ergonomischer Stuhl

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  • Hallo Kollegen,

    ich habe zwei Kollegen mit privaten Vorschädigungen der Wirbelsäule.
    Bei den Vorsorgeuntersuchungen wurde den beiden von unsere Betriebsärztin gesagt, dass bei der Anschaffung von ergonomischen Stühlen, die BG die Kosten übernimmt.

    Kann mir das jemand bestätigen?
    Und wenn ja wie geh ich das an?

    mfg
    OBrain

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    "Wer anderen eine Grube gräbt, besitzt ein Gruben-grab-gerät!"

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  • Zitat

    Original von OBrain
    ... wurde den beiden von unsere Betriebsärztin gesagt, dass bei der Anschaffung von ergonomischen Stühlen, die BG die Kosten übernimmt.
    Kann mir das jemand bestätigen?
    Und wenn ja wie geh ich das an?


    ... ganz einfach: lass das die Betriebsärztin machen ... Auswahl und Bestellung der Stühle, Schriftwechsel mit der BG ... ;)
    Misch Dich da am Besten gar nicht ein. :)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Klingt super. . . leider ist diese Ärztin nicht mehr bei uns!
    Einen neuen Arzt haben wir noch nicht.

    Ausserdem würde ich mich aus berufswegen gern viel häufiger Einmischen, leider weiß ich, aus mangel an Erfahrung, nicht immer wie!

    Zu dem steh ich, im Gegensatz zu einigen meiner Kollegen, total auf Schriftverkehr und Zettelwirtschaft.

    Hat sich denn noch keiner von euch mal um einen eigenen Stuhl gekümmert?

    mfg
    OBrain

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    "Wer anderen eine Grube gräbt, besitzt ein Gruben-grab-gerät!"

    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    wenn der mitarbeiter von seinem hausarzt ein attest hat, so kann der mitarbeiter über die deutsche rentenversicherung einen stuhl beantragen, dass ganze nennt sich "Teilhabe am Arbeitsleben"

    klick mal auf den link und du wirst sämtliche infos dort erhalten, im übrigen ist es nicht immer alles sache der BG ;):D :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo zusammen.

    Ich denke nicht das die BG hierfür zuständig ist, das der Bürostuhl wohl unter dem Begriff berufliche Rehabilitation fällt. Dafür sind verschiedene Stellen zuständig und die BG halt nur bei Arbeitsunfällen.

    Träger der beruflichen Rehabilitation im Überblick:

    Bundesagentur für Arbeit (wenn kein anderer Träger zuständig ist): bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit in der Regel selbst zuständig

    Träger der Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund – früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Regionalträger – früher: Landesversicherungsanstalten): wenn durch die berufliche Rehabilitation eine Rentenzahlung vermieden werden kann

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand): wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit, die durch die Arbeit entstanden ist

    Träger der sozialen Entschädigung (z.B. Landesversorgungsämter, Landratsämter – früher: Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen): bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten

    Träger der öffentlichen Sozialhilfe und Jugendhilfe (Sozialämter bei den Stadt- und Landkreisen sowie Jugendämter): wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist und Bedürftigkeit besteht


    Wir hatten so einen Fall und haben es über die Rentenversicherung laufen abgewickelt, da die Mitarbeiterin schon über 50 auf. Die genaue Grenze zwischen der Zuständigkeit Arbeitsamt und Rentenversicherung kenne ich nicht mehr, kann man aber nachfragen.

    Wir mussten dazu die beiden Formulare G100 und G130 ausfüllen. Man kann sie hier herunterladen:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/…ersicht__G.html

    Gruß
    golfer

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  • Hallo,

    also man kann Bürodrehstühle wie auch andere Arbeitsmittel (elektromotorischen höhenverstellbaren Sitzstehtisch, Stehhilfen, spezielle Autositze (z.B. für Aussendienst MA) fördern lassen,

    ...aber die BG macht das nur nach einem Arbeits/Wegeunfall.

    Für alle anderen Rückenkranken - Attest vom Facharzt /Rehaklinik ist nötig - Schreiben vom Betriebsarzt hilft .

    Es ist möglich bei der Deutschen Rentenversicherung eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen, das muß der MA jedoch selbst tun..
    Die fördern nach Prüfung einen Teil (ca. 350 ,-. - für Bürodrehstuhl , ca 1000,- für Sitzstehtisch, + MwSt....) oder manchmal auch die gesamten Kosten.
    Allerdings kann das einige Wochen bis Monate dauern - nachfragen hilft.

    Neben dem Attest benötigt man einen Kostenvoranschlag z.B. für den Bürodrehstuhl + folgende Formulare der DRV G100 + G130 ,
    zu finden unter https://sifaboard.de/www.deutsche-rentenversicherung.de .

    Eine andere Möglichkeit ist die Förderung durch die Hauptfürsorgestelle (sind meist bei den Kreisverwaltungen zu finden)
    Förderung wenn nötig des kompletten Arbeitsplatzes - Übernahme der Kosten zwischen 80-100 % .
    Bedingung: Behinderung von mind. 50 % oder 30 % + Gleichstellung

    ...auch hier benötigt man einen Kostenvoranschlag.

    Die Rehaberater des DRV wie auch die Mitarbeiter der Hauptfürsorgestellen helfen in der Regel gern wenn man sie anfordert.

    Wichtig ! die Arbeitsmittel dürfen erst gekauft = bezahlt werden, wenn die Förderung bewilligt wurde !

    Die Arbeitsmittel sollten ausführlich beraten, angepasst ( Ergonomie Spezialisten suchen) und auch über einen ausreichenden Zeitraum (ca 7 - 10 Tage ) am Arbeitsplatz getestet werden - bei Bürodrehstühlen ist das gut machbar.

    Es grüßt Berni