Ab wann Sicherheitsschuhe ???

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  • Hallo ich bin noch in der Ausbildung zum Sifa und habe jetzt follgende
    Aufgabe von meinem Vorgesetzten bekommen.
    Thema : Sicherheitsschuhe
    Wir sind eine Werkstatt wo wir verschiedene Verpackungsarbeiten verrichten z.b Blumendünger ca 2kg Gebinde
    Gewinndestangen ca 5-10 kg pro Gebinde
    Die wir an Tischen bekleben und Verpacken und anschließend auf
    Paletten verpacken. Der Hubwagenfahrer hat nach Kontrollbesuchen immer Sicherheitsschuhe an.

    Aber müßen diejenigen die, die Stangen mit Etiketten Bekleben (Sitzend)
    auch Sicherheitsschuhe tragen????

    Gibt es da eine BG-Regel ab wieviel Kg gewicht, aus höhe einer Arbeitsplatte welche angezogen müssen ????

    Bitte um Hilfe ?(
    danke =)

    MFG Thomas

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  • Hallo Thomas,

    In der BGR 191 steht alles, du musst natürlich eine Gefährdungsermittlung durchführen. Danach wendest du die BGR 191 an.

    :020:

    Meiner Meinung nach müssen dort Arbeitsschutzschuhe getragen werden weil die Gefährdung das eine Gewindestange runterfällt vorhanden ist.

  • Hallo Thomas,

    wir haben in unserer Einrichtung die Anweisung (nach der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung) unseres Einrichtungsleiters :ta:, dass alle Beschäftigten Sicherheitsschuhe zu tragen haben. Er hat es damit begründet, dass man nicht ausschließen kann (Risikobewertung) das einige Beschäftigte auch in anderen Bereichen (Lager, Lagerhof, Gabelstaplerbereich) herumlaufen. Ein Arbeitsunfall käme ihm teurer, als alle Beschäftigten mit Sicherheitsschuhen auszustatten. :47:

    Gruß

    Michael
    :v:

    2 Mal editiert, zuletzt von Biker-Mike (21. Januar 2010 um 09:44)

  • Hallo,

    das ist genau die Richtige Argumentation, für den Arbeitgeber.
    Die Beschäftigten müssen nur noch freiwillig die Schuhe anziehen. :108: :108:

    alles für die SiFa´s

    Achim

  • Hallo Thomas

    Was genau ist den die Aufgabe die der Vorgesetze dir aufgetragen hat.
    Die Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleiteten Maßnahmen liegen beim Ihm.
    Im Zuge einer Beratung würde ich an deiner Stelle dem Vorgesetzen eine Tragepflicht von Sicherheitsschuhe empfehlen da sich die Mitarbeiter auch in dem Bereich bewegen und nicht nur sitzen.
    Eine Gewichtangabe kenne ich nicht. Das Gewicht ist aber auch nicht allein ausschlaggebend.
    Man sollte auch die Arbeitsumgebung betrachten.
    Sind dort scharfe Kanten an den Verpackungsgut?
    Nehmen die Mitarbeiter doch mal den Hubwagen?
    Werden Werkzeuge benutzt? Ist dort Staplerverkehr?
    Wie sehen die Wege zur Kantine aus oder müssen andere Abteilungen zur Kommunikation besucht werden.
    Stehen häufiger Paletten oder Kartons rum? usw.

    Wie gesagt nicht den Vorgesetzten die Arbeit abnehmen.

    Gruß Totti

    Entweder man verliert .....oder es gewinnen die anderen.....

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  • Thomas,
    es klingt fast so, als wären Sicherheitsschuhe extrem unbequem. Dem ist nicht so.
    Falls also die Möglichkeit besteht, daß diese Mitarbeiter auch andere Betriebsbereiche begehen und dort Sicherheitsschuhe notwendig sind, wäre eine allgemeine Tragepflicht sinnvoll. (Verankert in der Gefährdungsbeurteilung)

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Die sind sogar so bequem dass die BG ein Marathonlauf damit durchgeführt hat. Jedem seinem Arbeitsschuhe. Es gibt sogar S3 Schuhe für den Büro-Alltag(Sogenannte Office-schuhe) dann brauch man zu Beispiel bei einer Begehung nicht die Schuhe wechseln.

