BA für Temporäre Dacharbeiten?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    muß ich für die Fremdfirma, die einmal im Jahr die Entrauchungsklappen und Oberlichter unserer Betriebshallen prüft, eine BA erstellen?
    Oder reicht es, wenn ich in der Sicherheitsunterweisung für Fremdfirmen auf die geltenden Vorschriften zur Begehung von Dächern und deren Gefahren hinweise?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • ...sind doch orginäre Aufgaben des Unternehmers. Wenn also ein Fremdunternehmen, wahrscheinlich ja sogar ein Fachbetrieb, diese Arbeiten annimmt und ausführt, so hat hier der Unternehmer auch entsprechende Gefährdungsbeurteilungen/Betriebsanweisungen zu erstellen. Du kannst ja mal bei Auftragsvergabe oder vor Arbeitsbeginn diese abfragen - Stichwort: Qualitätsmanagement/Prüfung von Auftragnehmern.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von Frank_sibe
    muß ich für die Fremdfirma, ... BA erstellen?
    ... reicht es, ... Sicherheitsunterweisung


    BA ist für Dich nicht notwendig, wenn Deine Sicherheitsunterweisung vom Inhalt her gleichwertig ist.
    Wichtig sind ortsspezifische Hinweise für Euer Dach (nicht gekennzeichnete. nicht begehbare Bereiche, mit Moos bewachsene Oberlichter in "Tarnfarbe" usw.); und noch wichtiger ist die schriftliche Bestätigung der Unterweisung.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo a.r.ni,
    wir machen eine Sicherheitsunterweisung für jede Fremdfirma, bevor diese mit den Arbeiten beginnt. Hier werde ich etwas für die Begehung der Dächer aufnehmen.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Moin zusammen,

    wir haben den in unserem QM verankerten Nachunternehmervertrag um das Kapitel "Einhaltung des Arbeitsschutzes durch den NU" erweitert.

    Außerdem wird, wie hier schon beschrieben, immer eine Unterweisung vor Ort vorgenommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ANZEIGE