Hi,
ich habe folgendes Problem:
Wie kann ich bei Geruchsbelästigung am besten vorgehen wenn ich keinen anhaltspunkt haben was die Ursache sein könnte.
Hat Jemand erfahrung damit oder einen hilfreichen Link/Tipp?
MfG Stephan
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Neues Benutzerkonto erstellenHi,
ich habe folgendes Problem:
Wie kann ich bei Geruchsbelästigung am besten vorgehen wenn ich keinen anhaltspunkt haben was die Ursache sein könnte.
Hat Jemand erfahrung damit oder einen hilfreichen Link/Tipp?
MfG Stephan
Hi erst mal
Die Frage ist natürlich woher die Belästigung kommt. Könnte Ihr das zeitlich bestimmten zuständen des Betriebes zuordnen? Oder gibt es eine regelmässigkeit, oder ist es eine "Dauerbelästigung".
Wenn es "vorhersehbar" ist (also zeitlch bestimmbar oder halt dauerhaft) würde ich mich an ein analytisches Labor wenden, das z.B. auch arbeitsbereichsmessungen im sinne der GefStoffV. durchführen kann.
Kannst Du den Geruch näher beschreiben? vielleicht hilft das auch schon.
Was oftmals schon hilft (ich weiss nicht ob ihr z.B. Bodenabläufe für Wasser oder so habt) ist evtl. vorhandene Siphons einmal mit Wasser zu spülen. Oftmals trocknen Siphons aus und die Geruchsbarriere zum ABwasserkanal funktioniert nicht mehr.
Aber das alles sind nur Spekullationen, was es sein könnte.
Mehr informationen wären in jedem Fall hilfreich.
Gruß
Thorsten
Hallo,
mit Gerüchen tun wir uns auch sehr schwer.
Unsere Vorgehensweise:
- Messung der Atemluft nach den "üblichen Verdächtigen" (Dräger Pac, Teströhrchen)
- Eingrenzen der Ursachen anhand Maschinenlayout und Gefahrstoffkataster (einschl. Abwasserverrohrung)
- Systematisches Überprüfen von
1. Chemikalienversorgung
2. Maschinenzustand (meist wird eine interne Reinigung - Spülzyklus - durchgeführt)
3. Abwasserentsorgung
4. Aktuelle Installation und De-Installationsaktivitäten
Zwei Beispiele, die wir erst nach Tagen gefunden haben:
- Haarriss in einer drucklosen Entsorgungsleitung für Essigsäure (nur bei entsprechendem Mengenaufkommen wurden einzelne Tropfen durch den Haarriss freigesetzt)
- "Leersaugen" eines Syphons einer Notdusche durch Druckschwankungen
Gruß, Niko.
hi,
danke ersrmal für eure Hinweise.
Kurz zur Beschreibung der genauen Problematik.
Es handelt sich um ein Büro, wo es zu einem Abwasserrohrbruch gekommen war. Das Abwasserroh wurde durch eine Fachfirma erneuert und die Decke (Dämmplatten) ebenso erneuert. Jedoch rochen diese nach dem Einbau, so dass diese Ausgetauscht wurden. Da der Geruch aber immer noch da war wurden sie ein zweites mal Ausgetauscht. Ich selbst war noch nicht vorort daher kann ich zu dem Geruch selbst nix sagen er wird asl "unangenehm" ähnlich wie wenn viel Staub in der Luft ist beschrieben.
Ich habe mich mit den Herstellern der Dämmplatten in verbindung gestetzt und diese haben mir zu geschichert das keine Giftigen oder Gesundheitsschädlichen inhaltsstoffe verwendet wurden.
Auch das SDB sagt dies aus.
Problem an der Sache ist nun das die Beschäftigen einen Schriftlichen Nachweis darüber haben wollen, dass das was sie eingeatmet haben ungiftig war....
Bin weiterhin für Tipp offen um die Mitarbeiter zu Beruhigen.
Hallo NewWave,
du sagst er roch nach Staub. Kann es sein, dass bei der Rep. des Rohres Wände oder ähnliches aufgestemmt worden sind und der Baustaub noch in der Luft oder im Teppich lag. Auch werden Deckenplatten in Büros selten von der Oberseite gereinigt sodass bei der Demontage durchaus erhebliche Mengen Staub aufgewirbelt werden können.
