Kein Schmerzensgeld vom AG

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  • Hallo alle zusammen,

    ich möchte wahrlich keine amerikanischen Verhältnisse, wo gegen alles und jeden geklagt wird und absurde Summen gezahlt werden, aber das neueste Urteil des Landgerichts Hessen ist für mich ein Unding.

    AN erhalten nur Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall bei Vorsatz ????
    Fahrlässigkeit reicht nicht aus ????

    http://www.vnr.de/b2b/personal/k…eitsunfall.html

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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  • Hallo Zipfulant,

    das Urteil entspricht der gängigen Rechtssprechung in Deutschland. Diese hat sich nach meiner Auffassung bewährt, wenn es auch Einzelfälle gibt, wo man aus sozialen Gründen anders herangehen könnte.

    Das Vertragsverhältnis AG/AN ist nicht mit anderen Umständen, bei denen es zu einem Schaden kommt, vergleichbar. Hier gelten schon seit Bismarck's Zeiten andere Regeln.

    Die Unfallversicherung übernimmt die Regulierung des Schadens und muss mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherstellen, sowie den Verunfallten entschädigen (SGB VII §1).

    Schadensersatz oder Schmerzensgeld ist weder für den AG, noch für den AN vorgesehen.
    Sonst könnte sich z.B. auch der AG bei demjenigen schadlos halten, der es versäumt hat, die Bodenöffnung abzusichern.

    Wer dies tun kann, ist die Unfallkasse/Berufsgenossenschaft. Und die Regeln hierzu sind den SiFas ja bekannt.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    ich möchte auch nicht an bewährten Systemen rütteln aber ich finde halt, dass hier mal wieder Lücken im System aufgezeigt werden.

    Die Unfallversicherung Reguliert den Schaden, stellt die Leistungsfähigkeit wieder her und entschädigt den Verunfallten eben nicht. Eine Rente wird ja wohl nicht gezahlt.

    Ich finde nur, dass in einigen Fällen,wie von dir angesprochen, ein materieller Ausgleich angemessen wäre.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo,

    das Problem besteht hier meiner Meinung nach in der Bewertung der Schuld durch das Gericht. Wenn die grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird, besteht Anspruch auf Schadensersatz. Aus der Beschreibung des Unfalls halte ich es für grob fahrlässig wenn eine Luke offen gelassen wird, durch die man 5 m abstürzen kann. Eine Gefährdungsanalyse müsste entsprechende Schutzmassnahmen zur Folge haben, die so einen Unfall verhindern müssten.

    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Einspruch Zipfulant,

    bei einer MdE werden Unfallfolgen von der BG nicht nur grundsätzlich sondern auch sehr gut verrentet. Diese Berufsgenossenschaftlichen Rentenzahlungen sind u.A. nicht auf andere Leistungen wie z.B. Harz IV anrechenbar.

    Die Leistungsfähigkeit dieses Systems, das AN und AG vor "amerikanischen Verhältnissen" schützt, ist in meinen Augen eine der herausragensten Errungenschaften unseres Sozialversicherungssystems.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Die Ablösung der Unternehmerhaftung ist nun einmal eine grundlegende Eigenschaft unseres Unfallversicherungssystems und sie ist zumindest teilweise dadurch begründet, dass in Deutschland der Unternehmer die gesamten Beiträge zur Unfallversicherung zahlt.

    mfg, Rolf

  • Hallo Michael,

    ich hatte auch nicht gemeint, dass die Leistungen der BG schlecht sind, sondern in diesem besonderen Fall ja wohl keine Rente gezahlt wurde (ebensowenig wie Schmerzensgeld).

    Das die Leistungen der BG hervorragend sind kann ich hier nur bestätigen, da meine Frau z. Zt. nach einem Wegeunfall mit 6 gebrochenen Rippen; Schlüsselbeinbruch und Lungenquetschung zuhause liegt. Alle Leistungen vom Krankenbett bis zur Betreuung wurden klaglos übernommen.

    Es ist nur für mich manchmal unverständlich, dass die Schmerzen und Spätfolgen von Unfällen nicht angemessen berücksichtigt werden. Ich sprechen hier ausdrücklich nicht über meinen Fall, da der Unfall meiner Frau ja auch nicht durch der Arbeitgeber verursacht wurde oder in seinem Einflussbereich lag.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo SiFas,

    Zitat

    Original von MichaelD
    Die Leistungsfähigkeit dieses Systems, das AN und AG vor "amerikanischen Verhältnissen" schützt, ist in meinen Augen eine der herausragensten Errungenschaften unseres Sozialversicherungssystems.


    Dem schließe ich mich voll und ganz an.


    Zitat

    Original von Zipfulant
    Es ist nur für mich manchmal unverständlich, dass die Schmerzen und Spätfolgen von Unfällen nicht angemessen berücksichtigt werden.

    Die Angemessenheit von Maßnahmen, Entschädigungen, etc. ist immer sehr stark subjektiv geprägt. Davon können wir SiFas ja einige Liedlein singen...
    In diesem Fall hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung getroffen und der weitere Rechtsweg steht wohl offen.

    Gruß, Niko.

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