Abfallregister

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  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, seit wann Unternehmen ein Abfallregister führen müssen, bzw. hat sich 2007 etwas daran geändert?

    Bis wann musste die sogenannte abfallbilanz erstellt werden. Soweit ich weiß braucht man das heute ja nicht mehr. Ist die Abfallbilanz durch das Register ersetzt worden oder musste das Register parallel geführt werden?

    Sorry dür die dummen Fragen, aber vom, Abfallrecht habe ich echt keinen blassen Schimmer.

    Danke und Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (19. Januar 2009 um 09:32)

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  • Hallo awen,
    hier

    hoffe, konnte mich mal revanchieren.
    Die Änderung der Nachweisverodnung trat z. 1.2.07 in Kraft. Außerdem gab es Änderungen im Abfallrecht. So die Einstufung in nur noch Abfälle und gefährliche Abfälle.
    Hoffe, das hilft DIr weiter.

    LG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    2 Mal editiert, zuletzt von Martina111 (19. Januar 2009 um 21:34)

  • Hallo Toni,
    bei uns wird laufend ein Abfallkataster geführt und ein Mal jährlich, also mit den Jahresberichten, eine Abfallbilanz erzeugt.

    Wir sind nach ISO 14001 zertifiziert.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Zitat

    Original von Schnecke004
    bei uns wird laufend ein Abfallkataster geführt und ein Mal jährlich, also mit den Jahresberichten, eine Abfallbilanz erzeugt.

    Wir sind nach ISO 14001 zertifiziert.

    Ist bei uns genauso!
    Macht bei uns der Abfallbeauftragte (das bin glücklicherweise nicht ich :D )

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (21. Januar 2009 um 09:14)

  • Hallo allerseits,

    danke erstmal für eure Antworten.

    Also, ich habe nachwie vor keine Ahnung von Abfallrecht, muss mich da jetzt aber wohl auf die Schnelle einarbeiten.

    Ich müsste aber wirklich wissen ob sich die "Bezeichnungen" geändert haben. Also laut Martine trat eine Änderung der Nachweisverordnung 02/2007 in Kraft. Bis dahin musste ein Kataster für überwachungsbedürftige Abfälle geführt werden. Seitdem muss für alle Abfälle ein sogenanntes Register geführt werden? Ist das richtig.

    Also mir kommt es wirklich auf die Begrifflichkeiten an. Ich bin da kopfüber in eine unangenehme Behördendiskussion gestoßen worden.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo awen,

    also, seit dieser Änderung gibt es nur noch 2 Abfallkategorien, nämlich gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (früher gab es nicht überwachungsbedürftig, überwachungsbedürftig und besonders überwachungsbedürftig). Welcher Abfall zu welcher Kategorie gehört findest Du in der in der AVV - Abfallverzeichnisverordnung.

    Abfallbilanz und Abfallkonzepte (falls Du das auch mal irgendwo lesen solltest) gibt es seit der Änderung nur noch für öffentlich-rechtliche Entsorger (§19 KrW-/AbfG).

    Abfallentsorger müssen grundsätzliche ein Abfallregister führen, ebenso Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer gefährlicher Abfälle (§42 KrW-/AbfG). Das Abfallregister ist mind. 3 Jahre aufzubewahren.

    Nachweispflichtig sind Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle nach §43 KrW-/AbfG (Stichwort Entsorgungsnachweise etc.).

    Ausgenommen von diesen Regelungen sind private Haushaltungen.


    Früher gab es Abfallbilanzen, -konzepte und die Nachweispflicht für alle mit überwachungsbedürftigen oder besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Das Abfallkonzept ist eine Vorausschau für die kommenden 5 Jahre, welche Menge von welcher Abfallart fällt in den nächsten 5 Jahren an. Zum Glück müssen wir das nicht mehr machen! Was Abfallkonzept und Abfallbilanz beinhalten musste, war in der AbfKoBiV (AbfallKonzept und BilanzVerordnung) geregelt.
    Abfallregister gab es früher nicht (das wurde ja durch die Abfallbilanz abgedeckt).

    Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen Klarheit verschaffen.
    Gruß,
    oytun9899

  • Hallo,

    ja Danke, dass beantwortet meine Fragen

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • das heißt jeder Betrieb der gefährliche Abfälle erzeugt und sie der Entsorgung zuführt muss ein Abfallregister führen???, wie hat so etwas denn auszusehen, gibt es da Vorlagen, welche Angaben sind notwendig???

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • ich würd sagen da haben wir uns überschnitten :D

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016