Was mich schon länger beschäftgit, mir aber noch keiner erklären konnte:
Warum ist die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten (BaustellV §3 Abs. 2) abhängig von der Anzahl der Arbeitgeber auf der Baustelle?
Für die späteren Arbeiten, Instandhaltung, Wartung und Reparatur, ist es doch unerheblich wieviele AG am Bauwerk tätig waren.
Hat dazu jemand eine Erklärung
Gruß Michael