Einsatz einer Anlegeleiter: Wie wird bestimmt ab welcher Arbeitshöhe nicht mehr auf einer Leiter gearbeitet wird?

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  • Jetzt kommt mein Diskussionspunkt:

    Wenn der Arbeitsplatz von der Gegebenheit schon 12 Meter hoch ist. Der Mitarbeiter nach hinten wegkippen kann. Ist der Standplatz von 7 Meter nicht schon überschritten?

    Wie seht ihr das?


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (6. August 2010 um 06:43)

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  • Stimme Biker -Mike zu. In der höhe kannst du deine Leiter vergessen.

    Lösung wenn möglich ???

    Gerüst oder mobile Arbeitsbühnen je nach Gegebenheit.

  • Liebe Kollegen,

    es ist schon erstaunlich. Einerseits werden bestimmte Tätigkeitkeiten durch rigide Vorschriften überreguliert, sodass ein vernünftiges Arbeiten unter Beachtung aller Vorschriften praktisch unmöglich ist, andererseits sind Arbeiten von Anlegeleitern aus bis zu einer Höhe von 7 Metern zulässig. Da stellt sich die Frage, wie man gleichzeitig arbeiten und sich an der Leiter festhalten soll. Es ist bekannt, dass Stürze aus weit geringerer Höhe einen tödlichen Verlauf nehmen können. Meines Erachtens dürften Arbeiten ab einer gewissen Höhe grundsätzlich nur unter Verwendung eines geeigneten Gerüsts durchgeführt werden. Dies wurde auch von verschiedenen Unternehmen mittlerweile erkannt und die Konsequenzen gezogen. Bei einem meiner Kunden dürfen Leitern grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 300cm als Aufstiegshilfe und bis zu einer Standhöhe von 180cm als Arbeitsplatz verwendet werden. Auch ziemlich rigoros, wenn aber der erste Kollege aus größerer Höhe abgestürzt ist, macht man sich so seine Gedanken. Und übrigens: Niemand ist gezwungen Arbeiten in einer Höhe von 7 Metern zuzulassen. Ich möchte hier einfach auf die von mir so heiß und innig geliebte Gefährdungsanalyse verweisen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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  • Ich möchte hier einfach auf die von mir so heiß und innig geliebte Gefährdungsanalyse verweisen.


    Genau, dies möchte ich auch. Das Arbeiten auf Leitern auf dem Bau ist absolut leichtsinnig. Ist bei uns verboten. Es müssen Bockgerüste, Fahrbare Gerüste eingesetzt werden. Immer nach Aufbau und Verwendungsanleitung mit Seitenschutz und jedes Gerüst hat eine Betriebsanweisung die daran erinnert wie damit gearbeitet werden darf.

    Die einzigen bei denen Leitern bis zu dieser Höhe zugelassen sind sind Glasreiniger. Die benötigen auch nur eine Hand für ihre Tätigkeit. (meistens)

  • Seien wir doch mal ehrlich, welcher "Schreibtischtäter" hat sich so eine Ausnahme ausgedacht. Kein normaler Mensch würde mit einer Anlegeleiter in einer Standhöhe von 7m selber arbeiten wollen (auch nicht mit einer Hand). Ich denke, das der eine Kunde von Andreas vernünftige und vertretbare Höhen vorgibt, die seine Mitarter tatsächlich schützen. Man muss die Ausnahme von 7 auf max. 2 m reduzieren, zum Schutz der Mitarbeiter.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo zusammen,

    Danke für Eure vielen Antworten. Wie ich lese bin ich mit meiner Meinung das 7 Meter, zumindest auf einer Leiter, schon verdammt hoch sind nicht alleine. Das auf hochgelegenen Arbeitsplätzen über 7 Metern keine Leiter mehr etwas verloren hat.

    Gruß RaBAu

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    Gruß RaBau

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  • Hallo Rabau,

    hier gilt die VzAgM und was wollen die Autoren der BGI 521 damit sagen.
    Unter Anwendung der VzAgM kommt mann zu dem Schluss, dass Sie uns sagen wollen 7 m von einer Leiter runter zu fallen (also der Aufschlag erfolgt nach 7 m Fall) ist noch akzeptabel (wieso auch immer).

    Nach meiner Rechnung kommt bei Euch der Aufschlag nach 12 m+X > 7 m also auch für die Autoren der BGI nicht mehr akzeptabel

    Viele Grüße

    kuddel

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  • Mich wundert, dass hier niemand die TRBS 2121 Teil 2 genannt hat:

    http://www.baua.de/cae/servlet/co…2121-Teil-2.pdf

    Zitat

    4.2.2 Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden
    Die Benutzung einer Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen, an denen nur selten Arbeiten ausgeführt werden müssen, ist bis zu einem zu überwindenden Höhenunterschied von 5 m zulässig. Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen.
    Die Anwendung ist auf die Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sicherer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheit, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.
    Die sichere Benutzung, insbesondere der sichere Kontakt zur Leiter und deren Standsicherheit, darf durch den Transport von Lasten auf der Leiter nicht eingeschränkt werden. Der sichere Kontakt zur Leiter ist z. B. gegeben, wenn sich der Beschäftigte beim Aufstieg mit einer Hand an der Leiter festhalten kann. Zum Transport eignen sich Werkzeugtaschen, -gürtel und -schürzen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo zusammen,
    habe mit Leitern nichts mehr zu tun, da in den Laboren keine Elefantenstosszähne modelliert werden :D
    Ich würde die mögliche Arbeitshöhe auf einer Leiter aber immer entsprechend der durchzuführenden Arbeiten festlegen.
    Es ist doch wohl ein Unterschied ob in einer Höhe von z.B. 6m eine kurze Begutachtung einer Verschraubung stattfindet, oder eine Reperatur mit eventuel schwerem Werkzeug durchgeführt werden soll.
    Absolut abartig in dieser Höhe mal eben mit der schweren Hilti arbeiten.


    LG Dental :D8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo zusammen,
    habe mit Leitern nichts mehr zu tun, da in den Laboren keine Elefantenstosszähne modelliert werden :D
    Ich würde die mögliche Arbeitshöhe auf einer Leiter aber immer entsprechend der durchzuführenden Arbeiten festlegen.
    Es ist doch wohl ein Unterschied ob in einer Höhe von z.B. 6m eine kurze Begutachtung einer Verschraubung stattfindet, oder eine Reperatur mit eventuel schwerem Werkzeug durchgeführt werden soll.
    Absolut abartig in dieser Höhe mal eben mit der schweren Hilti arbeiten.


    LG Dental :D 8)


    Hallo Dental,

    nichts ist unmöglich (T...........)
    Ich habe in den letzten Jahren die tollsten Arbeiten von Leitern gesehen :wacko: . Deshalb wollte ich mal lesen was andere von deesem Thema halten.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • nichts ist unmöglich (T...........)
    Ich habe in den letzten Jahren die tollsten Arbeiten von Leitern gesehen . Deshalb wollte ich mal lesen was andere von deesem Thema halten.

    Gruß RaBau

    richtig, denn wir haben es immer mit Menschen zu tun. Irren und Fehler machen ist ebenso menschlich.
    So sollte es dann doch unsere Aufgabe sein solches Verhalten zu unterbinden.

    Menschenschützer??
    auch wenn man immer wieder hört das wir die Arbeiten behindern oder einfach nur lästig sind.
    Na da stehen wir doch drüber und den Mann mit der Hilti würde ich keinenfalls weiter arbeiten lassen.

    LG Dental
    :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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