Hallo Sifas,
wir diskutieren seit heute morgen die Unterschiede zwischen Lagern - Bereitstellen - Aufbewahren.
Es gibt Differenzen zwischen dem Verständnis des klassischen Arbeitsschutzes (Fortgang der Arbeit), dem Gefahrgutrecht (Bereitstellen zum Transport) , dem Baurecht (kennt nur die Lagerung) und weiteren Regelungen.
Frage:
- Gibt es eine zeitliche Unterscheidung der Begriffe ("Eine Bereitstellung von mehr als 24h wird zur Lagerung")?
- Gibt es allgemein gültige Definitionen? Oder Vorgaben aus Gerichtsurteilen oder Regressverfahren?
Gruß, Niko.