Beiträge von Golfer

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    Hallo zusammen.

    Ich denke nicht das die BG hierfür zuständig ist, das der Bürostuhl wohl unter dem Begriff berufliche Rehabilitation fällt. Dafür sind verschiedene Stellen zuständig und die BG halt nur bei Arbeitsunfällen.

    Träger der beruflichen Rehabilitation im Überblick:

    Bundesagentur für Arbeit (wenn kein anderer Träger zuständig ist): bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit in der Regel selbst zuständig

    Träger der Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund – früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Regionalträger – früher: Landesversicherungsanstalten): wenn durch die berufliche Rehabilitation eine Rentenzahlung vermieden werden kann

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand): wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit, die durch die Arbeit entstanden ist

    Träger der sozialen Entschädigung (z.B. Landesversorgungsämter, Landratsämter – früher: Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen): bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten

    Träger der öffentlichen Sozialhilfe und Jugendhilfe (Sozialämter bei den Stadt- und Landkreisen sowie Jugendämter): wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist und Bedürftigkeit besteht


    Wir hatten so einen Fall und haben es über die Rentenversicherung laufen abgewickelt, da die Mitarbeiterin schon über 50 auf. Die genaue Grenze zwischen der Zuständigkeit Arbeitsamt und Rentenversicherung kenne ich nicht mehr, kann man aber nachfragen.

    Wir mussten dazu die beiden Formulare G100 und G130 ausfüllen. Man kann sie hier herunterladen:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/…ersicht__G.html

    Gruß
    golfer

    Hallo Toni,

    in der DIN 1988 steht leider nur etwas zu Trinkwasser-Installationen. Hier sind nur Hygienevorschriften zu Löscheinrichtungen erwähnt.

    In der VDS CEA 4001 steht:

    Rohrhalterungen müssen direkt am Gebäude oder, falls erforderlich, an Maschinen,Lagerregalen oder sonstigen Konstruktionen befestigt werden. Sie dürfen nicht zur Befestigung anderer Installationen benutzt werden.

    Wir wollen ja nicht an die Halterungen, sondern an die Hauptleitung etwas hängen und auch keine Wasserleitung o.Ä . anbringen.

    Hallo,

    wir wollen unsere Rettungswegbeschilderung in der Produktion neu gestalten. Unsere Hallen sind mit einer Sprinkleranlage versehen.

    Jetzt die Frage:

    Darf man mit Ketten oder Kabelbindern Schilder an die Sprinklerhauptleitung hängen?

    Dazu gibt es bei uns unterschiedliche Meinungen und ich finde keine Bestimmung, die das regelt.

    Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

    Gruß
    golfer

    Hallo,

    wir hatten auch das gleiche Problem mit einer Absatzerhöhung eines Sicherheitsschuhs.

    Hier eine Liste mit Herstellern für orthopädischen Fußschutz:

    http://www.hvbg.de/d/fa_psa/sach/fuss/produktinfo/index

    In den meisten Fällen zahlt diese Sonderschuhe die deutsche Rentenversicherung. Ausnahmen gibt es für Behinderte, Berufssoldaten, Personen, die sich in der Wiedereingliederung befinden usw.. Aber auch dann findet bekommt man die Kosten ersetzt.

    Hier kann man die entsprechenden Formulare downloaden:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/Share…ersicht__G.html

    Benötigt wird Formular G100 und G130.

    Gruß
    golfer

    Hallo,

    wir haben auch vor 2 Jahren die Gefährdungsbeurteilungen von einer externen SiFa machen lassen, da unsere SiFa vorzeitig in Rente gegangen ist und ich mit der Ausbildung noch fertig war.

    Hier meine Erfahrungen:

    Die externe SiFa hatte Checklisten/Formulare, sodass wir eine Einheitlichkeit gekommen haben und ich nun darauf zurückgreifen kann und ich es nicht selbst entwickeln muss.

    Durch seine Erfahrung wusste er auch worauf zu achten ist, damit keine Gefährdungen übersehen wurden.

    Von der Fertigung hatte er allerdings keine Ahnung. Deshalb waren die jeweiligen Abteilungsleiter und ich die ganze Zeit bei der Aufnahme aktiv dabei.

    Eine großartige Zeitersparnis hat es außer bei der Erstellung der Unterlagen nicht gegeben.

    Mit dem Wissen der SiFa-Ausbildung und einer vernünftige Vorbereitungszeit ist das aber auch ohne extrene Hilfe kein Problem.

    Die Kosten lagen bei den verschiedenen Angebot zwischen 400-800 € pro Tag. Die Anbieter waren von der Ausbildung her entweder SiFas oder Sicherheitsingenieure.

    Ich hoffe der kurze Erfahrungsbericht hilft dir weiter. Wie schon die Kollegen sagten, ist aber die Vergabe eine unternehmerische Entscheidung.

    Gruß
    golfer

    Bei uns teilt sich die Unterweisung in einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil. Allerdings schulen wir nach der Erstunterweisung immer nur jährlich eine kleine wechselde Gruppe intensiv.

    Theorie: 20-30 min wissenswertes zur Brandentstehung, Feurerlöschertypen, Rettungswege, Sammelpunkte usw.

    Praxis: Übung am Simulator mit Wasser- oder CO2- Löscher.
    Dies bietet unsere Löscher Prüf-und Wartungsfirma 1x im Jahr für ca. 20-30 Personen kostenlos an. Nur die neue Löscherfüllung kostet etwas.

    Hallo,

    ich habe von meiner BG eine Kostenübernahme erklärung für den PV-Lehrgang bei der BGHW, Sparte Großhandel und Lagerei bekommen.

    Die BGHW bietet Lehrgänge in Eppstein und Leinfelden an.
    War dort schon mal jemand von euch und was kann man empfehlen?

    Wer hat schon den PV bei der BGHW, Sparte Großhandel und Lagerei mit gemacht und kann etwas zur LEK sagen?

    Bei der Holz-BG war die LEK ein Fragebogen zum Lerninhalt des Seminars.

    Grüßle
    Golfer

    Hallo zusammen.

    Ich bin bei der Suche nach Infos für ein Lärmkataster auf diese Seite gestoßen und habe mich gleich mal angemeldet.

    Kurz zu meiner Person:

    Ich arbeite in der Küchenmöbelindustrie als technischer Angestellter für den Bereich Maschineneinkauf, Facility Management und Arbeitsplatzgestaltung.

    Bin noch in der SiFa-Ausbildung und habe im Oktober PIV in Dresden gemacht. Im Dezember folgt der PV und dann soll ich ab Januar als SiFa bestellt werden.

    Ich hoffe ich bekomme hier einige Anregungen und Tipps für mein zukünftiges Aufgabengebiet.

    Wer gehört hier noch zur Holz-BG?