Hallo zusammen,
hab da mal `ne Frage:
Kann mir jemand sagen, bis wohin die Forderungen der BG gehen können?
Auf welche konkrete rechtliche Basis kann sich die Kasse berufen, wenn sie beispielsweise jeden Unfall "sehen" will. SGB VII und BGV-A1 ist klar, und dass sie neben dem RP die Götter sind, auch. Aber es ist ja kein "open end" - bis wohin kann die BG "gehen"? Hat dazu schonmal jemand was gefunden? Urteile, Handlungshilfe zum SGB oder ähnliches?
Danke vorab für eure Mühe!
LG Martina