Hallo Kollegen,
wo kann ich nachlesen wer für die Erste-Hilfe-Maßnahmen/Einrichtung in einer Versammlungsstätte zuständig ist, der Betreiber oder der Veranstalter?
z.B. Eine Kommune stellt ihre Mehrzweckhalle für Schulsport, Vereine und private Veranstaltungen zur Verfügung.
Muss diese Kommune auch die Erste-Hilfe Einrichtung
z.B. für die 600 Teilnehmer einer Vereins-Faschingsveranstaltung vorhalten oder ist das Sache des Veranstalters?
und wie sieht es bei Schulsport aus? Hat die Lehrkraft die entsprechende E-H-Ausrüstung für die 30 Kinder mit zu schleppen?
Die VersammlungstättenVO geht hauptsächlich auf bauliche Dinge ein und gibt keine klare Auskunft.
Danke für die Hilfe
Michael