Liebe Kollegen,
beim letzten Audit wurde die Forderung gestellt einen Anlagenverantwortlichen nach DIN VDE 0105-100 zu benennen. Bis zu diesem Zeitpunkt war mir der Begriff völlig unbekannt. Nach einer Recherche im Netz sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Wann muß eigentlich ein Anlagenverantwortlicher bestellt werden? Nur wenn im Unternehmen besondere elektrische Einrichtungen (z.B. Trafostationen) vorhanden sind oder grundsätzlich auch dann immer, wenn elektrische Betriebsmittel vorhanden und eingesetzt werden? Ich würde mich freuen, wenn einer der hier mitlesenden Experten das für einen Laien vertändlich machen könnte. Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723