Hallo,
muß ich für die Fremdfirma, die einmal im Jahr die Entrauchungsklappen und Oberlichter unserer Betriebshallen prüft, eine BA erstellen?
Oder reicht es, wenn ich in der Sicherheitsunterweisung für Fremdfirmen auf die geltenden Vorschriften zur Begehung von Dächern und deren Gefahren hinweise?
Gruß Frank