Hallo Zusammen,
wir hatten eine Begehung mit der BG. Dabei kam die Prüfung von Handhubwagen zur Sprache. Der technische Aufsichtsbeamte meinte, dass dort ähnlich wie bei Hubsteigern oder Flurförderzeugen eine regelmäßige Prüfung (UVV) durch eine sachkundige Person erfolgen muss. Ich meine, dass dies nur bei kraftbetriebenen Geräten (sog. Ameisen) sein muss und eine Sicht- und Funktionsprüfung vor Beginn der Arbeit vom Nutzer ausreicht. Im Internet findet man bei Prüforganisationen den Hinweis: auf Verlangen von der BG...ist eine UVV durchzuführen.
Was haltet ihr davon?