Brandschutz Lagerung von Styropor

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo ,
    unser Versicherer mag unsere Lagerung von Styropor nicht so ganz. Geschätzt sind das etwa 20 Ballen Styroporplatten, die wir für die Auskleidung von Transportkisten benötigen.
    Kennt jemand die Vorschriften zur korrekten Lagerung von Styroporplatten?
    Vielen Dank!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • Hallo Frank,
    es gibt kein Vorschrift für das Lagern von Styroporplatten !
    Es handelt sich lediglich um eine Erhöhung der Brandlast.
    Dementsprechend sind die Maßnahmen zu wählen welche zur Brandvermeideung bzw. Brandbekämpfung zu wählen sind, desweiteren könnt edie Erhöhung der Brandlast Einfluß auf die Anforderungen der Industriebaurichtlinie haben, was die verbauten Materialien und die Brandwiderstandsklassen des Bauwerkes betrifft.
    Letztendlich ist zu bedenken, das brennendes Styropor eine sehr starke Rauchgasentwicklung zur folge hat > Gefährdungsanalyse > Entrauchung > Schutz der Mitarbeiter > Rettungskonzept

    Gruß Tommy

  • Hallo Frank,

    wie TommyB schon sagte ist die Hauptgefährdung wohl die Brandlast, die du über die GB abdeckst. Versuche doch mal, dir Hinweise aus dem Sicherheitsdatenblatt zum Stoff, für die Lagerung zu holen.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo,

    warum sollte es eine Vorschrift zur Lagerung von Styropor geben?
    Wichtig ist doch die Betreiberverantwortung: Wie kann man nach dem Stand der Technik, der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und den zumutbaren Maßnahmen das Risiko für Mensch und Umwelt minimal halten.

    Da es hier wohl um eine Forderung oder Anfrage der Versicherung handelt, empfiehlt sich der Blick in die Vertragsbedingungen, Versicherungsunterlagen, Richtlinien und Merkblätter der Versicherung. Da wird zwar auch nichts direkt über Styropor drin stehen. Aber die Regeln zu den Brandschutzmaßnahmen abhängig von der Brand- und Gefahrenklasse sind dort wiedergegeben. Sehr wahrscheinlich wird man auf eine Gewichts-, Volumen- und/oder Lagerhöhenbeschränkung kommen.

    Wir klären solche Fragen immer über ein Sachverständigenbüro. Deren Stellungnahme bzw. Risikoanalyse wird normalerweise auch von unserer Versicherung akzeptiert.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Zipfulant
    Versuche doch mal, dir Hinweise aus dem Sicherheitsdatenblatt zum Stoff, für die Lagerung zu holen.

    Zipfulant

    Sollte es ein sicherheitsdatenblatt für styropor-platten geben ??

    Es gibt eventuell herstellerhinweise zur lagerung und verarbeitung, vielleicht auch hinweise zu möglichen ausgasungen, aber ein sicherheitsdatenblatt?

    Entscheidend für frank ist, wie schon gesagt, die berücksichtigung der zusätzlichen brandlast.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • ANZEIGE
  • @alle,

    ja das mit der Brandlast wird mir jetzt auch immer klarer. Allerdings haben wir keine Zündquellen, also elektrische Anlagen in der Nähe dieser kleinen Lagerstätten.
    Ich warte mal auf den Bericht der Versicherung und schaue dann, ob wir hier handeln müssen.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,

    als Zündquellen sieht die Versicherung wahrscheinlich auch:
    - kein konsequentes und flächendeckendes Rauchverbot (liegen Kippen in den Ecken?)
    - Staplertransport (Gas, Elektro)
    - Heißluftgebläse oder Gasheizung

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,

    - wir haben überall Rauchverbot (hat er auch abgefragt)
    - in den bereichen findet kein Gabelstaplerverkehr statt.
    - die Heizung ist zentral, alle Heißluftgebläse sind am Heizwasserkreislauf angeschlossen.

    Ich bin daher guter Dinge und warte auf den Bericht.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Zitat

    Original von Frank_sibe
    - wir haben überall Rauchverbot (hat er auch abgefragt)
    ...


    Aber bitte auch an Arbeiten im Lager denken (Schweißen, Trennschleifen o.ä.);
    hierzu sollte man auch gewappnet sein und der Versicherung einen Erlaubnisschein für feuergefährliche Tätigkeiten zeigen.

    Alles in allem ist ja allein diese Diskussion bereits eine Form der Gefährdungsbeurteilung, die ja vor der Lagertätigkeit vorliegen muss.

    Mich interessiert nun aber auch, was der Versicherer beanstandet ... was haben wir hier übersehen?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ANZEIGE
  • Zitat

    Original von a.r.ni
    Mich interessiert nun aber auch, was der Versicherer beanstandet ... was haben wir hier übersehen?

    Hallo a.r.ni,

    Versicherer bzw. die beauftragten "Consultants" brauchen auch eine Daseinsberechtigung. Und dazu müssen sie einen Tätigkeitsnachweis führen ...
    Dass wir dabei etwas übersehen haben, kann durchaus sein. Ist aber eher der kleinere Beitrag hierzu.

    Weiterhin geht die Versicherung immer vom wahrscheinlichsten Schaden (PEL) und höchstmöglichen Schaden (FML) aus. Da am höchstmöglichen Schaden (Totalverlust) meist nicht gedreht werden kann, wird der Fokus auf die Wahrscheinlichkeit eines Schadens gelegt.

    Das aktuelle Beispiel läuft für mich auf eine Brandlastenberechnung oder eine Brandsimulationsberechnung hinaus, bei der Schwachstellen des technischen oder organisatorischen Brandschutzes gefunden werden können.

    Das Ganze macht für mich durchaus Sinn. Nur sollte eine Aufwand und Nutzen-Abschätzung vorher erfolgen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -