Leiter für Fassadenreinigung

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  • Moin Forum,

    ich hab` da wieder mal ein sehr spezielles Problem auf den Tisch bekommen (wieso eigentlich immer ich??) und bräuchte Eure kompetente Hilfe.

    Folgende Situation:
    Unser Verwaltungsgebäude hat in weiten Bereichen eine Glasfassade, die natürlich auch gereinigt werden muss.
    Fast überall ist dies problemlos möglich, fast überall...
    Unser Architekt hat sich nämlich bei der Bauplanung in einem Anflug von schöpferischem Wahnsinn ausgedacht, dass man eine Glasfassade über zwei Geschosse durchgehend in dem Bereich anordnen könnte, wo sich außen ein dekorativer Teich befindet.

    Damit in diesem Bereich eine Fassadenreinigung von außen möglich ist, wurde eine Leiter vorgesehen, die vom Dach aus in eine spezielle Aufhängung in der Fassadenkonstruktion eingehängt werden kann - selbstversändlich mit Rückenschutz, Länge um die 7 m.
    Eine fest angebrachte Leiter war aus architektonischen Gründen (was sonst) nicht vorgesehen und kann auch nicht mehr nachgerüstet werden.

    Das Ding ist so unhandlich und schwer, dass beim Ein- und Aushängen im Lauf der Zeit Schäden am Dach aufgetreten sind die jetzt saniert werden müssen.

    Zur Krönung des Ganzen komme ich auch mit einer noch so großen Arbeitsbühne an diesen Bereich nicht heran.

    Mit der Dachsanierung soll auch eine geeignetere, also leichtere Leiter beschafft werden, die wir eventuell selbst anfertigen lassen müssten.

    Da ich in diesem Metier nicht "zu Hause" bin, hoffe ich dass Ihr mir folgende Fragen beantworten könnt oder evtl .ganz neue Ansätze für dieses Problem habt:

    Was muss ich beachten, wenn ich eine 7 - 8 m lange Leiter für diesen speziellen Zweck anfertigen lasse?
    Darf die überhaupt so lang sein? (Zwischenpodeste sind nicht praktikabel)
    Muss ich zusätzliche Sicherungen (Sekuranten etc.) vorsehen?
    Hat jemand eine Idee, wie ich doch von der Wasserseite an die Fassade herankomme: (Boote, Flöße, Pontons und Rettungsringe scheiden aus)
    Gibt es Vorschriften, die ich beachten muss? (Anlegeleiter trifft ja nicht zu)
    Welche Frage hab´ich vergessen zu stellen?

    Ich hoffe, dass Ihr die Ideen habt, die mir gerade fehlen.

    Grübelnde Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo nj1964.

    Ironie - Nimm doch einen Siemes Lufthacken - Ironie Ende. :29:
    Bitte nicht ernst nehmen, fiel mir spasseshalber gerade so ein.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Zitat

    Original von nj1964
    ... Unser Architekt hat sich nämlich bei der Bauplanung in einem Anflug von schöpferischem Wahnsinn ausgedacht, dass man eine Glasfassade über zwei Geschosse durchgehend in dem Bereich anordnen könnte, wo sich außen ein dekorativer Teich befindet.
    ... Was muss ich beachten, wenn ich eine 7 - 8 m lange Leiter für diesen speziellen Zweck anfertigen lasse?
    nj 1964


    Ich hätte für mich die Boshaftigkeit, dieses Problem per e-Post mit einer Aufforderung zur Problemlösung an den Architekten zu schicken - mit offengelegter "cc:" an den Mieter / Eigner des Gebäudes und den Ansprechpartner bei Eurer BG.
    Du hast das Problem nicht verursacht - also lass den Verursacher des Problems eine (schriftlich belegbare) Lösung vorschlagen ...
    Begib Dich in den Stand, vorgeschlagene Lösungen zu beurteilen - es ist meiner Meinung nach nicht Deine Aufgabe, die Lösung zu finden ...

    Das war jetzt vielleicht keine Antwort, die Du erwartet hast - aber als SiFa sehe ich wirklich nicht meine Aufgabe darin, Blödsinn auszubaden - das mache ich dann und nur dann, wenn ich bei einer Planung von Anfang an dabei war ...
    Du warst das offensichtlich nicht.

