Nutzung von Gabelstapler !

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  • Hi How,

    vieleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen !

    Folgende Situation :

    Es kommt eine Lieferung bestehend aus 3 übereinander gestapelten BigBag´s !
    Die BigBag´s stehen ohne zwischen Palette aufeinander, nur die unterste steht auf einer ! Das ganze ist mit Folie umwickelt !

    Jetzt müssen die MA die BigBag´s nach der Anlieferung runter holen und auf Paletten verteilen !

    Jetzt ist die Frage darf der MA die BigBag´s nur an der Staplergabel anschlagen (mit der Gabel durch die BigBag Schlaufen) und so ca. 5 Meter fahren um den BigBag auf die Neue Paltte abzusetzen ? Oder muss Er erst ein geeignetes Anschlagmittel (Anbaugerät) nutzen ? Leider kann ich in der BGV D27 nix richtiges dazu finden ! Dort steht nur was von wegen darf net abrutschen !!

    Hat einr Erfahrung mit dem Thema und kann mir Helfen ???

    Gruß
    Michael

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  • Abhängig von vielen Faktoren. Hier geht es sicher nicht nur um das was man "darf", sondern um die festgestellten Gefährdungsfaktoren.
    Zum einen ist zu berücksichtigen wieviel so ein Teil wiegt.
    Dann, wie weit muss es Transportiert werden.
    Dann, welche Art Stapler steht zur Verfügung. Können die Gabeln so angewinkelt werden, mit Spitzen nach oben, dass das Abrutschen unter normalen Bedingungen verhindert wird.
    Ist der Fahrweg nur kurz, vileiecht 10 Meter oder so, spricht nichts dagegen, ich würd den Bereich dann für Unbefugte Sperren und dem Bediener des Staplars klare Vorgaben machen und einen Einweiser beistellen der zusätzlich darauf achtet dass niemand den Bereich blind betritt.
    Aber, das ist alles abhängig davon wie schwer die packs sind.

  • Hallo icerman,

    ich würde auf die Gabelzinken Antirutschmatten legen, den Gabelbaum nach hinten neigen und mit Schrittgeschwindigkeit die BigBag's transportieren. Bei Euren 5m wäre es allerdings auch ohne Antirutschmatten durchführbar.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo Michael,
    bei uns fast die gleiche Situation, unsere BIG- BAG ca 750 kg schwer werden jedoch einzeln auf Paletten angeliefert bzw. mit Paletten als Zwischenlage im LKW transportiert. Entladen daher mit Gabelstapler problemlos.
    - Ist nur eine Frage des Einkaufs bzw. der Bestellung.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • ...an den Big Bags sind u.a. genau zu diesem Zweck, nämlich sie mit den Gabelzinken sicher aufnehmen zu können, so und nicht anders konstruiert und angebracht. Bei korrekter Aufnahme, d.h. Nutzung aller 4 (!) Schlaufen, ist ein sicherer Transport mit dem Stapler, auch ohne die Verwendung von Antirutschmatten (???), jederzeit gewährleistet. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall das eine Schlaufe abrutscht, hängt der Bag immmer noch sicher.

    Selbstverständlich sind äussere EInflüsse, sowie ein evtl. Pendeln der Last zu berücksichtigen. Über die Tatsache, dass sich keiner unter schwebenden Lasten aufhält will ich hier gar nicht sprechen.

    Also, manche Dinge sind gar nicht so kompliziert...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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    • Offizieller Beitrag

    hallo michael,

    ich habe mit gabelstapler fast gar nicht zu tun und bin daher in den handlungsanweisungen nur wenig bewandert.
    Aber ich mache mir auch so meine gedanken dazu.

    Wenn man nun den BIG-BAG vorschriftsmäßig an den 4 schlaufen an den staplergabeln aufhängt und anhebt, darf man denn da mit so hochgefahrenen gabeln, hohem schwerpunkt und pendelnder last überhaupt mit dem stapler noch `zig meter fahren??
    Wenn ich den BIG-BAG anhänge, mit dem stapler hochhebe, langsam einen meter zurücksetze und dann auf eine palette absetze, kann ich das ja noch nachvollziehen. Aber wenn ich den dann mit hochgefahrenen gabeln noch ... 10 ... meter fahren muss, vielleicht noch rampen, schwellen oder bodenunebenheiten überwinden muss, kann ich mir gut vorstellen, dass der höhere schwerpunkt und ein pendelnder BIG-BAG den stapler umhauen könnte. Insbesondere dann, wenn ich auch noch die maximal zulässige last für den stapler ausreize.
    Gibt es einsatzgrundsätze für die verwendung von gabelstaplern und was sagen die sicherheitsregeln für stapler zum verfahren von lasten?

    Kannst du mich mal darüber aufklären?

