Geräteprüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte nach
DIN VDE 0701 / 0702
Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A3 ist
jeder Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel
fachgerecht erstellt und in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach
BGV A3, DIN 0701 und DIN 0702
Folgeprüfungen sind alle 4 Jahre oder?