    Der Architekt hat für seine Visionen mehr Geld erhalten, als Du jemals in gleichem Zeitraum erhalten wirst - dann soll er dafür auch Haftung übernehmen.
    Kein Mitleid. Er soll Vorschläge liefern, die Du beurteilst.
    Kein "Wie kann ich das retten?" - dafür wirst Du nicht bezahlt ...
    Sondern ein "Wieso haben Sie die Vorgaben der ASR ##/##, BGI ### nicht berücksichtigt. Bitte Wiedervorlage Ihres überarbeiteten Vorschlages am #####"
    Dafür wirst Du bezahlt ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Irgendwie mag ich a.r.nis direkte Art....:D

    Aber zurück zu "Deinem" Problem:

    Lassen sich die Fenster öffnen? Oder ist das eine geschlossene Fensterfront (womöglich noch Richtung Süden, damit man im Sommer die Heizung nicht einschalten muss) ?

    Käme man mit einem Steiger an die Glasflächen?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Zitat

    Original von a.r.ni
    ....Ich hätte für mich die Boshaftigkeit, dieses Problem per e-Post mit einer Aufforderung zur Problemlösung an den Architekten zu schicken - mit offengelegter "cc:" an den Mieter / Eigner des Gebäudes und den Ansprechpartner bei Eurer BG. .....

    ...von solchen Maßnahmen bin ich auch ein echter Fan und bedaure es zu tiefst, wenn ich durch einen, auf dem Arbeitsrecht beruhenden Zwang genötigt werde, auf die tatsächliche Durchführung leider verzichten zu müssen ... :D

    Aber im Ernst: nj 1964 wird für den Eigentümer tätig sein, schade eigentlich.

    Zitat

    Original von a.r.ni
    Der Architekt hat für seine Visionen mehr Geld erhalten, als Du jemals in gleichem Zeitraum erhalten wirst - ....

    eben, ...und der Eigentümer wird nicht ein zweites Mal viel Geld ausgeben, nur wegen der Fernsterputzerei.

    Zitat

    Original von a.r.ni

    Kein Mitleid. Er soll Vorschläge liefern, die Du beurteilst.
    Kein "Wie kann ich das retten?" - dafür wirst Du nicht bezahlt ...
    Sondern ein "Wieso haben Sie die Vorgaben der ASR ##/##, BGI ### nicht berücksichtigt. Bitte Wiedervorlage Ihres überarbeiteten Vorschlages am #####"
    Dafür wirst Du bezahlt ... ;)

    ...schöne Vision.
    a.r.ni, da wo man so arbeiten kann, ist da noch `ne Stelle frei?

    Hier funktioniert das nur so. "Die Sifa wirds schon richten". "Dafür bezahlen wir die doch." ....oder wars doch was anderes???

    Aber nun zurück zur Ernsthaftigkeit. Wie sieht es mit einem Gerüst, Hubsteiger o.ä. aus. Kann man sich der Sache dachseitig annehmen? Wenn gar nichts anderes geht: Industriekletterer.
    Was die Leiter betrifft: max. 7m bei kurzzeitigem Einsatz, wenn ich mich recht erinnere.

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Moin zusammen,

    danke für Eure schnellen Antworten.

    @ Rigesa: Die Lufthaken gehen auch nicht. Vielleicht geht´s mit Spekuliereisen (Witz Ende).

    @ a.r.ni und Andrasta: Chef und Architekt sind dicke Freunde, also leider nicht machbar - ansonsten super Idee.

    @ A_B: Hubsteiger geht leider auch nicht, da ich mindestens 5 m von der Fensterfront den nächsten theoretischen Standplatz vor dem Teich hätte (also ziemlich großes Gerät). Theoretisch deswegen, weil ich keine Zufahrt habe und durch die Blumenrabatten vom Chef müßte. Ich glaub´der wäre nicht so ganz glücklich darüber. Fenster lassen sich (natürlich) nicht öffnen, nur im oberen Bereich kippen.

    martina 111: Du sprichst mir aus der Seele.

    Anschlussfrage:
    Es kann wohl nur bei der ursprünglichen dachseitigen Lösung bleiben.
    Die Sache mit dem Standplatz max. 7,00 m hoch auf der Leiter ist mir bekannt, und würde auch passen, denn die gesamte Fensterfront ist ca. 7 m hoch, sodass der Standplatz des Fensterputzers unter 7 m Höhe wäre - aber gilt das auch für im Dach eingehängte Leitern?
    Ich werde empfehlen zusätzlich einen Sekuranten einzubauen, damit eine Sicherung vom Dach aus möglich ist, ansonsten weiß ich auch nicht weiter.

    Schönes Wochenende

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • okey, dann mal im ernst, muss es eine Leiter sein? Wenn es ein Flachdach wäre da gibt es spezielle Lösungen mit Fahrkörben. Also Arbeitsbühnen die man vom Dach herabseilen kann. Die Fläche müßte dann schon groß genug sein dass dann auch genug platz für die Gegengewichte ist. Es gibt verschiedenste Lösungen hierfür, von ein mann platz bis richtige Bühne.

  • hab hier mal noch was, was unsere Ansicht wohl bestätigt.