Aber andersherum, wo sollen giftige Stoffe in der Atemluft herkommen wenn nicht schon beim Bau des Gebäudes solche Stoffe verwendet wurden. Den schriftlichen Nachweis über die Ungefährlichkeit der Deckenplatten hast du ja mit deinem SDB.
ZitatOriginal von NewWave
.....Problem an der Sache ist nun das die Beschäftigen einen Schriftlichen Nachweis darüber haben wollen, dass das was sie eingeatmet haben ungiftig war....
Hallo NewWave,
deine Formulierung erweckt bei mir den Eindruck, dass man dich da nun unter Druck setzt, um diese Bestätigung zu erhalten.
Mir geht das eigentlich zu weit. Natürlich hat der AN ein Recht auf Unversehrtheit, Gesundheitsschutz ...das ganze Programm - und selbstverständlich ist es unser Job, alles dafür zu tun (im Rahmen unserer Aufgaben). Aber eine schriftliche Bestätigung zählt nicht mehr zu "alles". Das geht zu weit - in meiner Definition unseres Jobs jedenfalls.
Was sagt der AG und der BR dazu?
Viele Grüße
Martina
ZitatOriginal von NewWave
Problem an der Sache ist nun das die Beschäftigen einen Schriftlichen Nachweis darüber haben wollen, dass das was sie eingeatmet haben ungiftig war....
Hallo NewWave,
diese Diskussion kenne ich auch und meistens kommt man da auf keinen grünen Zweig.
Irgendwann kommt dann bei mir der Punkt, wo ich die Totschlag-Argumente aus der Schublade hole:
- Absolute Sicherheit gibt es nicht.
- Mit gesundem Menschenverstand und der Begutachtung durch die betrieblichen Sachkundigen wird das verbleibende Restrisiko als für den Betrieb und seine Mitarbeiter akzeptabel betrachtet.
- Wer da nicht mitgehen kann oder will, muss eine persönliche Entscheidung treffen. Es wird alles Machbare und Mögliche getan, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz sicher zu stellen. Es wird aber niemand zu einer Arbeit gezwungen, die er mit seiner persönlichen Lebenseinstellung nicht in Einklang bringen kann.
- Die arbeitsvertraglichen Konsequenzen müssen mit der Personalabteilung und der AN-Vertretung geklärt werden.
Damit macht man sich zwar keine Freunde, aber man fährt eine klare Linie und das kommt auf Dauer besser an.
Gruß, Niko.
ZitatOriginal von NewWave
Ich habe mich mit den Herstellern der Dämmplatten in verbindung gestetzt und diese haben mir zu geschichert das keine Giftigen oder Gesundheitsschädlichen inhaltsstoffe verwendet wurden. Auch das SDB sagt dies aus.
Problem an der Sache ist nun das die Beschäftigen einen Schriftlichen Nachweis darüber haben wollen, dass das was sie eingeatmet haben ungiftig war....
Nicht nur, wenn nicht feststeht, dass die Geruchsbelästigung auf Stäube der Dämmplatten zurückzuführen ist, darfst Du keinen schriftlichen Nachweis liefern!
Du darfst so etwas gar nicht.
Ich würde in dieser Angelegenheit nicht so weit wie Forist Niko gehen, aber eine Formulierung vorbereiten, die die Vermutung (Dämmplatten als Ursache, SDB) beschreibt - und dies von der Unternehmensleitung unterschreiben und in Umlauf geben lassen.
Bedenke: wir FASis haben beratende Funktion gegenüber dem Unternehmer, sind dem Unternehmer unterstellt und sind nicht verpflichtet, "Persilscheine" auszustellen!
Foristin Martina hat hier schon die klare Richtung vorgegeben.
Hi,
danke erstmal für die vielen Tipps und Hinweise.
Es hat sich etwas Positive ergeben. Der Hersteller der Platten gibt die Möglichkeit ein Probestück in sein Labor ein zuschicken um es zu untersuchen zu lassen. Ich denke das die Ergebnisse dann ausreichen.
MfG NewWave