Hallo Menschenretter,
muß ein Mitarbeiter, der seit mehr als einem 3/4 Jahr dauerkrank ist (Rücken), zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen? Bei der VBG stehen noch diese Untersuchungen an.
Danke für eure Hilfe.
Gruß Frank
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Menschenretter,
muß ein Mitarbeiter, der seit mehr als einem 3/4 Jahr dauerkrank ist (Rücken), zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen? Bei der VBG stehen noch diese Untersuchungen an.
Danke für eure Hilfe.
Gruß Frank
Wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht den Rücken betreffen, denke ich schon.
Zitatmuß ein Mitarbeiter, der seit mehr als einem 3/4 Jahr dauerkrank ist (Rücken), zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen?
Was antwortet Dein Betriebsmediziner auf diese Frage?
Hallo Frank,
das hört sich eher nach einem Thema für den Betriebsrat an.
Da es sich hier um das Feld Arbeitsrecht und nicht um das Feld Arbeitsschutz dreht.
Hier würde ich als BR aber sagen das der Arbeitnehmer auf jedenfall an der Vorsorgeuntersuchung teilnehmen muß, sollte der Arbeitgeber darauf bestehen!!!
Hier sollte der Betreibsrat auf jedenfall als vermittler fungieren und nach der Sinnhaftigkeit der Untersuchung für einen Dauerkranken fragen.
Hallo Frank,
mich erschliesst sich deine frage noch nicht ganz, deshalb frage ich nochmal nach: vorsorge gegen was? Oder meinst du die arbeitsmedizinischen untersunchungen?
Zu einer arbeitsmedizinischen untersuchung kann niemand gezwungen werden, wir hatten jedenfalls den fall das sich ein MA vehement dagegen gewehrt hatte und damit auch durch kam, durfte dann allerdings (konsequenter weise) seinen job in diesem umfang nicht mehr weiter führen.
Zitatmuß ein Mitarbeiter, der seit mehr als einem 3/4 Jahr dauerkrank ist (Rücken), zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen? Bei der VBG stehen noch diese Untersuchungen an.
HalloFrank.
Das ist eine ganz sensible Geschichte. Habe ich selbst schon am eigenen Leib mitgemacht. Um diese Frage aber einigermaßen beantworten zu könne fehlen hier dochnoch so einige Informationen. Tätigkeit,Arbeitszeit, Schicht, Alter, wer hat Krankgeschrieben, verdacht auf Berufskrankheit usw.etc.etc.
Grundsätzlich, wenn der AN von einem normalen Arzt arbeitsunfähig beurteilt wird, dann muss er Ihn bei solchen Spezialleiden auch zu einem Spezialisten schicken. Sollte der Arzt der Meinung sein, dass diese Krankheit durch seine Arbeit kommt, so hat er Bericht an die zuständige BG zu erstatten. Diese wird den Fall untersuchen und eventuell Untersuchungen in eine BG spezialklinik anordnen, dieser Anordnung hat der Mitarbeiter Folge zu leisten.
Wenn das Leiden aber nicht von der Arbeit kommt, so kann man ihn nicht zu einer Untersuchung zwingen. Man kann den MA aber darauf aufmerksam machen, dass er sich zu einen Spezialisten aufmachen soll, der dann ein abschließenede Urteil abgibt, das er mit seinem Hausarzt besprechen muss. Unter Umständen muss man mit dem Rentenversicherungsträger dann eine Umschulung aussuchen und beantragen.
Soweit in Kürze.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Hallo alle,
vielen dank erstmal für die vielen Antworten.
max2004: Wir haben keinen BR.
Rigesa: Es besteht die möglichkeit, daß die Erkrankungen bzw. der verschleiß seiner Gelenke durch die Arbeit bei uns verstärkt worden ist.
a.r.ni.: Habe bei unserem Gesundheitsdienst nochmal nachgefragt, aber noch keine Antwort bekommen.
toni: Ja sorry ich meinte die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Die Berufsgenossenschaft hat angemäkelt, daß die Untersuchungen u.a. dieser Person fehlt. Daraus schließe ich jetzt mal, daß diese die Untersuchung haben wollen.
Gruß Frank