    Danke

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Zitat

    Original von peter
    ...... Aber wenn ich den dann mit hochgefahrenen gabeln noch ... 10 ... meter fahren muss, vielleicht noch rampen, schwellen oder bodenunebenheiten überwinden muss, kann ich mir gut vorstellen, dass der höhere schwerpunkt und ein pendelnder BIG-BAG den stapler umhauen könnte. Insbesondere dann, wenn ich auch noch die maximal zulässige last für den stapler ausreize.......

    Der BIGBAG hängt immer in der gleichen Höhe, egal ob ihn durch die oberen Schlaufen oder von unten auf einer Pallete nehme. Somit verändert sich der Schwerpunkt nicht wesentlich. Ein Unterschied macht lediglich der ausgefahrene Baum. Aber wenn diese Schwerpunktverlagerung den entscheidenen Unterschied macht, beweg ich mich vorher schon im absoluten Grenzbereich..... ?(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ...wo fange ich da an, mmmmm?!?!

    Aaaalsooo: Grundsätzlich gilt natürlich auch für den Stapler eine "bestimmungsgemäße Verwendung".
    Stichworte hierbei sind u.a. Tragfähigkeit, Last-Schwerpunkt-Diagramm, Verkehrswege.

    Insbesondere das Last-Schwerpunkt-Diagramm stellt die von Dir geäusserten Bedenken dar und ermöglicht einen sicheren Betrieb innerhalb der vorgegebenen Grenzen. Ist auch gar nicht so schwer zu verstehen wenn man sich vergegenwärtigt, dass das Grundprinzip des Staplers das alte Hebelgesetz ist. Pendeln nach vorn beispielsweise verlängert den Hebel und die Fuhre wird unsicherer.

    Ein Beispiel: Ein Stapler mit einer Nenntragfähigkeit von 1,5 to erreicht diese bei einem Lastschwerpunktsabstand von 500 mm. Ein 1,5 to schwerer Big Bag könnte durch Pendelbewegung seinen Schwerpunkt nach vorn verlagern und somit die Nenntragfähigkeit überschreiten. Ergo: Für das handling solcher Bags sollte ich min. einen Stapler mit 2,5 to Nenntragfähigkeit verwenden.

    Beim Betrieb von Gabelstaplern Begriffe wie "im absoluten Grenzbereich zu arbeiten" halte ich für sehr bedenklich. Hier sollte ich gar nicht erst hinkommen.

    Also: Rechnet hier nicht mit spitzem Bleistift aus wie hoch ihr die Gabel maximal heben könnt um die Fuhre gerade noch so bewegen zu können - nehmt einfach einen ausreichend dimensionierten Stapler. Wenn ihr dann noch eure Mitarbeiter entsprechend gut ausbildet ist das Verfahren von Big Bags kein grösseres Problem als der Transport anderer Verpackungseinheiten -denn, und das vergesst bitte nicht- ein Stapler dient orginär dem Verfahren von Lasten. Dafür ist er nun einmal konstruiert. Wie jedes Gerät hat er dabei Grenzen, die ich kennen und beachten muss. Innerhalb dieser Grenzen allerdings ist die Gefahr zwar groß, dass Risikopotential jedoch relativ klein.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...und natürlich gibt es einschlägige BGV'en, die diese Thematik eingehender beleuchten.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    4 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (28. Mai 2010 um 14:59)

  • Hallo und guten Morgen,

    warum so viel Hirnschmalz verwenden? Vorher Paletten nebendran legen, sodass der Staplerfahrer nach dem Aufnehmen der Last/BigBags sich nur drehen muss und die Last nahezu direkt auf die Palette setzen kann. Weitertransport ist dann sicher möglich, ob durch den schon verwendeten oder gar einen zweiten Stapler.
    Weiterer Vorteil für den LKW-Fahrer: er kommt schneller weg, weil schneller entladen ist. Vorteil für alle anderen: keine schwingenden oder unsicheren Lasten.
    Glasklar: geht bitte nicht an die Grenzen des Staplers, egal bei welcher Höhe und bei welchem Stapler/Last.

    Gruß

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  • Hi Leute,

    besten Dank für die vielen Antworten !

    Aber leider ist noch keine dabei gewesen die meine Frage so richtig beantwortet !!! ;(

    Natürlich ist immer auf die max. zulässige Trag bzw. Standsicherheit des Staplers zu achten.

    Also hier nochmal die Sachlage und meine Frage !

    Die BigBag´s kommen im LKW als 3er Stapel an (Palette nur bei dem untersten BB) ! Von dort werden Sie in unsere Lagerhalle als gesamten reingefahren.
    Die MA der Bereitstellung stehen jetzt vor dem Problem das Sie die BigBag Stapel auf lösen sollen !
    Sie stellen sich in direkter Nähe leer Paletten hin, um die gestapelten BigBag´s dort hin umzulagern.

