Hallo,
wir haben zum Heben von aufrecht stehenden Glasscheiben eine Hebehilfe gekauft und modifizieren lassen.
Firma 1 lieferte den Turm und Ausleger, Firma 2 baute das Werkzeug, mit dem die Glasscheiben angesaugt und bewegt werden.
Nach einigen Umbauarbeiten teilte uns Firma 1 mit, daß sie für die gesamte Hebehilfe keine CE-Kennzeichnung vergeben können, da das Werkzeug nicht den Sicherheitsrichtlinien entspräche.
Wir müssen jetzt das Werkzeug für teuer Geld ein zweites Mal bei Firma 1 kaufen, um die CE zu bekommen.
Ist es bei Maschinen nicht selbstverständlich, daß diese den Vorschriften entsprechen und die CE erteilt werden muß? Müssten wir extra darauf hinweisen? Können wir unser Geld bei Firma 2 zurück verlangen?
Gruß
Frank