Hallo Sifas,
eine Frage zur Bürokratie. Nach BImSchG § 52a muss der Betreiber einer Anlage Mitteilungen zur Betriebsorganisation machen. Soweit so gut. Dafür gibt es in den meisten Bundesländern Vorlagen mit denen das gehandelt wird.
Wie ist das nun bei euch wenn sich nur eine Person in der gesamten Orga-Struktur ändert. Füllt ihr wieder die komplette Vorlage aus oder teilt ihr der zuständigen Behörde nur kurz in einem Anschreiben mit welche Person/Funktion sich geändert hat?
Grüße
awen