BGV A3/BetrSichV: Prüfung vor Inbetriebnahme

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  • Hallo Uwe,

    Im Kern behauptet diese Gesellschaft, dass die Prüfung vor Inbetriebnahme eines elektrischen AM mit einer DGUV 3 Prüfung nicht mehr rechtssicher sei, weil erst die Prüfung im Sinne der BetrSichV (abgeleitet aus § 3 - Gefährdungbseurteilung) die DGUV 3 Prüfung vervollständigt...die Dokumentation ist auch gleich die Gefährdungsbeurteilung...

    da wären gleich zwei Punkte interessant: Was wird von der Gesellschaft zusätzlich geprüft und inwiefern macht diese Gesellschaft die Gefährdungsbeurteilung für den Unternehmer? Dazu müssten Sie ja bereits früher involviert werden, nämlich vor der Anschaffung des Betriebsmittels ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    Wir kaufen im nur im Fachhandel und stützen uns auf die "mitgebrachte Sicherheit" der CE Konformität, das übrigens nach der Kommentierung der neuen BetrSichV erlaubt ist.

    wir hatten dieses Thema schon mehrfach hier im Forum;
    ein wichtiges Argument für eine Prüfung VOR der ersten Inbetriebnahme ist die Möglichkeit eines (unsichtbaren) Transportschadens ... da hilft keine Lieferbestätigung.
    Im Schadenfall ist eine von uns formulierte Interpretation der Durchführungsanweisungen unerheblich - wir haben es dann mit einer Versicherung zu tun, die wohl welche Meinung vertritt?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

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  • Hallo a,r,ni, danke für den Hinweis, das ändert dann aber nichts daran, dass man Transport- Beschädigungen sieht. Oder wollen wir hier sogar den unwahrscheinlichen Fall annehmen, dass durch den Transport ein Isolationsschaden an der Zuleitung auftritt, den man nicht sieht und deshalb die DGUV V3 macht. Also irgendwo ist das für mich persönliche so, als würde man Gürtel und Hosenträger gemeinsam tragen. Irgendwo muss die Kirche im Dorf bleiben und die BetrSichV lässt das hier ja auch klar zu, dass eine gewisse "eingekaufte Sicherheit" vorausgesetzt werden darf, wenn die "Verwendung" bestimmungsgemäß ist. Also wie gesagt, ich lass mich davon erst einmal nicht anstecken und lass es darauf ankommen. Gerichtsurteile gibt es ja leider hier noch nicht. In Sachen Versicherung gebe ich dir recht, ja, da wird es noch einige Veränderungen geben, vor allem wenn es um Vermögensschäden geht. Hier grenzt man diesen ja mittlerweile klar vom Tätigkeitsschaden ab. Viele Grüße

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513