Wieviel CSA braucht man ?

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  • Hallo zusammen,
    in dem Betrieb in dem ich beschäftigt bin tritt immer mal wieder die Frage auf wieviel Chemikalienschutzanzug-Träger man denn eigentlich benötigt ? Ich hab nun schon viele Sites abgeklappert aber fündig bin ich nun wirklich nicht geworden.
    Gibt es da evtl. eine Rechnung/Formel der BG oder ähnlichem drüber ?
    Bei Ersthelfern gibt es die (5-10% der Belegschaft.....)
    Wäre über Anregungen dankbar.

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  • Hi,

    ohne es im Regelwerk geprüft zu haben, würde ich behaupten, dass es da keine feste Zahl gibt. Es hängt ja auch davon ab, was im Betrieb gehandhabt wird; also Art und Menge von Gefahrstoffen,die derartige PSA nötig machen.
    Letztendlich muss jeder Mitarbeiter, bei dem die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass technisch nicht verhindert oder ausgeschlossen werden kann, dass er Gefahrstoffen ausgesetzt werden kann auch entsprechende, angemessene PSA nutzen kann.
    In meinen Betrieben ist es de fact so, dass jeder Mitarbeiter unter Atemschutz (Filter) arbeiten kann, einige Wenige so umluftunabhängig.

    Der nächste Punkt ist dann ja auch die art des Chemikalienschutzanzugs, da es auch da Unterschiede (schweren Schutzanzug oder leichten) gibt.

    Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo,

    das ist ein komplexes Thema.
    Eine vorgeschriebene Anzahl und Ausführung von CSA ist mir nicht bekannt.
    Wir haben hier ein kombiniertes System mit einem unserem Chemikalienlieferanten. Eckpunkte:
    - Prüfung, welche CSA für welche Chemikalien notwendig und zugelassen ist (wir haben derzeit vier verschiedene Ausführungen einsatzbereit).
    - Prüfung, welche CSA für Atemschutzverwendung geeignet ist.
    - Definition und Festlegung, wer welche Noteinsätze unter welchen Randbedingungen ableistet.
    - Vorhaltung von CSA aufgeteilt zwischen dem Bereitschaftsdienst des Lieferanten und uns.
    - Jährliche Prüfung der CSA erfolgt durch uns bei einem weiteren Dienstleister.
    - Jährliche gemeinsame Übung in der Benutzung von CSA.
    - Ausbildung der CSA-Warte bei der Berufsfeuerwehr.
    - Ausbildung der CSA-Träger durch die CSA-Warte.
    - Detaillierte Absprache mit dem Gefahrstoffzug der Berufsfeuerwehr zum Einsatz von CSA (Wer hat was? Wer macht was? Wer kann was?!!)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    noch ein Hinweis:
    für einen Einsatz werden min. 5 Personen benötigt:
    - 1 Einsatzleiter
    - 2 Mitarbeiter an der Einsatzstelle unter CSA
    - 2 Mitarbeiter unter CSA als Backup zur Rettung/Bergung des ersten Einsatztrupps

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    naja, eine Regel gibt es da wohl nicht...wenn die CSA gewerblich genutzt werden kann man das aber vielleicht mit der "Tragezeitbegrenzung" hochrechnen..
    Die TRGA 415 "Tragezeitbegrenzungen von Atemschutzgeräten und isolierenden Schutzanzügen ohne Wärmeaustausch für die Arbeit" ist ja leider aufgehoben.
    Hinweise zur Tragezeitbegrenzung von Atemschutzgeräten und isolierenden Schutzanzügen ohne Wärmeaustausch sowie eine Tabelle mit zeitlichen Anhaltswerten enthält die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 190.
    Die kann man ja schon mal als Anhaltspunkt nehmen....
    Die Hinweise gelten für Gerätträger, für die eine Untersuchungspflicht nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26 "Atemschutzgeräte" besteht. Bei der Benutzung von Atemschutzgeräten ohne Belastung (z.B. Gebläsefiltergeräte mit Atemschutzhauben, leichte Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzhauben) sind Tragezeitbegrenzungen nicht vorgesehen. Es gilt aber der Grundsatz aus § 19 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung, dass das Tragen von Atemschutz und von Vollschutzanzügen keine ständige Maßnahme sein darf. Hinweise zur Tragedauer von Schutzkleidung enthält Ziffer 5.2 der Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 189.

    Nikos Hinweise aus der FWDV 7 (Feuerwehrdienstvorschrift) sollten auch nicht ausser Acht gelassen werden..

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  • Hallo,
    insgesamt hilft das schon denn wir haben hier im Betrieb 4 CSA Träger
    wovon nun der Vierte aus gesundheitlichen Gründen ausfällt. Wenn ich dann 2 für den Einsatz und 2 für das Backup nehme, muss ich quasi den Mitarbeiter der ausfällt wieder neu zur Verfügung stellen.

    Nun gut, vielen vielen Dank für eure Anregungen.

  • Hallo mkkrack!,
    redest Du von FW- Leuten?

    Deine vier Leute scheinen mir zu wenig. Sollte man nicht Urlaub und Krankheit personal-technisch mit einkalkulieren? (+ Minimum 25%)

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    • Offizieller Beitrag

    Hmm, im Feuerwehr-bereich reichen die 4 Leute ja auf keinen Fall..

    im Gewerblichen Bereich ist es ja etwas anderst...
    Sicherungstrupp?? 2 Mann??

    kommt ja darauf an, was gearbeitet wird und wie die Räumlichkeiten sind...unter Umständen kann ja auf diesen Sicherungstrupp verzichtet werden...sag da nur "gefährdungsbeurteilung"!!!

  • Hallo,

    richtig, Gefährdungsbeurteilung.
    Beim Sicherungstrupp sollte aber die Einsatzzeit externer Hilfskräfte mit betrachtet werden. Und die wird bei CSA nicht unter 20 min sein. Das kann bei ernsten Problemen des 1. Trupps schon zulange sein .....

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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    • Offizieller Beitrag

    ... und dann sollte man vielleicht auch noch daran denken, dass die zwei trupps irgendwann ja auch wieder aus dem schutzbereich bzw. von der gefahrenstelle zurückkommen und die möglichen kontaminationen von ihnen entfernt werden müssen. Je nach möglichkeiten vor ort und austattung des betriebsbereiches (z.b. dekon- duschen oder -kabinen) sind hierzu unter umständen auch noch mal zwei leute in schutzkleidung erforderlich.
    Und man muss auch gegebenenfalls eine ablösung für den arbeitstrupp einplanen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)