Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Leitern und Tritte bzw. Fensterputzen.
Konkret handelt es sich um Mitarbeiter einer Hauskrankenpflege die im Rahmen der ambulanten Versorgung auch Wohnungen reinigen und Fenster putzen.
Dürfen Pflegekräfte zum putzen der Fenster oder reinigen der Wohnung Leitern oder andere besteigbare Hilfsmittel benutzen?
Mit einer aussagekräftigen Rechtsgrundlage bzw. Vorschrift wäre mir sehr geholfen.
Über Tipps aus der betrieblichen Praxis würde ich mich ebenfalls freuen.
Vielen Dank!
Gruß
Tomster