Glaswände: Schutz vor Splittern?

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  • Hallo SiFas,
    ich habe da einen Fall, bei dem Ihr mir sicher weiterhelfen könnt:

    In unserer Produktion sind Wände aufgestellt worden. Damit soll ein bestimmter Bereich staubfrei eingehaust werden. Diese Wände sind zum größten Teil aus normalem Glas. Nun hat einer unserer Sicherheitsbeauftragten auf die Gefahr hingewiesen, dass bei Glasbruch (durch Stapler usw.) Mitarbeiter verletzt werden könnten.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Gibt es eine Möglichkeit das Splittern des Glases zu verhindern? Ich dachte zunächst an Folie, die man aufklebt. Vielleicht gibt es ein Sprühmittel, welches das Splittern verhindert.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

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  • dazu gibt es doch bestimmt Sicherheitsglas, also eine technische Möglichkeit. Das muss natürlich begründet werden, durch die Gefährdungsbeurteilung und auch verbindlich festgelegt werden

    oder man wählt eine organisatorische Maßnahme, d.h. kein Staplerverkehr im gefährdeten Bereich

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sicherheitstechnische Anforderungen an Glas sind enthalten in § 8 (4) der Arbeitsstätten-Verordnung für Wände und § 10 (5) für Türen und Tore. Grundsätzlich müssen lichtdurchlässige Flächen, als auch Glas, bruchsicher ausgeführt oder gegen Eindrücken geschützt sein. Bruchsicher bedeutet, dass bei Stoß- und Biegebeanspruchungen keine scharfkantigen oder spitze Teile entstehen oder herausfallen dürfen.
    Als Sicherheitsglas bezeichnet man:
    Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG),
    Verbund-Sicherheitsglas (VSG) und
    Normalglas mit Splitterschutzfolie mit einer Mindestdicke von 50 mµ.

    Von einem "Sprühmittel" habe ich da noch nie gehört und sollte es dieses geben, entspräche dies ja nicht den Anforderungen aus der AV.

    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo,

    dabei sollte dann schon die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt werden.

    Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten:
    1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Abs 3)
    (3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze und Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können.

    Dazu gibt es dann auch noch die Arbeitsstättenrichtlinie
    ASR 8/4 und die [URL=BGI 669 - Glastüren, Glaswände ]BGI 669[/URL]

    Also einfach so Glaswände geht nicht.

    Grüße
    awen

    edit: herbert war schneller

    Es gibt Folien die aufgeklebt werden können und damit den Effekt von Verbundsicherheitsglas erreichen, die ist aber teuer. Da kann dann gleich Sicherheitsglas genommen werden.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (17. März 2009 um 08:56)

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  • Hallo Schnecke,
    ...was es nicht alles gibt, - schön, dass man hier immer dazu lernt. Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) - kannte ich bisher auch nicht....

    Die Glasflächen müsstest Du auch kennzeichnen. Häng Dir mal ein Merkblatt von der BGHW an.

    VG Martina

    Dateien

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von Martina111
    Hallo Schnecke,
    ...was es nicht alles gibt, - schön, dass man hier immer dazu lernt. Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) - kannte ich bisher auch nicht....

    Die Glasflächen müsstest Du auch kennzeichnen. Häng Dir mal ein Merkblatt von der BGHW an.

    VG Martina

    Hallo Martina,
    danke für die Info.

    Die Datei ist die BGI 669, die Awen bereits erwähnt hat.

    Trotzdem Danke für Deine Unterstützung.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

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  • ups, wer lesen kann ist klar im Vorteil....
    stimmt. Die Kennzeichnung hatte awen auch schon erwähnt. Sorry, hatte ich überlesen.

    VG Martina

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