Akzeptanz von Otoplastiken

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  • Hallo,
    wir haben einen Lärmbereich der es der richtigen Auswahl eines geeigneten Gehörschutzes nicht leicht macht.
    Es handelt sich hier um den Bereich in dem Holzkisten mit Hilfe von Druckluftnaglern (Knall ~110dBa) gebaut werden . Bester Gehörschutz wär Kapselgehörschutz. Leider verkehren in dieser Durchgangshalle auch Gabelstapler und im Sommer ist es sehr heiss, was die Kapsel wieder untragbar macht.

    Drei Mitarbeitern haben wir nun auf Rat unserer Sifa über 3M zum Test Otoplastiken anpassen lassen. Leider mit gemischtem Erfolg. Der eine klagt, daß er im Gegensatz zum Einmalstöpsel mit der Otoplastik mehr schwitzt, der Zweite sieht nicht ein, daß er für "5 Nägel" den Gehörschutz anlegen soll (es sei ja die vergangenen 20 Jahre auch nichts passiert und sein Arzt habe ihm bestes Gehör bestätigt) und dem Dritten ist jeglicher Gehörschutz lästig (obwohl er zu Beginn des Test einsichtig und begeistert war).

    Tja was sollen wir hier machen? Sollte der Test komplett scheitern, müssen wir konsequent darauf bestehen, daß Kapselgehörschützer getragen werden, egal ob man schwitzt oder nicht. Die Einmalstöpsel haben nicht den notwendigen Dämmwert, der für den Knall (~110dBa peak) eines Druckluftnaglers notwendig wäre. Die Otoplastiken sind ein Angebot der Firma, daß der Arbeiter eben nicht so übermäßig schwitzt wie mit einer Kapsel. Der Vorteil wäre dann zunichte und der Arbeiter wieder unzufrieden. Wie geht ihr da vor?

    Welche Erfahrengen habt ihr so mit solchen uneinsichtigen Mitarbeitern gemacht?

    Gruß aus Schwaben
    Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Ich bin als Sifa auf einer Baustelle. Hier gibt es PSA Tragepflicht. Gehörschutz muss hier zwar nur dann getragen werden wenn tatsächliche Lärmbelastung entsteht. Aber ansonsten muss eine Grundausstattung von allen getragen werden. Und wenn es heißt alle, dann sind damit auch alle gemeint. Sprich, Architekten, Bauherr, Bauleiter... alle die nur "spazieren" gehen auf der Baustelle. Das heißt auch ich. Neben den selbstverständlichen S3 schuhen sind das unter anderm Helm, handschuhe, Sicherheitsbrille und Signalveste. Jeder bekommt eine Einweisung bevor er die BS betreten darf. Wenn er bis zu 3 mal ohne erwischt wird und anfängt zu argumentieren (ähnlich wie deine Mitarbeiter) dann muss er die Einweisung komplett nochmal erhalten.
    Es klappt aber ganz gut. Zum einen, weil die Vorgesetzten keine Ausnahme sind. Und zum andern, wer sich ohne PSA raustraut fällt sofort auf.

    Manchmal muss man die Arbeiter eben gegen Ihren willen schützen. Vor allem eben bei Dingen die keinen sofortigen Schaden verursachen, sondern eben durch ständiges ausgesetzt sein irgendwann vieleicht ein Schaden enstehen könnte.

    Ich würde an deiner Stelle eine Tragepflicht von Gehörschutz vorschreiben, für jeden der den Bereich betritt. Vieleicht radikal, aber in so einem Fall muss man einfach handeln. Denn, nehme mal an, in 10 Jahren geht einer von denen zum Arzt und dieser stellt einen erheblichen Hörschaden fest, oder es bekommt einer einen Tinitus (oder wie das heißt). Meinst du der erinnert sich dann noch daran dass er den Gehörschutz ablehnte wenn ihm der Arzt einen irreparablen Schaden bescheinigt? Dann wird es heißen, die Firma hat mir erlaubt ohne Gehörschutz zu arbeiten. Und was die BG dann dazu sagt, wenn sie in dem Fall zur Kasse gebeten wird, das kannst du dir sicher vorstellen.

