Maschinenabnahme Rechtsstatus

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  • Hallo SIFA Gemeinde,
    bin bei uns in der Firma als neue SIFA vorgesehen bzw.schon im Einsatz.. Zur Zeit werden mehrere neue größere Maschinen aufgestellt.
    Jetzt soll ich als SIFA die Sicherheitstechnische Freigabe der Maschine bestimmen und auch noch gegenzeichnen.
    Ist rechtlich gesehen so eine Freigabe überhaupt nötig damit diese Maschine in Betrieb geht und wie sieht die vorgehensweise mit der Maschinenabnahme seitens der BG aus.
    Viele Grüße Markus

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  • Hallo bergrad,
    wie Tommy schon sagt, ist hierzu eine Gefährdungsbeurteilung fällig, aber sicher erst, wenn die Maschine(n) steht/stehen.
    Was Du da unterschreiben sollst, erschließt sich mir nicht - dies würde ich nicht tun - ich hab die Maschine nicht gebaut. Das ist aus meiner Sicht auch nicht nötig, wenn die Maschinen mit der vorgesehenen Kennzeichnung und der Konformitätserklärung ausgestattet ist. Mit der Gebu beurteilst Du mögliche Gefahren im Arbeitsablauf etc.
    Was genau sollst Du da unterschreiben?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Mit der Gefährdungsanalyse kannst eigentlich alles abarbeiten, es wäre aber von Vorteil wenn du mit dem zuständigen Ing. auch die Abnahme mitmachst..bzw das Abnahmeprotokoll durchführst. Geht es bei deinen Anlagen mehr um die Schutzeinhausung oder um zB Gase?

    Gruß

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  • Zitat

    bergrad schrieb u.a. ... Zur Zeit werden mehrere neue größere Maschinen aufgestellt.
    Jetzt soll ich als SIFA die Sicherheitstechnische Freigabe der Maschine bestimmen und auch noch gegenzeichnen.
    Ist rechtlich gesehen so eine Freigabe überhaupt nötig damit diese Maschine in Betrieb geht ...


    Das Instrument "Gefährdungsbeurteilung" (GefB) wurde schon genannt, aber dazu noch einige Anmerkungen:
    Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist gefordert, vor der Aufstellung von (neuen) Maschinen eine GefB durchzuführen.
    Die Maschinen selbst beurteilt man u.a. anhand der mitgelieferten Konformitätserklärungen und einer passenden Checkliste.

    Wenn jedoch mehrere Maschinen durch die Aufstellung eine neue Maschine bilden (z.B. wenn man einen Mischer mit einer Absaugung verbindet), dann ist eine Gesamt-Konformitätserklärung zu erstellen, die eine sog. Schnittstellenbetrachtung enthält; d.h. dass geprüft werden muss, ob durch die Verbindung zweier Maschinen eine neue Art von Gefährdung entsteht.

    Für Dich heißt das:
    - gibt es für das Vorhaben, die Maschinen aufzustellen, eine GefB?
    - sind Maschinen so kombiniert, dass sie eine neue Maschine bilden?
    - ist dann eine Gesamt-Konformitätserklärung vorhanden?
    - kennst Du in solch einem Fall die zugehörige Schnittstellenbetrachtung?
    - eine Freigabe ist von Dir nur mit gutem Gewissen zu geben, wenn Du eine GefB durchgeführt hast - zusammen mit denjenigen, die Deine Freigabe eingefordert haben ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich bin da etwas vorsichtiger als wie hier der eine und andere an diese Sache rangeht. Denn es gilt doch das:

    Der Arbeitgeber oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei soll er sich von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Brandschutzbeauftragten und einem Betriebsarzt unterstützen lassen.

    Daher bin ich der Meinung, das nur der Arbeitgeber, oder der beauftragte Abteilungsverantwortliche, eine entgültige Maschinenabnahme -übernahme unterzeichnen kann.

    Die Aufgabe der SiFa ist es ihn dabei beratend zu unterstützen.

  • Zitat

    Original von busse-kern
    ... Daher bin ich der Meinung, das nur der Arbeitgeber, oder der beauftragte Abteilungsverantwortliche, eine entgültige Maschinenabnahme -übernahme unterzeichnen kann. Die Aufgabe der SiFa ist es ihn dabei beratend zu unterstützen.


    Die Meinung halte ich für richtig ... in der Theorie ... :(
    In der Praxis wird meiner Erfahrung nach die SiFa für die Freigabe einbezogen, weil i.d.R. die Erstellung der GefB an der SiFa kleben bleibt ...
    Und mit dem Hinweis auf die "rein beratende Funktion" tut man sich keinen Gefallen ...
    Das ist aber lediglich meine Erfahrung ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Aus meiner Sicht ist der Arbeitgeber/Unternehmer/Vorgesetzte der Abteilung für die GB verantwortlich und hat sie zu erstellen. Damit die SiFa ihrer Pflicht, beratend tätig zu sein, nachkommen kann, sollte/muss sie mit einbezogen werden und das im kompletten Beschaffungsprozess.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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