    VG Martina


    Quelle: Komnet-Wissensdatenbank

    Nutzerpfad: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Absturzsicherungen, Geländer
    Stichworte: Wann ist der Einbau eines Fassadenaufzugs für Reinigungs- und Wartungsarbeiten zwingend vorgeschrieben?


    Frage:

    Einrichtungen für Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Fassaden von mehrgeschossigen Gebäuden und Hochhäusern.

    Gibt es in öffentlich-rechtlichen Vorschriften, im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk oder in DIN, VDI etc. Vorgaben wann der Einbau eines Fassadenaufzugs zwingend vorgeschrieben ist, z.B. ab einer bestimmten Gebäudehöhe oder bei bestimmten Eigenschaften der Fassade?

    Antwort :

    Eine zwingende Forderung nach Aussenbefahranlagen / Fassadenaufzügen für Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Fassaden von mehrgeschossigen Gebäuden ist weder in den Arbeitsschutzvorschriften noch in den Normen enthalten. Das heißt aber nicht, dass darauf grundsätzlich verzichtet werden kann, es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Wie die Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen, ist von der Gebäudehöhe sowie der Fenster- und Fassadengestaltung abhängig. Insoweit ist es eine Ermessensentscheidung, ob die Reinigung vom Inneren des Gebäudes, von Reinigungsbalkonen, vom Steiger oder von einem Fassadenaufzug vorgenommen wird. Bei Gebäuden mit z.B. geschlossenen Ganzglasfassaden sowie bei Gebäudehöhen, die von Steigern nicht mehr erreicht werden können, bleibt der Fassadenaufzug als einzige Möglichkeit, die Fenster- und Fassadenreinigung vornehmen zu können. Bei Fragen bzgl. der Beurteilung des Einzelfalles können Sie sich an das für Sie zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz wenden. Die Anschriften der Arbeitsschutzämter in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten des Bürgerportals Arbeitsschutz unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/asinfo/index.html


    Stand: 20.02.2003

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    Andre' Maurois

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    Hallo,

    also bei diesen ganzen mist den der architekt da verzapft hat und die sachen die du nicht benutzen kannst oder darfst fallen mir da nur noch industrie kletterer ein die für solche dinge spezialisiert sind.

    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…D_100/D_100.htm


    als nächstes stellt sich die frage wie tief ist den der teich?
    was passiert wenn da einer rein fällt? wie bekommt ihr den gerettet?

    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…D_196/D_196.htm


    hmmm, also auf irgendwelche kompromisse müssen die herren schon eingehen.......

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Moin zusammen,

    leider geht die Idee mit den Fahrkörben auch nicht, wie Andrasta vorschlägt. Hinter der Fassade beginnt zwar ein Flachdach, doch das ist nur 1,50m tief, danach kommt ein 1 m hoher Dachversprung an. Da ist leider kein Platz für Schwenkarme, Fahrkörbe und Kontergewichte.

    Wäre ja auch zu einfach.

    @ toni: Ich glaube kaum, dass ich meine Chefs davon überzeugen kann, dass etwa 1% der gesamten Glasfassade von Industriekletterern gereinigt werden muss, wenn alles andere "normale" Fassadenreiniger reinigen können.

    Der Teich ist übrigens um die 2,50 m tief. Wenn dort jemand abstürzt, schlägt er zwar aufs Wasser, aber nicht unmittelbar auf den Teichgrund auf. Rund um den Teich sind Büroräume. Wenn jemand dort reinfällt, bemerken das die Kollegen. Außerdem überwacht unser Hausmeister die Arbeiten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

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  • Hallo nj1964,

    das mit den Fassadenkletterern ist nicht so unüblich.

    Nun, wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich (mit Chef vorher besprochen) mir zwei, drei Reinigungsfirmen bestellen und vor Ort die Lage besprechen. Mitunter sieht da ja der eine oder andere noch eine Möglichkeit, an die wir im Moment gar nicht denken. Das ist denen ihr täglich Job. Vielleicht hält auch einer Technik vor, die dafür in Frage kommt.

    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

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    Hallo,

    naja, wie Martina schon sagte, so unüblich ist das nicht mit den kletterer und auch die können die gesamten scheiben reinigen ;) ;)

    ich weis nicht wie groß der teich ist aber schutzvorkehrungen müssen trozdem getroffen werden, unabhängig davon ob der hausmeister dabei steht oder nicht:

    Zitat

    Anlegen von Rettungswesten

    * bei allen Arbeiten, bei denen ein Sturz ins Wasser möglich ist,

    Schau Dir den Link oben nochmal an.

    Martina hat absolut recht wenn Sie sagt "lasst mal Profis kommen", die haben bestimmt eine lösung parat.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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