BImSchG § 52 a

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  • Hallo Sifas,

    eine Frage zur Bürokratie. Nach BImSchG § 52a muss der Betreiber einer Anlage Mitteilungen zur Betriebsorganisation machen. Soweit so gut. Dafür gibt es in den meisten Bundesländern Vorlagen mit denen das gehandelt wird.

    Wie ist das nun bei euch wenn sich nur eine Person in der gesamten Orga-Struktur ändert. Füllt ihr wieder die komplette Vorlage aus oder teilt ihr der zuständigen Behörde nur kurz in einem Anschreiben mit welche Person/Funktion sich geändert hat?

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Zitat

    herbert schrieb: Nein, dazu reicht ein kurzes Schreiben an die zuständige Behörde...


    Nach meiner Erfahrung hängt dies von der Behörde ab.
    In einem Fall wechselte ein Prokurist und es reichte ein "Dreizeiler", in anderem Fall wurde der (interne) Immissionsschutzbeauftragte durch einen externen ersetzt - dies nahm die Behörde zum Anlass eine komplett ausgefüllte Mitteilung zu fordern ... :rolleyes:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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