10 eine verantwortliche Elektrofachkraft gefordert wird und deren Anforderungsprofil doch ziemlich genau abgegrenzt ist. Das kann wohl kaum eine "EFKffT" leisten:

    http://www.diesteckdose.net/forum/showpost…369&postcount=1

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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