Betriebsanweisung R52/53

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  • Hallo truebi,

    R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

    also umweltschädlich, Entsorgungshinweis, Verhalten bei unbeabsichtigten Freiwerden-- auslaufen verschutten--aufnehmen mit
    wie sieht es aus mit sensibilisierend und Hautschädigungen?
    mfg Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo trübi,

    ich kann den Link nicht öffnen.
    Aber schau mal in das Kapitel 15 des MSDS. Dort muss die Einstufung nach GefStoffV angegeben sein.
    Gute Sicherheitsdatenblätter enthalten die Eintufung oder den Hinweis, dass der Stoff nicht als Gefahrstoff eingestuft ist.

    Hinweis: Wir haben damit begonnen, die R-Sätze gegen die H-Sätze (Hazard) nach der GHS-Verordnung auszutauschen. Das ist viel Arbeit, braucht aber für Gemische erst bis 2015 abgeschlossen sein.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Truebi,

    ich habe für solche Stoffe bei uns auch eine Betriebsanweisung erstellt, da es sich auch um einen Gefahrstoff handelt. Mit R 52/53 ist keine Kennzeichnung mit einem Symbol erforderlich. Zusätlich gebe ich immer noch die S-Sätze 26, 36/37/39 an.

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

    Tanja

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  • Auch wenn ein Stoff oder eine Zubereitung nicht als Gefahrstoff eingestuft ist, ist es sinnvoll eine Betriebsanweisung zu erstellen.
    Aus der Betriebsanweisung ist z.B. ersichtlich wie und womit der Stoff gelöscht werden sollte, wie er enrtsorgt, gelagert und welche PSA bei der Anwendung verwendet werden sollte. Außerdem welche medizinischen Maßnahmen bei Kontakt, einatmen oder verschlucken ergriffen werden sollten.
    Gruß Tommy

  • Guten Morgen zusammen,

    ein englisches SIDA ist immer noch besser als keins. Auch wenn es heißt "in verstänlicher Sprache" so kannst du doch aus dem nach Absatz nummerierten Aufbau noch einige Infos ziehen.
    Auch wenn es nur die R + S Sätze sind, denn die Nummerierung ist gleich. Die Bezeichnung "harmful" war auch vor einigen Jahren im Gefahrstoffumgang allgemein gebrächlich.Siehe Gefahrguttransport.
    R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
    R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
    R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

    S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

    Ausdruck harmful---schädlich, gefährlich

    Allein aus diesen Sätzen geht doch schon hervor daß einige Maßnahmen zu treffen sind. Im Rahmen der Arbeitssicherheit ebenso wie beim Umweltschutz

    Drüße Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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