Glasfasern in Kunststoffen [kein SPAM]

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  • Hallo,

    weiß zufällig jemand, ob beim bearbeiten - spanend - von sogenannten GFK irgendwelche Gefahren in Richtung Krebserkrankung ausgehen?

    Ich hab bislang nichts Brauchbares im Netz oder bei den Pages der BG'en finden können. Kennt jemand eine Information, welche entsprechend aussagt oder widerlegt, was Sache ist? Bräuchte ich dringend, um ein paar Mitarbeiter zu beruhigen oder Führungskräfte aufzuscheuchen...

    Danke im Voraus...

    N8
    silver_bandit

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  • Hallo Silver

    Das habe ich in der Kürze gefunden.

    (GFK). Werden diese Teile gefräst, bildet sich Glasstaub, der gesundheitsschädlich ist und daher möglichst gut abgesaugt werden muss.

    Und hier ist noch ein Sicherheitsdatenblatt von einem GFK.
    http://www.ensinger-online.com/pdfs/558.pdf


    Die Eigenschaften sollten eigentlich bei allen GFK`s ähnlich sein da wie hier steht die meisten Gefährdungen durch Brandgase und den austretenden Glasstaub entstehen.
    Das eine Gefährdung vorliegt sagt ja schon das man nicht ohne Absaugung oder Staubmaske arbeiten soll.
    Aber in wie weit diese Fasern Krebserrregend sein können hab ich auch nix gefunden da sollte man mal usere Chemiker:
    Peter oder Chris fragen

    Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

    Viele Grüße
    Matti

    • Offizieller Beitrag

    Hm, kann mit der Abkürzung GFK erstma nix anfangen.

    Wenn ich mir die Eigenschaften von Matti´s Link anschaue, würde ich nicht sagen das es krebserregend ist, was aber nicht heißt, das es deswegen weniger gefährlich ist!!!
    Immerhin "Gesundheitsschädlich"! Langt dir das nicht schonmal um an deine Leute ranzutreten?
    Also abgesaugt sollte auf jeden Fall werden, ob letztendlich krebserregend oder nicht!

    Hör mich aber noch ein bischen um...

    Gruß
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    GFK-Technik

    Die Abkürzung GFK steht für GlasFaser-verstärkte-Kunststoffe.
    Die Glasfasern werden in Form von Matten mit verschiedenen Gewichten pro Quadratmeter geliefert. Die Gebräuchlichste hat ein Gewicht von 450g/m². Sie wird je nach Bedarf, in zwei oder mehr Lagen verarbeitet.
    Als Flüssigkunststoff wird ein Polyesterharz verwendet. Die Glasfasermatten werden mit dem Harz getränkt und sind nach dem Aushärten schadstofffrei. GFK wird als lebensmittelechtes Material, zum Beispiel als Containerinnenbeschichtung in der Industrie eingesetzt.

    In der Terraristik wird das Material auf drei verschiedene Arten verarbeitet:

    Verarbeitung in wiederverwendbaren Formen,
    zum Beispiel bei Felsrückwänden oder Felsnachbildungen
    Hierbei wird in einer Negativform das Harz mit der Glasfaser eingelegt und an die Form angedrückt. Nach der Aushärtung kann das Fertigteil der Form entnommen werden.
    Verarbeitung als individuelle Form,
    zum Beispiel im Teichbau
    Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter Teichbau
    Beschichtung von Holz zur Herstellung von wasserdichten Becken
    Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter Beschichtung.

    Hallo Chris,
    dies die erklärung zu GFK.

    wie Matti schon beschrieben hat sollte man stäube prinzipiel immer absaugen, ich weiss allerdings nicht ob es ähnlich wie bei Asbestfasern ist, die ja bekanntlich Krebseregend sind.
    Zu beachten wären da noch die Verabeitung der Harze und die eventuelle Gasentwicklung im Raum /in den Räumen.

    Gruß toni

  • Hallo zusammen

    ein kleine Ergänzung zum oben gesagtem,
    Glasfasern weden nicht nur als Matten zu GF Kunstoffen verarbeitet.
    Sie werden auch als Füll- Verstärkungsstoffe bei der Extrusion und Spritzguß in Kurzfaserform beigemischt oder als Glasfaserrowig (Faserbündel) einextrudiert.