    Also, entweder die nehmen deine Bemühungen ihnen diese Gehörschutzsache so angenehm wie möglich zu machen ernst, oder es wird ihnen Vorgeschrieben was sie zu tragen haben. 8)

  • Hallo Frank
    nun ja mit der Akzeptanz der MA ist das immer so eine Sache.
    In diesem Fall würde ich
    1. Den Bereich als Lärmbereich kennzeichen, MA unterweisen, Trageversuche dokumentieren
    2. Tragepflicht für die Aufenthaltsdauer per BA festlegen
    3. Bei Nichtbefolgung MA Gespräch führen
    4. Bei weiterer Nichtbeachtung -- Abmahnung

    LG Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • ...eine Tragepflicht muss im Grunde gar nicht mehr vorgeschrieben werden - sie besteht sowieso bei solchen Werten!!! Eine Nichtbeachtung ist hier ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten und kann entsprechend geandet werden. Allerdings bewegen wir uns hier auch schon wieder in einem Bereich, in dem Lärmminderungsprogramme seitens AG erforderlich sind. Soviel zur Theorie....

    Hier geht es um ein immer wieder gern bestrittenes Thema - Trageakzeptanz bei PSA. Natürlich ist hier in erster Linie Überzeugungsarbeit nötig. Wie sieht es denn mit Unterstützung von BA und BR aus? Nichtsdestotrotz geht es hier auch um die Befolgung unternehmerischer Anweisungen. Hier hilft bei komplett uneinsichtigen MA auch schon mal eine, temporäre, Versetzung. Dies könnte beispielsweise ein Arbeitsplatz sein, an dem zufällig keine Zulagen gezahlt werden, oder sowas.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • hallo zusammen,

    begonnen habe ich mit der ausstattung der sicherheitsbeauftragten.
    die waren voll begeistert. so hat sich das positive auf die anderen mitarbeiter übertragen.
    es gibt harte und weiche.
    zum einführen sollte man ein gel benutzen, um korrekten sitz zu gewährleisten udn die haut im ohr zu pflegen.

    gruß

    hoerby

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes:

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  • Hallo Frank.
    Sehr schwieriges Thema, grade weil wir ja versuchen eine Akzeptanz der Schutzmaßnahmen zu erreichen, damit es zum Selbstläufer wird. Wenn das so einen kleine eingeschworene Truppe ist und dieser "problematische" Mitarbeiter auch noch so eine informelle Führungspersönlichkeit darstellt wird es echt schwierig. Da ist ohne Belehrung, sanften Druck bis hin zur Abmahnung nicht viel drin. Ganz problematisch wirds dann noch, wenn er es anderen MAn oder gar Azubis vorlebt. Da MUSS gehandelt werden, sonst werden wir und auch die Geschäftsführung schnell zur Witzfigur, also dringend handeln. Ich habe ganz gute Erfahrungen damit gemacht, wenn Du solche Leute mal auf eine Weiterbildung bei z. B. der BG schickst. Nur für das Thema Lärm und Schutzmaßnahmen dafür. Damit hat er ein gewisses Wissen erworben und sollte vllt auch in eine besondere Position "gedrückt" werden. Vllt so etwas wie "Gehörschutzbeauftragter". Dazu könnte dann auch gehören bei Weiterbildungen der MA aktiv unterstützen zu müssen.
    Mal öfter den Betriebsrat und den Betriebsarzt durch den Bereich schauen lassen.
    Und was ich auch noch in Betracht ziehen würde: Weiteren Personen die Möglichkeit geben, an solchen Versuchen teilzunehmen, weil auf drei Meinungen würde ich mich nicht stützen. Das sind meiner Ansicht nach zu wenige. Da die normalen Gehörschutzstopfen ja nicht ausreichen, bleibt ja nur Orthoplastiken oder Kapsel als Lösung (austausch der Geräte oder Abänderung der Arbeitsverfahren jetzt mal nicht betrachtet). Dann soll der MA selbst entscheiden. Unterweisen, schriftlich bestätigen lassen und jut. Bei Nichtbeachtung Gespräch suchen, danach wirklich als allerletztes Mittel mit Abmahnung drohen. Dann hilft nix anderes mehr. Ist meine persönliche Meinung aber das hab ich als SiFa net zu entscheiden.

    Gruß

    Jens

    PS: Viel Glück bei der Angelegenheit, is nicht einfach.

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)