Ich suche eine Aufstellung wann ein Feuerlöscher in einem KFZ (PKW, LKW, Bus u.s.w. mitzuführen ist, am besten mit Grundlage.
Danke !
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Neues Benutzerkonto erstellenIch suche eine Aufstellung wann ein Feuerlöscher in einem KFZ (PKW, LKW, Bus u.s.w. mitzuführen ist, am besten mit Grundlage.
Danke !
Ein interessantes Thema finde ich gut. Ich denke hier ist man gut beraten, wenn man vieleicht Google damit mal füttert. Oder die STVZO mal zur Hand nimmt. Ich weiß, das hilft ja auch nicht unbedingt weiter, aber was anderes fällt mir im Moment nicht ein.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Hallo Wolf,
01.01.2004 gewerbliche Betriebe, die Gasflaschen in Kleinstmengen transportieren
2-KG-PULVERLÖSCHER im Fahrzeug
Siehe auch Gefahrgutverordnung Straße
Feuerlöscher im Straßenverkehr
Feuerlöscher für KFZ (2 kg ABC-Pulver)
Für Gefahrguttransporte und für Autobusse, in manchen Ländern, wie Belgien auch für PKW, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6-kg-Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest einen 2-kg-Löscher mitführen, da mit einem kleineren - welche ebenfalls im Handel sind - eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert (beispielsweise unter dem Beifahrersitz) und nicht schwer zugänglich montiert sein.
lg Dental
Informationen zu Feuerlöschgeräten nach ADR/GGVSE :
ADR/GGVSE Kapitel 8.1.4
8.1.4.1 : Absatz (a) : Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A,B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 KG Pulver (oder entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen.
Absatz (b) : zusätzliche Geräte sind wie folgt vorgeschrieben :
(iii) bis 3,5 TO zul. Gesamtmasse
ein oder mehrere Feuerlöschgeräte mit Mindestfassungsvermögen von 4 KG
d.h. : 2 Löscher je 2 KG
(ii) von 3,5 bis 7,5 TO
ein oder mehrere Feuerlöschgeräte mit Mindestfassungsvermögen von 8 KG
d.h. : 1 Löscher 2 KG + 1 Löscher 6 KG
(i) ab 7,5 TO zul.Gesamtmasse
ein oder mehrere Feuerlöschgeräte mit Mindestfassungsvermögen von 12 KG
d.h. : 2 Löscher je 6 KG
lg Dental
...um mich den Vorrednern anzuschließen:
Verbindlich in Deutschland nur bei Gefahrguttransporten. Eine andere Rechtsgrundlage gibt es m.W. nicht.
In diesem Sinne
Der Michael
Es sei denn man arbeitet bei der Berufsgenossenschaft. Bei denen müssen alle einen Feuerlöscher mitführen. So sagte mir das zumindest eine Bekannte, die bei der BG arbeitet.
ZitatOriginal von MichaelD
...um mich den Vorrednern anzuschließen:Verbindlich in Deutschland nur bei Gefahrguttransporten. Eine andere Rechtsgrundlage gibt es m.W. nicht.
In diesem Sinne
Der Michael
....oder man fährt einen Bus :tongue:
sonst wüßte ich auch keine Rechtsgrundlage
Viele Grüße
Martina
ZitatOriginal von angi007
Es sei denn man arbeitet bei der Berufsgenossenschaft. Bei denen müssen alle einen Feuerlöscher mitführen. So sagte mir das zumindest eine Bekannte, die bei der BG arbeitet.
Wobei dass eher als Anordung des Arbeitgebers und nicht unbedingt als gesetzliche Vorgabe zu sehen ist.
...Dienstfahrzeuge mit Feuerlöschern auszurüsten besteht in unserem Unternehmen auch - war aber hier nicht die Frage ;-)...
In diesem Sinne
Der Michael