    :v:

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  • Auf der A+A 2009 wurden Sicherheitsschuhe vorgestellt, die wie Sportschuhe aussehen.
    Also bei mir im Betrieb ziehen die Mitarbeiter, seit wir vor 2 Jahren attraktive Schuhe bereitstellen, sehr gern Sicherheitsschuhe an. Dies gilt auch für andere PSA. Besonders bei Schutzbrillen - vorher wollte keiner die billig wirkenden Brillen anziehen. Ich habe letztes Jahr "stylische" Brillen eingekauft. Nun rennen die Mitarbeiter mit der Brille im Haar herum, selbst wenn sie beim Essen sind.
    Design bei PSA ist alles - dann klappt das auch mit dem benutzen!

    Der Unterschied zwischen KENNEN und KÖNNEN
    ist der Unterschied zwischen STILLSTAND und ENTWICKLUNG!

    Boris Grundel

  • Danke Dental,

    die sehen schon mal nicht schlecht aus, muss bloß noch nachlesen welche Anforderungen sie bei uns erfüllen muss.

    alles für die SiFa´s

    Achim

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  • Hallo,

    ich habe bei uns im Betrieb auch in den Abteilungen in welchen Sicherheitsschuhe getragen werden müssen solche eingeführt.
    Da es heute Sicherheitschuhe in allen varianten gibt war es auch kein Problem.
    Unsere Mitarbeiter ziehen sie gerne an.
    Sicherheitschuhe sind heute sehr bequem und sehen dazu auch noch stylisch aus.

  • hi,

    an deiner stelle würde ich eine gefährdungsbeurteilung machen und wenn du dann feststellst das gefährdungen entstehen können wenn die mitarbeiter keine sicherheitsschuhe tragen dann würde ich als fasi dem chef empfehlen das tragen von sicherheitsschuhen vorzuschreiben.

    gruß jan

  • Hallo,

    gibt es eigentlich eine Vorschrift, die den Beschäftigten, der verpflichtend vom Arbeitgeber Sicherheitsschuhe tragen muß, diese auch zu bezahlen? Nach meinem Rechtsempfinden müßte ja derjenige, der mich zu etwas zwingen möchte, mir mindestens die materielle Möglichkeit zur Einhaltung seiner Vorschrift geben. Aber so ein Schriftstück habe ich bislang leider noch nicht gefunden.

    Wir haben bei uns im Krankenhaus nämlich gerade genau dieses Thema. Viele Krankenpflegerinnen ( ehem. Schwestern ;) ) möchten gerne diese neuen Abrollschuhe tragen und die BGW sieht das deutlich anders:

    Zitat

    Schuhe mit stark gebogenen Sohlen (sog. Barfußtechnik) sind wegen der geringen Auftrittfläche als Arbeitsschuhe ungeeignet.

    Und was kann ich nun den Schwestern sagen, wenn Sie "gezwungen" werden, nicht die Schuhe zu tragen, die sie gerne möchten, aber im gleichen Atemzuge keine gestellt bekommen? Da fehlen mir irgendwie die Argumentationshilfen. ;(

    Ich denke da so ein wenig an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die dürfte sich ja nicht nur auf Dienstanweisungen beschränken, sondern vielleicht auch ein wenig an der tatsächlichen materiellen Ausstattung orientiert sein. Aber da wir ja alle sparen müssen, wie geht man da am sinnvollsten vor? :S

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

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  • Hallo Michael,

    vielen Dank für die schnelle und treffsichere Antwort! Hätte ich irgendwie auch selbst drauf kommen müssen. :whistling:

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

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  • Und was kann ich nun den Schwestern sagen, wenn Sie "gezwungen" werden, nicht die Schuhe zu tragen, die sie gerne möchten, aber im gleichen Atemzuge keine gestellt bekommen? Da fehlen mir irgendwie die Argumentationshilfen


    Hallo Philosapiens,

    die Kostenübernahme nach §3 ArbSchG bezieht sich hier nur auf PSA. Die Betonung liegt hier auf Schutzausrüstung.
    Weiterhin darf der Arbeitgeber über die Arbeitsordnung geeignete Arbeitskleidung fordern. Dies ist mitbestimmungspflichtig und sollte über eine Betriebvereinbarung geregelt werden.
    Z.B. ist bei uns das Tragen von kurzen Hosen und in bestimmten Bereichen das Tragen von kurzärmligen Hemden untersagt. Diese Verpflichtung geht jeder Mitarbeiter über die Arbeitsordnung und seinen persönlichen Arbeitsvertrag ein.

    Da Arbeitskleidung keine PSA ist, sollte sich die SiFa hier auch zurückhalten. Das muss die Personalabteilung mit dem Betriebsrat klären.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -