Hersteller baut unsichere Hebehilfe ohne CE!!

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  • Hallo,
    wir haben zum Heben von aufrecht stehenden Glasscheiben eine Hebehilfe gekauft und modifizieren lassen.
    Firma 1 lieferte den Turm und Ausleger, Firma 2 baute das Werkzeug, mit dem die Glasscheiben angesaugt und bewegt werden.

    Nach einigen Umbauarbeiten teilte uns Firma 1 mit, daß sie für die gesamte Hebehilfe keine CE-Kennzeichnung vergeben können, da das Werkzeug nicht den Sicherheitsrichtlinien entspräche.
    Wir müssen jetzt das Werkzeug für teuer Geld ein zweites Mal bei Firma 1 kaufen, um die CE zu bekommen. X(

    Ist es bei Maschinen nicht selbstverständlich, daß diese den Vorschriften entsprechen und die CE erteilt werden muß? Müssten wir extra darauf hinweisen? Können wir unser Geld bei Firma 2 zurück verlangen?

    Gruß
    Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank.

    Wenn ich die Sache richtig sehe, dann kann die Firma nur das CE vergeben für die Teile die Sie gebaut hat. Die Firma, die das modifizierte Hebewerkzeug gebaut hat (Firma 2), muß man darauf hinweisen, dass es der CE Norm entsprechen soll. Also müsste Firma 1 ruhig ein CE für Ihre Teile vergeben können.

    Ob man Geld zurückverlangen kann, hängt von der genauen Auftragsdeffinierung ab, und wie genaubeschrieben man den Auftrag vergeben hat. ich denke, das ist Verhandlungssache.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Frank_sibe,

    da muss die Frage erlaubt sein, wer die Gesamtkonstruktion gebaut und geplant hat. Gem. Maschinenrichtlinie gilt in einem solchen Fall das die Hersteller der Einzelkomponenten Konformität bescheinigen müssen. Die können Sie allerdings nicht für die Gesamtkonstruktion geben, da es sich hier strengenommen um eine neue Maschine handelt.

    Es geht hier nicht unbedingt immer um Konformität von Einzelkomponenten. Sinn und Zweck der Richtlinie ist eben insbesondere "wilde" Konstruktionen und Zusammenbauten sicher zu machen.

    Also: Der Konstrukteur der Gesamtanlage ist für eine entsprechende Kennzeichnung verantwortlich. Vom "Teilelieferant" kannst Du daher keine solche Konformität erwarten und schon gar nicht darauf begründete, finanzielle Forderungen stellen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (3. Februar 2010 um 15:39)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    ...da muss die Frage erlaubt sein, wer die Gesamtkonstruktion gebaut und geplant hat ...


    wohl wahr...

    da hat bei Firma 1 jemand Ahnung und in Kostenrechnung aufgepasst ;)
    Das ist allgemein üblich und auch verständlich, dass die Konformität dann nicht für das "Gesamtwerk" erklärt wird, wenn da mehrere ihre Finger im Spiel hatten. Das würde wohl keiner von uns tun.
    In solchen Fällen hat es sich bewährt, sich des Pflichtenheftes zu bedienen, um dereartigen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
    Nun wird euch wohl nichts weiter übrig bleiben, als die Kosten abzuwägen, zwischen denen für neues Werkzeug und denen, die möglicherweise eine "externe Erklärung" kosten wird.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Frank

    Die Firma 1 behauptet das die Teile der Firma 2 nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
    Wenn das der Fall ist würde ich die teureren Werkzeuge kaufen und die anderen zurückgeben.

    Wenn die Teile allerdings alle Sicherheitsbestimmungen erfüllen kannst du auch selbst als Hersteller fungieren und die Konformität bescheinigen. Deine Firma hat dann aber die Gesamtverantwortung.

    Zur Selbverständlichkeit der CE Kennzeichnung kann ich nur sagen wir haben eine Maschine mit CE aus Taiwan bekommen. Bei der Maschine konnte man ein Metalllüfter mit der ganzen Hand berühren.
    Schnipp schnapp Hand ab;( . Also auch hier gilt niemals drauf verlassen sondern immer eine Gefährdungsbeurteilung machen.


    Gruß Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

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  • Zitat

    Original von Frank_sibe
    Ist es bei Maschinen nicht selbstverständlich, daß diese den Vorschriften entsprechen und die CE erteilt werden muß?


    Hallo,

    das ist eigentlich selbstverständlich und ihr habt auch einen Rechtsanspruch darauf. Ob ihr diesen durchsetzen könnt, ist eine andere Frage.