    Meine Frage ist !
    Darf man die BigBag´s nur mit der Gabel aufnehmen (Gabel durch Schlaufen!) Oder muss dazu ein geeignetes Anschlaghilfsmittel genutzt werden um das abrutschen zu verhindern!?

    gruß
    Michael

  • .....Aber leider ist noch keine dabei gewesen die meine Frage so richtig beantwortet !!! ;( .....

    Die BigBag´s kommen im LKW als 3er Stapel an (Palette nur bei dem untersten BB) ! Von dort werden Sie in unsere Lagerhalle als gesamten reingefahren.
    Die MA der Bereitstellung stehen jetzt vor dem Problem das Sie die BigBag Stapel auf lösen sollen !
    Sie stellen sich in direkter Nähe leer Paletten hin, um die gestapelten BigBag´s dort hin umzulagern.

    Meine Frage ist !
    Darf man die BigBag´s nur mit der Gabel aufnehmen (Gabel durch Schlaufen!) Oder muss dazu ein geeignetes Anschlaghilfsmittel genutzt werden um das abrutschen zu verhindern!?

    gruß
    Michael

    ...an den Big Bags sind u.a. genau zu diesem Zweck, nämlich sie mit den Gabelzinken sicher aufnehmen zu können, so und nicht anders konstruiert und angebracht. Bei korrekter Aufnahme, d.h. Nutzung aller 4 (!) Schlaufen, ist ein sicherer Transport mit dem Stapler, auch ohne die Verwendung von Antirutschmatten (???), jederzeit gewährleistet. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall das eine Schlaufe abrutscht, hängt der Bag immmer noch sicher.....Der Michael

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)


  • mmmhhh,

    so ganz kann ich dem nich folgen !

    In der BGV D27 §27 steht : "Hängende Lasten dürfen am Flurförderfahrzeug nur so angeschlagen werden, das sich das Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt verschieben oder lösen kann oder beschädigt wird !"
    Wenn ich dat richtig sehe, sind die BigBag Schlaufen das Anschlagmittel ? Diese könnten durch die Scharfkantigen Staplergabeln beschädigt werden ! Gut gegen das Wegrutschen könnte man die Antirutschmatten nutzen (halt ich aber wenig praktikabel) !

    Also ich deute die BGV 27 so das es nicht gestattet ist einen BigBag an den Schlaufen nur mit der Gabel aufzunehmen ! (Ausnahme es ist eine Sondergabel, mit z.B. abgerundeteten Kanten etc.)
    Es git ja extra Anbaugeräte, die fest mit der Gabel verbunden sind ! Die extra für die Aufnahme von BigBag´s konstruiert sind !

    gruß
    Michael

  • Es git ja extra Anbaugeräte, die fest mit der Gabel verbunden sind ! Die extra für die Aufnahme von BigBag´s konstruiert sind !


    Und warum nutzt du die dann nicht? Wenn ihr regelmäßig solche Lieferungen bekommt wäre es doch sinnvoll diese Sonderausstattung zu beschaffen. Wenn es nur selten vorkommt, dann wäre die Variante Palette gleich daneben, BigBag drauf und dann weitertransport.
    Du hast hier doch soviele Tipps bekommen, ich verstehe gar nicht so richtig was du erwartest?

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  • ...dann sag ich's mal so:

    1. Dürfen mit dem Stapler hängende Lasten transportiert werden? => Ja!

    2. Dürfen mit dem Stapler BiG Bags hängend transportiert werden? => Ja!

    3. Dürfen mit dem Stapler BiG Bags hängend ohne zusätzliche Traverse transportiert werden? => Ja!

    4. Muss ich im Vorfeld vielleicht eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die mögliche Restrisiken aufzeigt? => Ja!

    5. Muss ich alles machen was geht (Gürtel, Hosenträger, Knöpfe...) um eine Arbeit durchzuführen nur weil ich mir vorher solche Gedanken nicht oder nicht ausreichend mache? => Nein!!!!

    Wenn es, wie in Deinem, Fall um das Abladen der LKW geht, dann kannst Du Dir Gedanken über Traversen, Spezialgabeln etc. machen aber Du solltest die Frage nach Sinn und Unsinn solcher Maßnahmen und Investitionen nicht ausser acht lassen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    MichaelD hat`s super ausgeführt. Ich würde hier trotzdem keine „Experimente“ machen. Warum sollte ich eine zusätzliche Gefährdung schaffen, indem ich die Packs durch die Halle jongliere? Wie Michael Kleppsch und Marcus ausgeführt haben, würde ich die Packs beim Abladen gleich auf die Palette laden lassen. Parallel dazu regelt der Einkauf, dass die Packs zukünftig nur noch auf Palette angeliefert werden. Fertig. Da man das so lösen kann, würde ich es mir nicht wagen, den Unternehmer zur Anschaffung eines Anbaugerätes „zu nötigen“.


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois