Geräteprüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte

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  • Geräteprüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte nach

    DIN VDE 0701 / 0702

    Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A3 ist
    jeder Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet,

    dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    fachgerecht erstellt und in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

    Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach
    BGV A3, DIN 0701 und DIN 0702

    Folgeprüfungen sind alle 4 Jahre oder?

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  • ist das nun eine Frage???

    derzeit haben wir bis zum Rückzug der BGV A3 eine Doppelregelung, da die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" ebenfalls in Kraft gesetzt ist.

    Da heißt es, der Unternehmer hat die Prüffristen zu ermitteln, so kann es bei ortsfesten Anlagen durchaus zu kürzeren Prüffristen kommen, wenn besondere Gefährdungen bestehen

    Im allgemeinen wird man sich auch nach zurückgezogener BGV A3 an die dort in den Durchführungsanweisungen festgelegten Prüffristen halten

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo Tommy,

    ich muss doch als Unternehmer die Prüfung machen,
    d.h. für alle ortsveränderlichen Geräte....

    das gilt für Betrieb und Verwaltung

    z.b. Bohrmaschine, Kaffeemaschine

  • Zitat

    ich muss doch als Unternehmer die Prüfung machen, d.h. für alle ortsveränderlichen Geräte.... das gilt für Betrieb und Verwaltung z.b. Bohrmaschine, Kaffeemaschine


    so ist es.

    Wie tommygym schon schrieb, Gefährdungsbeurteilung machen und Fristen festlegen. Als Hilfe für Fristen können die Tabellen 1A und 1B aus den Durchführungsanweisungen zur BGV A3 genutzt werden..

    Grade für ortsbewegliche Geräte können die Fristen schon mal deutlich kürzer ausfallen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Zusammen,

    der Zeitpunkt für die Folgeprüfung ist u. a. auch von der Fehlerquote der
    letzten Prüfung abhängig. Ist diese unter 2 %, kann man die Frist für
    ortsveränderliche Betriebsmittel entsprechend verlängert werden auf
    max. 2 Jahre (Büro und ähnliche Bedingungen, Werkstatt evtl. andere
    Max.-Begrenzung, da höhere Beanspruchung).

    Gruß

    Baccalaureus

    Einmal editiert, zuletzt von baccalaureus (2. März 2009 um 13:28)

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  • ich habe meine Praktikumsarbeit damals zum Thema " prüfung ortsfester Elektroanlagen der Wassergewinnung " geschrieben. Dort wurden die Elektroanlagen in Klassen eingeteilt, und anhand verschiedener Gefährdungskriterien die Prüffristen festgelegt, dadurch waren es nicht nur die bekannten 4 Jahre, sonder bei einigen Anlagen auch erheblich kürzere.

    Zudem sollte ein praktikabler Weg gefunden werden, die Prüfung vorschriften konform durchzuführen, ohne :B. ein Wasserwerk ein halbes Jahr außer Betrieb zu nehmen nur um zu prüfen, z.B. verstärkte Sichtkontrolle nach Checkliste, Einsatz einer Wärmebildkamera usw.

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Habe mit unser Elektrofachkraft gesprochen:
    Handwerkszeug (zB Bohrmaschinen) werden Jährlich geprüft...selten verwendete Geräte max alle 2 Jahre. Bei wunsch nach genauen Vorschriften bitte fragen mailen.
    Gruß