    ABER: Es ist auch selbstverständlich, dass die Konformitätserklärung des Lieferanten nur für die gelieferte (Teil-)Maschine notwendig ist. Wenn ihr einen Auftrag erteilt, eine bestehende Maschine umzubauen, zu erweitern oder abzuändern, ist ein Konformitätsverfahren erneut durchzuführen. Das gilt nicht für bestimmungsgemäßes Zubehör oder Anbauteile, die vom ursprünglichen Lieferanten vorgesehen sind.

    Ich sehe folgende Möglichkeiten:
    - Im Auftrag muss klar geregelt sein, wer das Konformitätsverfahren für die Gesamt-Maschine durchführt.
    - Der Rechtsanspruch auf Konformitätsbescheinigung wird für jede Teil-Maschine durchgesetzt und ihr führt das Verfahren für die Gesamt-Maschine selbst durch.
    - Es wird eine sachkundige dritte bzw. vierte Stelle beauftragt zur Durchführung des Konformitätsverfahrens.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo totti,

    ...ich möchte nicht schlaumeiern, muss Dich aber trotzdem korrigieren, da genau Deine Interpretation zu gravierenden Fehleinschätzungen der Situation führen: Firma 1 behauptet nicht das die Teile der Fa. 2 nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Fa. 1 weist lediglich darauf hin, dass sie für eine gelieferte, CE konforme Maschine keine Garantie mehr übernimmt wenn sie, also die Maschine, geändert wurde. Genau das passiert aber wenn ich Teile anbaue. Das Problem in diesem Falle hat also, wie Du ja bereits erwähnt hast, nicht Fa. 1 sondern derjenige, der die Maschine ändern lässt.

    Zur "Selbstbescheinigung" der Konformität sei jedoch noch gesagt ,dass das Ganze nicht immer nur die Summe aller Einzelteile ist. Konforme, sichere Einzelteile können durchaus so verknüpft werden, dasss ein verdammt unsichere Sache dabei herauskommt, oder?!?! Ich würde also nicht so einfach aus Einzelkonformitäten auf eine Gesamtkonformitöt schliessen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (4. Februar 2010 um 08:25)

  • MichaelD,
    das Werkzeug wurde zusammen mit Firma 2 geplant. Wir haben denen gesagt was wir haben wollen und was das Werzeug leisten muß.

    Im Prinzip hat Firma 1 schon gesagt, daß die Anbauten der Firma 2 nichts taugen (Zitat "Das ist das Schlimmste, was ich jeh gesehen habe!").

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Wir haben denen gesagt was wir haben wollen und was das Werzeug leisten muß.


    Hallo Frank,

    ... damit habt ihr den schwarzen Peter. Außer ihr habt Firma 2 ausdrücklich gesagt, dass sie die Konformitätsbewertung durchführen müssen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Michael

    Ich habe mich auf die Aussage von Frank bezogen und dort stand:

    Nach einigen Umbauarbeiten teilte uns Firma 1 mit, daß sie für die gesamte Hebehilfe keine CE-Kennzeichnung vergeben können, da das Werkzeug nicht den Sicherheitsrichtlinien entspräche.

    Eine eigene CE Kennzeichnung ist sicherlich die letzte Lösung da wie ich schon erwähnte die Eigenverantwortung sehr groß ist.
    Natürlich hast du Recht wenn alle Teile ein CE Zeichen haben muss trotzdem das Zusammenwirken der Einzelkomponenten in der Gesamtanlage betrachtet werden.

    Gruß Totti


    Frage wie geht das mit dem zitieren von Aussagen ?( hab das nicht hinbekommen

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

  • Zitat

    Original von totti
    Eine eigene CE Kennzeichnung ist sicherlich die letzte Lösung da wie ich schon erwähnte die Eigenverantwortung sehr groß ist.


    Hallo Totti,

    sehe ich nicht so. Für die Verantwortung des sicheren Betriebes von Maschinen und Anlagen ändert sich durch das CE-Zeichen nicht viel. Entscheidend ist hier eine gute Gefährdungsbeurteilung. Und wie hier schon mehrfach genannt, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass eine CE-gekennzeichnete Maschine auch sicher ist. Im Fall der Fälle wird das der Richter wohl auch so sehen.

    Zitat

    Original von totti
    Frage wie geht das mit dem zitieren von Aussagen ?( hab das nicht hinbekommen


    In der oberen Zeile gibt es einen Button "Zitat".
    Einfach ausprobieren. Wir freuen uns auf das Ergebnis. :)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Michael und Niko haben es auf den Punkt gebracht.
    Wie ist es nun mit einem Pflichtenheft? - hat es nicht gegeben, nehme ich an. Es muss doch aber ein Auftrag an die Firma formuliert worden sein. Geht daraus denn irgendwas hervor, wie die Aufgabenstellung war? - mit Kennzeichnung am Ende oder nicht?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Frank,

    was ist denn nun eigentlich aus der Hebehilfe geworden?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

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