    Hier ein Ausschnitt aus der BGI 729 Faserverstärkte Polyesterharze

    Bei der Bearbeitung von ausgehärteten GFK-Teilen können sich Gesundheitsgefahren aus den Faserstäuben ergeben.
    Als Verstärkungsfasern für UP-Harze werden überwiegend Glasfasern in Form von Gewebematten eingesetzt. Für spezielle Anwendungen, etwa im Sportgerätebau (Boote, Surfbretter), werden auch Kohle- oder Aramidfasern (z.B. KEVLAR) als Verstärkungsmaterial eingesetzt.
    Glasfasern sind künstliche Mineralfasern.
    Beim Schleifen von GFK-Teilen werden Faserstäube in atembarer Form mit gefährlichen Eigenschaften freigesetzt. Gefährlich sind aber nur die Staubanteile mit lungengängigen Faserteilchen; das sind solche mit
    · Faserdurchmessern < 3 µm,
    · Faserlängen > 5 µm,
    · Länge-/Durchmesser-Verhältnissen > 3
    Für diese Stäube gilt ein TRK-Wert von 500000 Fasern/m3.
    Gleichzeitig ist eine Feinstaubkonzentration von 6 mg/m3 am Arbeitsplatz einzuhalten.
    Die Bewertung der Fasern als krebserzeugende Stoffe erfolgt nach ihrer Zusammensetzung und dem sich daraus ergebenden Kanzerogenitätsindex.
    Kohlenstoff- und Aramidfasern sind synthetische, organische hochfeste Fasern. Aramidfasern werden aus Polyamid hergestellt.
    Auch diese Fasern sind atembar und lungengängig, wenn die geometrischen Abmessungen hinsichtlich der Faserlänge und -durchmesser den Verhältnissen entsprechen, die bei den Glasfasern bereits genannt wurden.
    Am Arbeitsplatz ist eine Feinstaubkonzentration von 6 mg/m3 einzuhalten.

    Michael

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    • Offizieller Beitrag

    hallo zusammen,

    konnte mich heute erst wieder einklinken und die anfrage zu GFK-Staub lesen. Im prinzip ist inzwischen schon alles wesentliche gesagt worden.
    Gefahren durch die fasern bei der herstellung (laminieren) und nutzung von GFK-Bauteilen sind vergleichsweise gering, weil die fasern dabei normalerweise sehr groß sind. Sie sind dann nicht lungengängig aber kratzen sehr unangenehm.
    Erst bei der spaneneden bearbeitung (sägen, fräsen, bohren, schleifen, ...) entstehen die gefährlichen feinstäube.

    Die problematik "Mineralfasern" (neben dem bekannten asbest) wurde erst in den letzten jahren intensiver beobachtet und bearbeitet. Es werden dazu noch weitere grenzwert- oder richtwert-festlegungen bei verschiedensten faserprodukten erwartet, je nach forschungsstand.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Epoxidharze haben sich aufgrund ihrer hervorragenden technischen Eigenschaften immer neue Einsatzgebiete in den unterschiedlichsten Bereichen erobert. Aber: Bei nicht sachgemäßem Umgang können Epoxidharz-Produkte die Gesundheit schädigen – sie sind potente Allergene. Das Risikoprofil der Produkte und die oftmals unzureichenden Kenntnisse des Anwenders in Sachen Schutzmaßnahmen machen es erforderlich, das Thema zu diskutieren.

    Was sind Epoxidharze und wo können wir mit ihnen in Kontakt kommen?
    Epoxidharze sind Flüssigkunststoffe, die im Allgemeinen aus zwei Komponenten bestehen: dem Epoxidharz und dem Härter. Die Epoxidharze härten nach dem Mischen zu unschmelzbaren, duroplastischen Werkstoffen mit hervorragenden technischen Eigenschaften aus. Demzufolge sind die Anwendungsgebiete in Industrie und Handwerk sehr vielseitig. Sie kommen z.B. im Automobil- und Flugzeugbau, in der Raumfahrttechnik, bei der Rotorblattherstellung für Windkraftanlagen und bei der Herstellung von Sportgeräten zum Einsatz.

    In einer Vielzahl von bei der VBG versicherten Unternehmen gehen die Versicherten mit Epoxidharzen um. Beispiele: Arbeitnehmerüberlassung (z.B. Rotorblattfertigung für Windkraftanlagen, Baunebengewerbe), Ausbildungseinrichtungen (Bau, Metallverarbeitung), Werkstätten; kirchliche Einrichtungen (z.B. Werkstattbereiche) u.a.m.

