wie weit können Forderungen der BG gehen?

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  • Hallo zusammen,
    hab da mal `ne Frage:

    Kann mir jemand sagen, bis wohin die Forderungen der BG gehen können?
    Auf welche konkrete rechtliche Basis kann sich die Kasse berufen, wenn sie beispielsweise jeden Unfall "sehen" will. SGB VII und BGV-A1 ist klar, und dass sie neben dem RP die Götter sind, auch. Aber es ist ja kein "open end" - bis wohin kann die BG "gehen"? Hat dazu schonmal jemand was gefunden? Urteile, Handlungshilfe zum SGB oder ähnliches?

    Danke vorab für eure Mühe!
    LG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (21. Januar 2009 um 14:45)

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  • Hallo Martina,

    die BG`n habe sich und ihren Mitglieder ja auch SATZUNGEN gegeben.

    Hier ein Beispiel:
    http://www.holz-bg.de/download/Satzung2005.doc

    Schau da mal u.a. in die §§ 23 und 24.

    PF

    Nachtrag:
    Was sonst so alles mit den Betroffenen bei den BG`n läuft, kann man auch in zwei anderen Foren ansehen:
    "unfallopfer.de" und "unfallbetroffen.de"

    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)

  • Hallo :)
    ich denke das ist schwer zu sagen. Es kommt von BG zu BG auf den Fall darauf an. Und wie schon gesagt, was steht in den Satzungen.
    Fakt ist, sie können sich schon einiges "erlauben" und "verlangen"

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo

    (2) Die Berufsgenossenschaft ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körper-schaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist befugt, den Bundesadler im Dienstsiegel zu führen.

    (2) Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesund-heitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe (§§ 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 SGB VII) zu sorgen.

    Ich denke wenn man diese zwei Abschnitte liest, kann man sich ungefähr vorstellen das sie sich sehr viel erlauben und verlangen können. Die BG`n haben einen sehr langen Arm, alleine schon durch den gesetzl.Auftrag den sie haben.

    Gruß
    Walter

    Der Mensch und seine Gesundheit kommt vor der Arbeit

  • Zitat

    Original von Walter
    Hallo


    Ich denke wenn man diese zwei Abschnitte liest, kann man sich ungefähr vorstellen das sie sich sehr viel erlauben und verlangen können. Die BG`n haben einen sehr langen Arm, alleine schon durch den gesetzl.Auftrag den sie haben.

    Gruß
    Walter

    Sicherlich, aber im Rahmen der Deregulierung werden sie derzeit ein wenig in ihrer Autonomie begrenzt. Ich halte das für den falschen Weg.

    Siehe Übergang von BG-Regeln in TRBSen, usw.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    2 Mal editiert, zuletzt von harmi (21. Januar 2009 um 15:06)

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  • danke für eure Mühen!

    wie ich schon schrieb, sind mir Funktion und Aufgaben klar.
    Ich wills mal überspitzen. Wenn sie alles machen könnten, dann würden sie eine TAP in jedes Unternehmen setzen...

    Mittlerweile hat sich aber wohl auch hier ein Denkprozess in Bewegung gesetzt. Auch mit gesetzlichem Auftrag arbeiten sie für die Wirtschaft - ohne wird nichts gearbeitet.
    Für meine Frage ist wohl das SGB VII Dreh- und Angelpunkt.

    Vielleicht fällt ja noch jemandem was ein.
    Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

    VG Martina

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