[ Frage] Vinyl-Asbest-Beläge

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  • Wir haben hier in der Firma noch alte Vinyl-Asbest-Beläge.

    Ab den 50er und 60er Jahren kamen Kunststoffbodenbeläge in verschiedenster Ausführung in Mode. Sie mögen für die damalige Zeit durchaus attraktiv ausgesehen haben, vor allem aber waren sie auch für praktisch jedermann erschwinglich. Für diese Boden- und Wandbeläge sprachen eine Vielzahl von vorteilhaften Eigenschaften. Sie waren gegen eine breite Palette von Einflussmedien weitestgehend resistent, wie zum Beispiel Öle, Fette, Säuren oder andere Chemikalien. Durch die dichte, homogene und geschlossene Oberfläche konnte das Eindringen von Staub und Schmutz vermieden werden.

    Durch die übliche Nutzung des Vinyl-Asbest-Belages kanneine Faserfreisetzung stattfinden, wenn hierzu auch relativ extreme Nutzungsbedingungen erforderlich sind. Beispielsweise durch kleine Steine und Sandkörner, aber auch andere scharfe Partikel (z. B. Späne), die in Schuhsohlen eingetreten sein können, wird bei der Begehung eine kratzende und scherende Wirkung an der Oberfläche verursacht.

    Also was tun ? Die Mitarbeiter fühlen sich nicht mehr wohl seit dem sie was von Asbest gehört haben ...

    Die Führung ist nicht gewillt den Boden austauschen zu lassen, das es sich ja um "fest gebundenes" Asbest handelt. Messungen wurden durchgeführt, waren aber negativ.

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  • Zu diesem Thema mal 2 Anmerkungen von mir:
    1. Du hast selbst gesagt: Messungen waren negativ, d.h. es waren keine Fasern nachweisbar. Zudem gilt Vinylasbest zu den Stoffen mit fest gebunden Asbestfasern - eine Freisetzung der Fasern ist in der Regel nicht zu erwarten.
    2. Wenn ihr den Belag austauscht geht das garantiert nicht, ohne deutlich grössere Mengen an Fasern freizusetzen - heisst die Bereich müssen während der kompletten Sanierung hermetisch abgeschlossen werden und im Anschluss müssen alle betroffenen Bereiche penibel von Asbestfaser-Resten gereinigt werden. Dazu kommen ja auch noch die Kosten für Sanierung und Beseitigung.

    Solltet ihr Euch doch für eine Sanierung entscheiden werft einmal einen Blick in die TRGS 519, die diese Arbeiten sehr ausführlich beschreibt.

    Ich persönlich würde in dem Fall sagen, dass Gefahr und Aufwand einer Sanierung in keinem Verhältnis zur aktuellen Gefährdung stehen.

    Um die Mitarbeiter zu beruhigen, würde ich weiterhin regelmässig messen lassen (Arbeitsplatzkonzentration und wenn möglich/messbar die Mitarbeiter -> Biomonitoring). Solange diese Ergebnisse negativ sind, würde ich die MA weiterhin darüber informiert halten und bei den ersten Anzeichen eine Belastung sofort auf eine Sanierung drängen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    • Offizieller Beitrag

    hallo wolf

    ich kann mich der meinung von torsten nur anschließen. Unter den gegebenen umständen würde die komplettsanierung der beläge die verhältnismäßigkeit der zu erwartenden gesundheitlichen bedenken bei der weiternutzung gegenüber den sanierungsarbeiten arg überstrapazieren.
    Wenn es dennoch nicht ausreichen sollte, durch regelmäßige messungen die asbestexposition zu ermitteln, wäre vielleicht eine teilsanierung ins auge zu fassen. Ich könnte mir dabei vorstellen, den alten belag liegen zu lassen und einen neuen darüber zu legen.
    Da hat man dann auf die situation reagiert, die faserfreisetzung ist ausgeschlossen, eine weitere nutzung der räume ist unbedenklich und die kosten halten sich im rahmen.

    peter.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Wolf,

    es handelt sich tatsächlich um festgebundenes Asbest. Die Fasern sind in einer PVC-Matrix eingebunden. Lungengängige Fasern werden bei normaler Nutzung nicht freigesetzt. Was anderes ist es wenn daran gearbeitet wird, also ein Loch gebort werden muß oder ein Stück abgeschnitten wird. Die Flexplatten ins Gefahrstoffkataster aufnehmen und Maßnahmen festlegen wenn die Platten bearbeitet werden müssen (da hilft Dir die BGI 664). Die Arbeiten müssen von einem nach TRGS 519 sachkundigen Überwacht werden und von nach TRGS 519 fachkundigen durchgeführt werden.

    Bei festgebundenen Asbest wie z.B. Asbestzementplatten auf dem Dach ist nicht anrühren in der Regel eine gute Vorgehensweise.

    Biomonitoring hilft dir nicht weiter da eingeatmete Asbestfasern nicht in den Blutkreislauf gelangen und keine Metaboliten bilden, also auch nicht nachweisbar sind.

    Neue Beläge rüberlegen halte ich nicht für eine gute Idee weil in der Regel "Aus dem Auge aus dem Sinn" zu trifft und bei späteren Umbauarbeiten gerne vergessen wird das da was unter dem Teppich liegt.

    Viele Grüße

    kuddel

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