    Welche Auswirkungen haben Epoxidharze auf die Gesundheit?
    Der Siegeszug der Epoxidharze als Werkstoff der ersten Wahl wird leider von einer zunehmenden Zahl von Erkrankungen überschattet.

    Wesentliche Gefahrenquellen sind die bei der Verarbeitung vorliegenden sehr reaktiven Einzelkomponenten, die insbesondere irritative und allergische Hauterkrankungen auslösen können.

    Nicht vollständig ausgehärtete Epoxidharze, deren Härter sowie reaktive Verdünner sind zum Teil sehr starke Allergene. Deshalb sind allergische Kontaktekzeme am häufigsten. Gelegentlich treten durch flüchtige Komponenten und Schleifstäube auch Reizungen der Schleimhäute und Bronchialasthma auf. Verätzungen und Vergiftungen sind selten.

    Vollständig ausgehärtete Epoxidharze sind dagegen gesundheitlich ungefährlich.

    Allergische Reaktionen
    Hautreaktionen treten bei vielen Beschäftigten bereits nach einer sehr kurzen Sensibilisierungsphase von wenigen Tagen oder Wochen auf. Einzelne Tropfen genügen, um nach kurzer Zeit einen juckenden Hautausschlag mit Rötung und Schwellung der Hautpartien auszulösen. Diese Hauterscheinungen können sich in wenigen Tagen weiter steigern: Bläschen, Wasserblasen, Nässen, Verkrusten und blutige Einrisse, vor allem im Gesicht, an Händen und Unterarmen.

    Während flüssiges oder klebriges Harz nur bei direktem Hautkontakt zu Reaktionen führt, können Härter und Verdünner auch durch Verdunstung Haut- und Schleimhautreaktionen vor allem im Gesicht, aber auch an anderen unbedeckten Körperstellen hervorrufen.

    Eine einmal erworbene Allergie erlischt meist ein Leben lang nicht wieder, d.h., jeder erneute Kontakt zum Harz führt zu einem neuen Krankheitsschub.

    Beschäftigte mit einer Epoxidharzallergie können meist nicht weiter mit diesen Materialien umgehen, ohne dass es immer wieder zu Rückfällen kommt: Ein einmaliger Hautkontakt genügt, um das Ekzem nach Stunden wieder zum Aufflammen zu bringen. Ein Allergieschub kann auch ausgelöst werden, wenn sich der Beschäftigte nur in Räumen aufhält, in denen Epoxidharz verarbeitet wird. Hier führt nur ein Tätigkeits- oder Berufswechsel an einen Arbeitsplatz ohne Epoxidharzkontakt zu einem dauerhaften Abheilen der Hauterkrankung.

    Epoxidharze spielen derzeit eine erhebliche Rolle im Berufskrankheitengeschehen; in der Bauwirtschaft sind sie zum zweithäufigsten Auslöser beruflich bedingter allergischer Hautkrankheiten geworden und insgesamt ist die Zahl der Erkrankungen durch die Verarbeitung von Epoxidharzen in allen Branchen der gewerblichen Wirtschaft im Ansteigen begriffen.

    Wie kann die Gesundheitsgefährdung durch Epoxidharze reduziert werden?
    Vor dem Einsatz eines Epoxidharzproduktes hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die hierdurch bedingte Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert wird (siehe Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung).

    Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen:

    1. Ersatzstoffprüfung/Ersatzverfahren

    Vor der Entscheidung für Epoxidharze ist grundsätzlich zu prüfen, ob das gleiche Resultat auch mit einem weniger gefährlichen Produkt erreicht werden kann.

    2. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

    Die Beschäftigten müssen anhand einer Betriebsanweisung über die auftretenden Gefährdungen und anzuwendenden Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Beispiele für Betriebsanweisungen können auch über https://sifaboard.de/www.gisbau.de beziehungsweise https://sifaboard.de/www.gischem.de abgefragt werden. Es sind Hautschutzpläne anzufertigen, die Beschäftigten einzuweisen und anzuleiten. Gemäß Gefahrstoffverordnung ist ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten und bei der Fertigung entstehenden Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird, und dieses auf aktuellem Stand zu halten.

    Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen oder mit lösemittelhaltigen Epoxidharzen sollte für ausreichend Lüftung gesorgt werden.

