Beiträge von Urmel

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    so wird das bei uns auch gehandhabt. Wir "betreiben" verschiedene Außenstellen, wobei die Gebäude angemietet werden. Der Vermieter stellt die Grundausstattung - wir die spezifischen Dinge, zugeschnitten auf die tatsächliche Nutzung und der damit verbundenen Personenanzahl.

    Urmel

    nun, nach dem ich das sehr aufmerksam gelesen habe, konnte ich zum SB gar nichts bezüglich des Kündigungsschutzes finden, und zur Sifa:

    "15. Relativer Sonderkündigungsschutz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für angestellte Betriebsärzte

    Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind im Rahmen ihrer spezifischen Tätigkeit durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) besonders geschützt. Allerdings gibt es keine spezielle Sonderregelung zum Kündigungsschutz, sondern nur ein allgemeines Benachteiligungsverbot. Wenn allerdings eine Kündigung gerade wegen einer Ausübung der Stellung als Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt, kann das Benachteiligungsverbot zum Kündigungsverbot werden.

    § 8 Arbeitssicherheitsgesetz hat folgenden Wortlaut (auszugsweise soweit in diesem Zusammenhang von Belang):

    “§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
    (1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. 3Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.
    (2) ...
    (3) ...”

    Hier geht es lediglich um das Benachteiligungsverbot.
    Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ein Kündigungsschutz bestehen?
    Die gibt es nicht, deshalb kann auch kein Richter darüber anders befinden.
    Was das Mitspracherecht des BR betrifft, so bezieht sich das auf seine Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

    Viele Grüße
    Urmel

    Hallo Akira,
    habe mir den unteren Link gerade mal angeschaut. Da steht unter:
    BESONDERER
    KÜNDIGUNGSSCHUTZ

    z.B. für


      1.Schwangere
      2.Schwerbehinderte
      3.Betriebsrat / Jugend- und Auszubildendenvertretung
      4.Wehr-/Zivildienstleistende
      5.Auszubildende
      6.Sicherheitsbeauftragte
      7.Datenschutzbeauftragte
      8.Umweltbeauftragte


    Bis Azubi ist klar, - selbst ein Strahlenschutzbeauftragter hat einen. Aber ein SIcherheitsbeauftragter hat einen besonderen Kündigungsschutz? Dann müßte ja die Sifa erst recht einen haben. Das ist sicher ein Fehler in der Aufstellung oder?

    Grüße, vom dem sich wundernden Urmel

    Hallo firestarter,
    auch bei uns wird das wie von Ralph beschrieben, gehandhabt.
    Die Präsentationen sollten auf jeden Fall selbst erstellt werden, da sie ja "praxisbezogen" und auf die örtlich, tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten zugeschnitten sein müssen.

    Gruß Urmel

    Hallo allen Usern!

    Wollte mich hier erstmal vorstellen.
    Bin im südlichen Sachsen Anhalt zu Hause und tätig. Habe 2008 in Dresden meine Ausbildung in der Vollzeitvariante abgeschlossen und bin im Logistikbereich als Vollzeitsifa tätig.
    Finde die Page sehr informativ und hilfreich. Besonders ansprechend ist der kommunikative Umgang der User.
    Macht weiter so!

    viele Grüße
    Urmel