    Wichtig ist es, die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen – z.B. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G24 („Hauterkrankungen“) – durchzuführen. Nähere Angaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden sich in den §§ 15, 16 und im Anhang V Nr. 2 der Gefahrstoffverordnung, wonach Arbeiten mit Belastung durch unausgehärtete Epoxidharze und Kontakt über die Haut oder die Atemwege zu den Tätigkeiten zählen, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchgeführt wird (§ 14 Gefahrstoffverordnung).

    3. Persönliche Schutzausrüstung/persönliche Hygiene

    Schutzkleidung
    Bei Arbeiten mit Epoxidharz ist geeignete Schutzkleidung zu tragen. Zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung können Einweg-Overalls, chemikalienbeständige lange Schürzen, Überzieher, Ärmelschoner, Stiefel u.a.m. notwendig sein. Die Arbeitskleidung sollte regelmäßig gewechselt werden, mindestens täglich. Kleidungsstücke, die mit Epoxidharz verunreinigt wurden, sind umgehend zu wechseln. Verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht mit Straßenkleidung in Berührung kommen.

    Augen- und Gesichtsschutz
    Beim Mischen der Komponenten oder bei der Gefahr von Spritzern ist eine Schutzbrille zu tragen. Bei Arbeiten über Kopf, bei der Spritzverarbeitung oder der Rissverpressung: Einsatz Vollschutzbrille/Gesichtsschutzschild.

    Atemschutz
    Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung kann – insbesondere bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger Produkte – ein Einsatz von Atemschutz erforderlich sein.

    Handschuhe
    Beim Umgang mit Epoxidharzprodukten müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Hinweise zu geeigneten Schutzhandschuhen finden Sie in den Herstellerinformationen und unter https://sifaboard.de/www.gisbau.de.

    Beim Tragen von Schutzhandschuhen sollte Folgendes beachtet werden:
    • Niemals Lederhandschuhe verwenden.
    • Keine dünnen Einweghandschuhe aus Latex, Nitril oder PVC verwenden.
    • Niemals Schutzhandschuhe über schmutzige oder feuchte Hände anziehen.
    • Handschuhe maximal für eine Schicht verwenden.
    • Nie Handschuhe verwenden, die innen verunreinigt sind.
    • Bei übermäßigem Schwitzen Baumwollunterziehhandschuhe benutzen.
    • Beim Ausziehen der Schutzhandschuhe und der Schutzkleidung nicht in anhaftendes Epoxidharz fassen. Daher sollte das richtige An- und Ausziehen von Schutzhandschuhen und Schutzbekleidung vor den Arbeiten geübt werden.

    Hautreinigung
    Aggressive Reinigungsmittel, Reibe- oder Lösemittel schädigen die natürliche Hautbarriere. Vorgeschädigte Haut wird von Epoxidharzprodukten stärker angegriffen. Zum Händewaschen milde Seife, keine Lösemittel verwenden.

    Hautpflege
    Hände nach der Arbeit mit einem Hautpflegemittel eincremen. Nie eine Hautcreme als Ersatz für Schutzhandschuhe verwenden! Auch „spezielle Hautschutzcremes“ zeigen keine Schutzwirkung und können das Auftreten von Hauterkrankungen nicht verhindern. Bei beginnenden Hautbeschwerden den Betriebsarzt oder einen Hautarzt konsultieren. Schnelles Handeln kann im Frühstadium in vielen Fällen verhindern, dass die Beschwerden stärker werden, und auch dafür sorgen, dass sich die Haut wieder erholt.

    Fazit
    Beim Umgang mit unausgehärteten Epoxidharzsystemen ist unbedingt darauf zu achten, dass ein direkter Kontakt vermieden wird. Oft können durch Optimierung technischer Bedingungen, organisatorische Schutzmaßnahmen, verbesserte Arbeitstechniken, Tragen geeigneter Schutzkleidung und Einhaltung der Regeln der persönlichen Hygiene die Kontakte mit den Gefahrstoffen deutlich verringert werden. Zudem ist Aufklärung dringend geboten, da viele Beschäftigte die Risiken nicht umfassend kennen. Es wird – als Hilfe für den Anwender – zukünftig weitere Empfehlungen hinsichtlich des gesundheitsgerechten Einsatzes von Epoxidharzen geben.

    Weiter Informationmen unter https://sifaboard.de/www.gischem.de oder https://sifaboard.de/www.gisbau.de